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Juli 1529.
140.
Anrau. 1520, 10. Juli (Samstags nach Ndalrici).
Staatsarchiv Zürich: Act!» Straßbmg. Staatsarchiv Bern: Abscheide -wo dato. Kantoiisarchiv Basel: Abscheidschrifte».
Stadtarchiv Constaiiz.
Gesandte: Zürich. — Bern. — Basel. — Consta nz. (Jacob Zeller, Reichsvogt; Thomas Blarer,des Raths.)
t». 1. Nach allseitiger Vereinbarung über die aufgesetzten Artikel haben die Gesandten verabschiedet,es solle jeder dieselben mit den heute erörterten Ursachen an seine Herren, zum mindesten an die kleinen Riithebringen und auf den Tag zu Baden (Nr. 168) deren weitere Ansicht eröffnen. Was dann hierin beschlossenwird, ist denen von Straßburg durch einen Boten oder schriftlich anzuzeigen, über welche Form man sich zuBaden berathen will, damit die Straßbnrger sich bedenken können, ob sie den hierseitigen Vorschlag annehmen»vollen; bejahenden Falls mögen sie zum Abschluß der Sache einen Tag bestimmen. 2. Doch behält der Botevon Bern seinen Herren auch für diesen Fall die Befugnis; vor, die Frage noch an die Gemeinden zu bringenund ohne deren Zustimmung dein Bnrgrecht nicht beizutreten. 3. Die Boten sollen sich bei ihren Obernerkundigen, ob dieselben nicht für gut ansehen, daß von einem Rechtsverfahren in allfälligen Spänen, überdie man sich gütlich nicht vergleichen könnte, geredet würde. 4. Desgleichen ist zu überlegen, wie es mitgemeinsamen Eroberungen, zu denen die fünf Städte durch die Nothwehr gelangen möchten, zu halten wäre;jedoch müßte ein solcher Artikel in der allerfreundlichsten und geschicktesten Form gefaßt werden, damit mansich nicht dem Verdacht aussetzte, daß man unter dem Schein der Handhabung evangelischer Wahrheit jemandemdas Seine „abschrenzen" wollte. S». Es soll auch die Beschwerde der Botschaft von Basel über die durchdas Regiment von Ensisheim verfügten Höste treulich heimgebracht werden, um auf dem Tage zu Badenbeschließen zu können, ob man deßhalb dem Regiment gemeinsam schreiben wolle, da es für Basel lästig(„langwhlig") werden dürfte, auf die in Aussicht gestellte Antwort von König Ferdinand zu warten.
t», 3, 4 und Ii finden sich nur im Verner und Basler Abschied, der auch allein der gewöhnlichen Forinentspricht; er enthält eine (sachlich unerhebliche) Einleitung und die geänderten Vcrtragsnrtikel; dann folgen dieDispositive n, 1—4, zc.
1) Das zürcherische Actenhcft über diese Verhandlungen sagt cinleitungsweise: „Und als uff sölichs, wytcrbctrachtung discr dingen halb ze thnon, ein tag gan Arow ernempt, ward dasclbs nächst vorgander Baslischcrabscheid in etlichen artiklen gebessert und in etlichen, ncmblich der hilf halb, gar nach gar geändert und einanderer vergriff verfaßt, uff Meinung, als hernach folgt, welicher ouch dem Zunftmeister von Basel gan Straß-bnrg ze fiteren, und daruf mit inen ze handlen befolhen word." Folgt der veränderte Entwurf des Burgrechts,eingeleitet durch die Verabredungen über Vorstand, Titel :c.
1. Aus den zu Basel schon angeführten und jetzt wiederholten Gründen wird daran festgehalten, daß dievier Städte, als Anfänger und ältere Glieder des christlichen Burgrechts, als die eine Partei vorher, die Straß-bnrger als die jüngere Partei, die erst jetzt in diese Freundschaft aufgenommen wird, nachher genannt werdensollen; dagegen soll, sofern es diese begehren, vorgesehen werden, daß ihnen solches an dem hergebrachten Ehren-sitz bei den Ständen des Reiches keinen Nachtheil bringt.
2. Auch des Namens halb bleibt man bei der im Basier Abschied entwickelten Meinung (mit Wieder-holung der dort und im Rathschlag von Zürich angeführten Motive).