Juli 1529.
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Schasshmlsen. 1529, 3. und 5. Juli.
Staatsarchiv Zürich: Act«, Rhein»».
I. Eine Botschaft von Zürich bringt vor, ihre Herren haben, nachdem sie vernommen, das; Abt undConvent aus dem Gotteshaus Rheinau entwichen, einen Amtmann, nämlich Meister Lorenz zur Eich („M. Lenzen"),dahin geordnet, damit dem Kloster und allen Orten, die daran Theil haben, kein Schaden erwachse. JenerAmtmann habe sofort erfahren, das; Abt und Convent dem Gotteshaus das Seine entfremdet haben; dazubernehme Zürich, daß sie nach Innsbruck und anderswohin emsig schreiben und es verklagen, was mit denguten Worten und Versprechungen, die der Abt gegeben, wenig stimme. Darum begehre es, daß Schaffhausendie Flüchtigen vermöge, das entwerte Gut zu restituiren; wenn sie dann begründete Ansprüche daran zu habendermeinten und es mit Recht gewönnen, so ließe Zürich das wohl geschehen; sofern sie aber das nicht thunsollten, so möchte Schaffhansen die dahin geflüchteten Güter schriftlich angeben und zu Recht behalten, zumalderlautc, daß da nicht gespart werde („daß sy ain Pomp fierind" :c.). — Da der Rath nicht zahlreich („wol")dersainmclt, auch Abt und Convent nicht gegenwärtig gewesen, so wird die Sache bis Montag (5.) verschoben.
II. Auf den („heute") wiederholten Vortrag der Zürcher Gesandten geben Abt und Convent ungefähr folgendeAntwort: 1. Es sei allerdings vor einigen Jahren in der Zeit des BanernanfruhrS durch Abt Heinrich sel.und jetzt, der besorglichcn Umstände wegen, von ihnen etwas nach Schaffhanscn hinter etliche Bürger geflöchnct'norden. aber keineswegs in der Absicht, es zu entfremden und zu veruntreuen, sondern dem Gotteshauseö" gut, damit in einem Sturm („fürlouf") nicht andere Leute damit aufräumen könnten. Wollten sie dasGotteshaus schädigen, so hätten sie aus dem vielen Korn, das sie armen Leuten vorgestreckt, und ans demWein viel Geld lösen könne», was sie aber auch in Zukunft nicht thnn werden. 2. Sie seien aus Furcht""b „einfaltiger Meinung", weil ihnen von dem gemeinen Mann so viel gedroht worden, entwichen, jedoch"ur hichcr. 3. Aufwand treiben sie nicht, sondern brauchen nur, was die Nothdurft erheische. Nach Jnns-duick haben sie an Graf Rudolf geschrieben, er möchte die Scinigcn anhalten, ihnen auszurichten, was sieschuldig seien. 4. Weil nun erst vor zwei Jahren eine Votschaft der Eidgenossen die Habe des Gotteshausesaufgezeichnet, so könnte, wenn jetzt etwas fehlte, leicht ein Verdacht erwachen; daher bitten sie Zürich, dieSache ruhen zu lassen bis zum nächsten Tag in Baden, wo auch von andern Klöstern die Rede sein werde;^Zwischen wollen sie weder Pfennig noch Heller entfremden, und was dann die Schirmherren befehlen, getreulichII)»» und ehrbare Rechnung ablegen.
III. Hierauf ersucht Schaffhausen die Boten von Zürich, dazu einzuwilligen; da sie aber von ihrer Ju-flruction nicht abweichen wollen, so entschließt man sich, über die Antwort und Bitte von Abt und Convent anZürich zu schreiben, :c.
Ei» Abschied wurde nicht ausgefertigt. Obiges ist dein Schreiben Schaffhansens an Zürich, dd. Montagnach Ulrich enthoben, das noch folgende Momente enthält: Bitte, bis zum nächsten Tag stillzustehen. Einst-weilen sei den Bürgern, bei denen Güter des Klosters liegen, befohlen, bis ans weiten« Bescheid des NathesAlles bei ihren Händen zn behalten, und ein Ausschuß deS Rathcs beauftragt, alles was hier liege aufzuschreibenund wohl zu verwahren. Wenn das aber Zürich nicht gefiele, so werde man auf seinen oder Meister LenzcnsBericht im Weitern handeln, was sich gebühre.
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