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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1529.

3) 1529, (Ende Juni?), Zürich. Rathschlag (der Verordneten) über den Vortrag der Basler betreffend(ein Bündniß mit) Straßburg. Es ist „den Herren" erstlich der Artikel in dem Bnndcsbrief der Stadt Baselvorzulesen, der bestimmt (folgt Citat), daß sie ohne Rath und Gunst gemeiner Eidgenossen (der VIII Orte)oder des Mehrthcils keine weitere hilfliche Eimmg annehmen solle. Zweitens ist zu erinnern, daß die Herrenund gemeine Landschaft einander zugesagt haben, aller Hülfsvcreinnngcn, Fürsten und Herren müßig zu gehen.Das mögen die Herren beratschlagen, um die Boten, die jetzt nach Basel gehen, darüber zu instruiren.

St. A. Zürich: A. Straßburg.

4) 1529, 17. Juni, Constanz. Instruction für Thomas Blaarer, als Gesandten nach Straßburg, imAuftrag des Bürgermeisters und der heimlichen Rüthe. 1. Begrüßung vr. Capito's und Martin Butzer's, mitEröffnung des Zweckes dieser Sendung, zur Antwort auf ihr Schreiben an vr. Zwick, und Empfangnahmeihrer bezüglichen Räthc. 2. Vortritt im geheimen oder wo möglich im täglichen Rath, um über die Umtriebeder Bischöfe und ihres Anhangs zu klagen, die zuletzt viele Städte und Landschaften in Roth und Schadenbringen würden. „Welchem schaden ze begegnen uns gar fruchtbar ansehe, wo fr» die von Straßburg, und wiretwas verstandniß oder burgrechts mit einander hetten; denn wir achten, wenn solcher fach nin ansang beschäch,daß dann ander vier stctt darzuo kommen wurden, und sofer inen das wie uns gefellig war, so sygcn irabgefertigt, in (der) still von Mitteln und wegen, wie man wyter zuosnmcn komm und von den fachen redenmöcht, ze handlcn." Vollmacht zu allfälligcm sofortigem Eintreten: zur Entwerfnng eines Vertrages.

Stadtarchiv Constanz.

Auf dem nächstfolgenden Blatte findet sich folgende Notiz von Vögeli's Hand:

Als Vlarer nach Basel gekommen, hat er da eine Botschaft von Bern gefunden, die ihm angezeigt, daßauch Boten von Straßburg und Zürich da verweilen, um über ein Burgrecht der vier Städte zu reden; daherist er dort geblieben, ohne mit ihnen zu handeln; dennoch hat er dann einen Abschied (1. Juli) erhalten, der^ hier nachfolgt (eben Nr. 137).

13».

Bern. 1539, 2. Juli.

Staacsarchi» Vcrn: Rathsbuch 222, p. iso.

I. Eine Botschaft von Solothurn bezeugt ihre Freude über den Frieden und eröffnet, was es imNvthfall gethcm hätte. Dabei beklagt sie sich aber, daß die Berncr, die mit dem Geschütz heimgezogen, überdie Solothurner gesagt haben, sie trügen den Pfanenschwanz im Busen, seien lumpige Leute („lümplis lüt")n. f. f.*). kl- Darauf wird eine Botschaft nach Solothurn abgeordnet, um theils für die gehabte Mühe,theils für die Rüstung und den bezeigten guten Willen berbindlich zu danken und der erwähnten Scheltungenhalb eine Untersuchung zu verheißen.

*> Der Schlußsatz: „und also des pnndtS halb (sich) entschuldiget", ist vielleicht so zu deuten, baß Solothurn jede Bethcili-gung an dem Sonderbiindniß mit Oesterreich in Abrede stellte.