262 Juni 1529.
sie aber alle übrigen Artikel annehmen, und der Vertrag laut derselben aufgerichtet werde, die Unterwaldncr aberjenes Bekenntnis; nicht thun wollen, so gebe man hiemit Vollmacht, mit Beirath und Zustimmung Zürichs eineAendcrung dieses einzigen Artikels zu gewähren, wiewohl man sich nur schwer dazu verstehen könne; aber umBlutvergießen zu vermeiden, wolle man um so viel weichen, sofern die Ehre gewahrt werde. Wenn aber dieV Orte oder die Unterwaldncr allein die fraglichen Artikel nicht annehmen, oder die Schicdleute den Handelmit Unterwaldcn nicht in den Frieden einschließen wollen, so soll „ein Artikel bei dem andern bleiben", indemman diesen Span jetzt auch erledigt wissen wolle, und gedenke man von dem mit Zürich vereinbarten Vorschlagnicht abzuweichen. Diese Meinung sei in „tiefer Gchcimd" zu halten, bis die V Orte alle Artikel (außer demeinzig noch fraglichen) zugesagt haben. Sobald ihr Entschluß bekannt sei, begehre man ihn zu vernehmen.
St. A. Berit! T-Utsch Miss. Ii. 3S7 d, sss.
23) 1529, 24. Juni (St. Johanns B. Tag), um Mittag. Dasselbe an Dieselben. Mittheilnng einesBerichts aus Basel, und Weisung, die Sache desto mehr zu fördern, da ein längerer Aufzug ohne Zweifel Nach-thcil brachte; denn die zu Thann gemachte Practik der Lucerner zeige nicht, daß sie des Friedens begierigseien, zc. n>> ssa«.
24) 1529, 24. Juni (Joh. Bapt.), 1 Uhr Nachmittags. Bern an Basel. 1. Dank für dessen schrift-liche Warnung (fehlt). 2. Damit es erkenne, daß man sich gerne aller Billigkeit befleißen wolle, (melde man)daß man sich heute zu einer Milderung des Artikels betreffend die Unterwaldncr herbeigelassen, in der Hoffnung,damit den Frieden zu erleichtern, sofern die Gegner sich entsprechend entschließen, w. 3. Bitte um weitere Berichteaus Burgund oder andern Landschaften. n>. sss v.
25) 1529, 24. Juni (Auf Johann!). Hauptmann, Fähnrich und Näthc der Grafschaft Toggcnbnrg, imFeld zu Kaltbrnnn, an Zürich. Ans die letzte Anzeige, daß Mark Sittich zu Nankwil 2999 Mann gemustertund bezahlt, am folgenden Tage auch zu Feldkirch gemustert und sich an den Rhein gezogen habe, und daßman sich gerne zur Gegenwehr verwenden ließe, sei noch keine Antwort gekommen, aus unbekannten Gründen;nun erhalten sie ein beigelegtes Schreiben von ihren Herren, die heute einen Landrath versammeln; was siebeschließen wollen, wisse man nicht; vielleicht handle es sich um die großen Kosten, die man im Felde habe.
St. A. Zürich A, I. Capp. Krieg.
29) 1529, 24. Juni (Johann Baptist), 5 Uhr Nachmittags. Hauptmann und Näthe zu Cappel anZürich. Anzeige, daß in dieser Stunde der Friede mit den „Widerwärtigen" zu glücklichem Ende gebracht und,wie man zu Gott hoffe, dermaßen abgeredet und beschlossen worden, daß er „uns allen crlich und unvcrwisen-lich sin soll", was man mit Freuden zu melden nicht unterlassen wolle, damit die Obern sich darnach Z"richten wissen. St. A. Zürich! A. I. C-Ipp. Krieg.
27) 1529, 25. Juni, 9 Uhr Vormittags. Bern an seine Heerführer. 1. Heute um 7 Uhr habe mandie fröhliche Botschaft empfangen, daß der Friede gemacht sei, und darüber so große Freude empfunden, daßman sich keiner größern erinnern könne. Nun stehe aber in der Missive Venner Manuels und seiner Mitgcsandten,ivic die Schiedleute sie gebeten, den Unterwaldncr Handel fallen zu lassen, während das andere Schreiben sage,die V Orte haben alle Artikel angenommen; da die Schiedleute meinen, man sollte die Sache ruhen lassen, unddcßhalb drei Vorschläge zu machen anerbieten, so bleibe man bei dem.gestern gegebenen Befehl, der jetzt den?Hauptmann :c. wohl zugekommen sein werde. ... 2. Betreffend die heute um 3 Uhr eingegangene Warnungaus Constanz :c. möchte man rathen, daß nach dem Abschluß des Friedens gemeine Eidgenossen zusammentretenund rathschlngcn, ob man fremdes Volk, als Bnrgnndcr, Niederländer, Oesterreicher, Lothringer oder Andere,die auf den Füßen seien, gemeinsam zurückschlagen wolle, wenn sie einen Uebcrfall versuchten, (um zu sehen),ob die V Orte solchen Angriff auch abtreiben helfen würden. 3. Da in den letzten Jahren den evangelische"Städten Zinse, Zehnten und andere Einkünfte verheftct worden, so möchte gut sein, daß die Burgerstädte andie Orte, an welchen solche Hüfte geschehen, besonders nach Wald'shut, um Aufhebung derselben schrieben unddarüber umgehende Antwort begehrten; doch dürfte, auch wenn abschlägige Antworten kämen, nichts Tät-liches unternommen werden, und überlasse man es dem Gutfinden (der im Feld versammelten Näthe), solcheSchreiben zu erlassen oder nicht, jedenfalls aber nur nach dem Beschluß des Friedens. 4. Die Stadt Constanz,