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Juni 1529.
16) 1529, 19. Juni, Waldshut. Die österreichischen Commissarien zc. an Hauptleute und Panner-Herren der V Orte. „Wir stiegen euch zuo verneinen, daß wir enerm vorgethoncn schreiben nach die begertenhilf und den znzug unsers slyssigisten, auch besten Vermögens zum getrculichsten gefördert. Es hat aber . -k. Mt. kriegsvolk, wiewol das zuo roß und fueß im anzug ist, und deren etlich ankomen, doch der merertailvon wegen der merklichen großen wasser, so durch schicknng des allmächtigen gotts mitler zeit allenthalb ein-gefallen und noch so groß sind, also eilends nit ankomen noch sich der notdurft nach versammle» mögen.Deßhalben wir uß disen, auch andern beweglichen Ursachen, aller Handlung zu fürderung und gut deren vonStraßburg ratsbotten, so (wie uns angelangt) zwischen euch und euern widerwärtigen güctliche Unterhandlungzuo suochen abgefer(ti)gt und in der Eidgnoschaft sein sollen, gcschriben, wie ir das an beigelegter abschrift ver-neinen. Und (wollen) uns versehen, ir werden hierinnen keinen bericht, der euch zu nachtail raichen oder dienenmag, annemen. Sobald dann k. Mt. kriegsvolk versammelt und wie sich gebärt verfasset sein würdet, wollenwir euch dess und irs färncmens so tags so nachts eilends und (zum) förderlichsten berichten." . . .
17) 1529, 19. Juni (Samstag nach Viti und Modesti), am Morgen, eilends. Zürich an Hanptlenteund Räthe zu Cappel. Man habe die Vorschläge der Mittler empfangen und geprüft, finde aber so viel„Angehenktes und Unausträgliches" darin, daß man glaube, sie werden im Lager ebenso wenig gefallen, indemder Aufbruch und die viele Arbeit und Kosten nicht nöthig geworden, wenn auf früher» Tagen etwas zu erhaltengewesen wäre; man könne auch nicht erwarten, daß aus diesen Artikeln ein beständiger Friede hervorgehenwürde. Weil aber Bern so ernstlich dawider sei, daß die Hauptfächer und Austheiler der Pensionen gestrastwerden zc., so wolle man nachlassen, auf diesem Pnnctc nicht so strenge zu beharren; dagegen sei zum höchstenund entschiedensten darauf zu dringen, daß die Pensionen zc. für die Ewigkeit abgeschworen werden. Weil manjedoch voraussehe, daß ohne Zustimmung Berns in diesem Artikel nicht viel, und überhaupt kein guter Friedezu erreichen sei, und hierin weitläufiges Umschwenken, Bieten und Hin- und Herschrciben erspart werden sollte,so begehre man, daß die Hauptleute und Räthe mit den Verordneten von Bern die Sache gründlich berathenund die Artikel so festsetzen, daß alle Theile sie annehmen und man bestimmt dabei bleiben könne; dann sollensie den Schiedlcuten mit der Erklärung übergeben werden, daß man weiter nicht gehen werde und keine Lusthabe, lang „im Armbrust zu liegen" und über jeden Artikel lange zu disputiren, wie es zu gehen pflege. Deß-halb begehre man schlechtweg, daß der Friede im Felde gänzlich abgeschlossen und gar nichrs für spätere Tageaufgeschoben werde, damit Jedermann wisse, woran er sei, ehe man aus dem Felde ziehe. Und ferner sei mannoch immer der ernsten Meinung, wie man schon zweimal geschrieben, das von Hauptmann Lavater im Thurgauund anderwärts Eingenommene nicht fahren zu lassen; es soll also zum höchsten und ernstlichsten daran fest-gehalten und die Eroberung des Antheils der V Orte als Ersatz für die Kosten behauptet werden, da sonstkaum etwas zu erlangen wäre. Im Uebrigen bestätige man die früher gegebene Vollmacht zur Unterhandlung-
St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg.
18) 1529, 2t). Juni. Vogt und Rath zu Klingnan an Zürich. Abschied für den dorthin abge-ordneten Vogt von „Regenspurg". Die sechs Hakenbüchsen samt „Bereitschaft", welche Zürich für die StädteKlingnan, Zurzach und Coblenz geschickt habe, mit der Erlaubniß, sie im Nothfall zu brauchen, habe man „n>>tGnaden" angenommen, sage dafür auch hohen Dank und wolle es nach Vermögen vergelten. Daß die Büchsennoch nicht vertheilt worden, sei in keiner argen Absicht oder aus Verachtung geschehen; Vogt Grebel habe nachZürich geschrieben, daß er dem Herrn von Constanz darüber zuerst Nachricht geben und dessen Weisungenerwarten müsse; anders habe man in dieser Sache nicht handeln können, da man dem Bischof geschworen, seinenNutzen zu fördern. Da nun Botschaft von demselben gekommen, so sei man heute, Sonntag vor JohannBaptist, darüber gesessen, um die Büchsen nach dem Begehren der Herren von Zürich zu vertheilen; man werdeauch nach Vermögen dazu Sorge tragen und bitte, nicht Jedem Glauben zu schenken, der die Bürger hinterrücksverklage, sondern die Verantwortung auch anzunehmen und die Kläger zu handhaben, bis man den Ungrund ihrerBeschwerden darthun könnte. Man hätte übrigens, wofern die Roth es erheischt, die Hakenbüchsen gerne gebrauchtund werde auch ferner, wenn sich jcnscit des Rheins ein Kriegsvolk zeigte, dies treulich melden und sich »achKräften vorsehen. . . Tt. A. Zürich - Zl. I. Capp. Krieg.