Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
243
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1529.

243

alter bruch in der Eidgnoschaft vermögen, welcher teil dem andern des rechten nit gestatten will, daß dann irdem rechts begercnden zum rechten verhelfen und den teil, so sich des rechten sperrt und widert, darzuo halten,daß er dem rechten statt thuon und nachkommen welle, wie dann etwa me in der Eidgnoschaft gebrucht ist;dann wir begeren mint änderst dann des rechten nach lut unser geschworncu bänden."

Hieher gehört als nachträglich gebilligter Anfang der erste Abschnitt eines zweiten Entwurfes unterungefähr gleichlautendem Titel:

Demnach uf nächst verrücktem tag vor der Jarrechnung zuo Baden von wegen des spans und fridenszwüschen unfern lieben Eidgnossen von Bern und Underwalden verabschcidet ist, daß dhcin teil mint unfrtintlichsgegen dem andern fürnemen und alle Handlung stillston bis uf die Jarrechnung zuo Baden zc., lut des abscheids,darüber aber die Herren von Zürich sich embört und mit irem panner uszogen, dess wir uns gar mint verschenund wol vermeint hellen, es wäre bim abscheid zuo Baden bliben."

Folgen Ausführungen, die dem Friedensvorschlag von Schwyz genau entsprechen (f. Nr. 136, N. 46).

St. A. Lucern: A. NeligionHändel.

Einen Theil des Vortrages hat der Soloth. Absch. Bd. 15.

' 133.

SolotlM'N. 1529, 15. Juni (Dienstag Vit! und Modest!).

KantonSarchiv Solothurn: Rathsbuch Nr. IS.

Ulman Techtermann, Bote von Frei bürg, zeigt an, daß seine Herren vernommen, man sei hier miteinein Fähnchen ausgezogen, was sie befremde, da die V Orte Recht geboten haben; dann begehrt er Rath,»ob man in das feld schicken wöllte." Darauf wird geantwortet, man habe sich bisher still und schiedlichgehalten und wolle es ferner thun, so lange es mit Ehren geschehen könne. Seit dem Anfang des Handelshabe man Anwälte dabei gehabt; jetzt seien sieben Rathsboten da, die ohne allen Zweifel den möglichen Fleißanwenden, um den Handel gütlich zu schlichten.

133.

Zürich. 1529, 15. und 16. Juui.

Staatsarchiv Zürich.

Verhandlung über den Frieden mit Botschaften von Bern und Basel.

Einigen Aufschluß geben nur folgende Acten:

1) 1529, 15. Jnni, Abends 8 Uhr. Zürich an Hauptmann, Pnnnerherr und Räthe im Feld zu CappelMeldung, daß die Botschaften von Bern und Basel angekommen, um über die Berncr Friedens - Artikel zuunterhandeln; man werde dieselben nächsten Morgen um 3 Uhr anhören, ihr Anbringen sogleich wieder berichtenund sie ersuchen, in das Lager zu gehen, um die Verhandlung dort zu fuhren, wo sie ohne Zweifel bis Mittageintreffen werden.