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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529. ZZg

Macht auszuziehen, um Land und Leute zu retten und die nielfach erlittene Schmach abzuwenden, nicht umjemanden zu überwältigen, wenn man nicht selbst gefährdet werde. Die Sachen könnten aber nach zu Gutemgebracht werden, wenn die V Orte den Ferdinandischen Bund widerriefen, den Mnrner und andere (Schmäher)bestraften, die zwei Städte des Glaubens halb unbescholten und die Anhänger des Gvttcswortes in den ge-meinen Herrschaften ungestraft ließen. Man wolle nun Frciburg, da man mit dem Panner ausziehe, noch-mals um treues Aufsehen gemahnt haben und wissen, ob es das beschwornc Vurgrecht zu halten gedenke;auch nehme man an, es sei den Boten mit der Mahnung nicht Ernst; wenn sie erklären, dem BurgrechtPflichtmüßig nachleben zu wollen, so wolle man sie nebst Andern gütlich unterhandeln lassen; haben sie aberzu einer solchen Zusage keine Vollmacht, so mögen sie nur wieder heimkehren und der Unterhandlung sichmüßigen.

II. Hieraus haben sie etwas Bedenkzeit erbeten und dann eröffnet, ihre Herren wissen von etlichen ob-erwähnten Stücken nichts, auch nichts von der zweiten Mahnung (Berns); deßhalb wünschen sie die empfangeneAntwort schriftlich heimzubringen, zumal sie sehr lange sei*); sie hoffen, daß ihre Obern befriedigend ant-worten werden.

Laut des Berner Rathsbuches wurde in der Freiburger Instruction ausdrücklich begehrt, daß Bern denZürchern nicht zuziehe, und diese Zumuthung durch einen Mahnbrief bestätigt, den die Boten am Abend des1V. Juni einlegten. Durch diese Notiz wird es möglich, eine Unklarheit im Eingang der Antwort Bernszu beseitigen.

129.

AlMIU. 1529, m 12. (und 13.?) Juni.

Zweifelhafter Tag zur Einleitung von Friedensverhandlungen.

Abschied und beweiskräftige Acten fehlen; man ist theils auf die bisherigen Erwähnungen, thcils aufAngaben von Chroniken (u. a. Bullingcr, II. 178, 179) angewiesen; zu etwelcher Ergänzung folge hier einOriginalact:

1529, 10. Juni (Donstag nach Medard!), Zürich. Instruction für Junker Hans Edlibach und M.Rudolf Thumisen, als Gesandte nach Aarau. 1. Da vermuthlich die Frage aufgeworfen wird, warum Zürichaufgebrochen sei, so sind den Gesandten der andern Orte die beiden Drucke vorzulegen, die man vorher und jetztausgegeben, da dieselben genugsam zeigen, wie sich die V Orte seit Jahren gegen Zürich gehalten haben. . . Undwiewohl man sich gerne noch länger geduldet hätte, seien die V Orte doch auf ihren untreuen Anschlägenbeharrt; sie haben die Leute in den Freien Aemtern mit Strafen bedroht; es liege auch unwidersprechlich zuTage, daß auf ihr Ansinnen und Werben etliche Tage vor dem diesseitigen Aufbruch in Stockach und Waldshutgetagt und über einen Angriff gerathschlagt worden; die heute von Waldshnt gekommene Missive (die zu eröffnenist) gebe darüber hinreichende Anhaltspuncte. Einen solchen Backenstreich zu erwarten sei man nicht gesonnengewesen; da dergleichen stracks wider die Bünde gehe, so habe man Fug und Recht gehabt, es abzuwehren, zc.2. Die Gesandten sollen dann hören, was die Eidgenossen an sie bringen werden, dasselbe aber heimberichten

*) In der That bedurfte sie erheblicher Kürzung, um der Wiederholung bekannter Dinge nicht zu viel Raum opfernZu müssen.