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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

lung ist, von göttlichen Mitteln ze reden, da aber ze besorgen, daß die Züricher mit listen die fach ufzicchend,bis die Berner zuo inen kommend. Dann ein hübscher Huf mit redlichen Eidgnossen by cinandren, wie wolder fyend onch vil und mcr dann unser, doch so ist es vil volks dem Thurgöw, und wir besorgend uns ganzmint; aber wo (die) Beruer zuo incu kommen, so wurde uns die burdi schwer gnuog. Darumb. . so bittenwir üch, daß ir besunder guot späch und kuntschaft haben, wo doch die Berner mit ir panner us wellend, daßir uns das ylends by tag und nacht zuo wüsten thuon, damit mau sich darnach richten könnt. . . . Itemso wüstend daß Ofrion Löufer kamen med by uns ist; aber er hat uns kein antwurt bracht von Waldshuot;so nimbt uns auch wunder, ob Martin, der den andern brief darbracht, ouch kommen, ob der selb ein antwurtbracht Hab, ald wie es stand; land uns als trüwen vätter allweg wissen. . . Item so wüstend, grad so diserbrief geschribeu, da sind her Caspar von Müline» sampt andern botten von Bern, ouch Schultheß Hebolt undHans Heinrich von Solothurn zuo uns gan Zug kommen". . . Si. «. «. ^-ugionshänd-l.

3) 1529, 11. Juni, 23 Uhr Nachmittags. Schwyz an Lucern. Antwort auf die Anzeige von demAufbruch der Beruer und die Ladung zu einem Tage ze. Es seien nur vier Rathspersonen zu Hause geblieben,die zum Theil wegen Alter und Schwäche aus dem Lager wieder heimgeschickt worden, sodaß man von hier ausNiemand abordnen könne; man habe aber die Herren im Lager benachrichtigt und ihnen anhcimgestellt, eineBotschaft nach Lucern zu schicken. ... St. A. «»«rni Missw-n.

12».

Bern. 1529, 11. Juni.

Staatötirchiv Bern: Instructionen, X. 306. Rathsbuch Nr. 222, p. 79, 81.

I. Der Botschaft bon Freiburg wird auf ihren Vortrag folgendermaßen geantwortet: Für die freund-liche Unterhandlung der Boten von Freiburg und Solothurn in Unterwalden sage man großen Dank, :c.Die eben eröffnete Meinung, daß Bern den Zürchern nicht zuziehen solle, und daß Freiburg es förmlich davonabmahne, wenn gütliche Unterhandlung zwischen den Eidgenossen fruchtlos wäre, finde man aber nicht wenigbefremdlich, indem man dafür halte, daß das Burgrecht (der zwei Städte) das nicht zugebe; diese Mahnungerscheine auch der im Jnterlakischen Kriege eingelegten nicht ungleich. Nun stehe man (wieder) in offenerFehde gegen die Unterwaldner, da sie ungeachtet alles Schreibens und Rechtbietens den neuen Landvogt inBaden einsetzen wolle»; denn die Boten von Freiburg und Solothurn haben selbst gesehen, das; der eine Vogt(bereits) in Lucern angekommen, der andere in Unterwalden zur Reise gerüstet gewesen, woraus Wohl zu erkennensei, ob sie sich mit dem Recht begnügen oder nicht; zu schweigen von den lange schon betriebenen Rüstungenund Mahnungen der V Orte, die wohl bekannt seien. Es habe also die Noth erfordert, den Widerstand zuversuchen, und Zürich mit Fug und Recht den Weg besetzt (fürgeloffen"). So viel man um des Friedenswillen gelitten, sei doch alles vergeblich, und so ungern man es thue, müsse man solchem Treiben zuvor-kommen; man Hütte auch gern gesehen, daß Zürich keinen Aufbruch gethan hätte, wiewohl es rechtmäßigeUrsache gehabt; da nun aber die V Orte fremde Hülfe suchen und die Erbfeinde ins Land führen wollen;da sie zudem die von Bern und Zürich Ketzer und Märenghyer u. s. w. schelten und die Leute, die solcheReden ausbreiten, nicht strafen, wie auch Murner ungestraft bleibe; da endlich die Lucerner schon nach Meri-schwanden gezogen und andere Plätze, wie Sursee uud Münster, je mit 590 Mann besetzen, was alles zeige,daß sie sich nicht an das Recht halten, so sehe man sich genöthigt, ebenfalls mit dem Ehrenzeichen und ganzer