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Juni 1529.
und auch denen im Felde anzeigen, damit man sich weiter bedenken könne, und ohne weitern Bescheid undBewilligung nichts handeln oder zusagen, da man einen christlichen und beständigen Frieden haben und dieHaupturhcber der geschehenen Unbill nach ihrem Verschulden bestraft wissen wolle; sonst wäre man entschlossen,Leib und Gut an die Sache zu sehen. 3. Die Boten sollen bemerklich machen, daß es den oberwähntenAnschlägen entspreche, daß die Fcrdinandischen die Au, Höri und Zell in den letzten Tagen besetzt haben.4. Dann sollen sich die Boten an die im Lager aufgesetzten Artikel halten und ernstlich dafür arbeiten, daß diedem Frieden einverleibt werden, und sich davon nicht abschrecken lassen. Ferner soll darin ausdrücklich erklärtsein, daß das Constanzer Burgrecht, das der ganzen Eidgenossenschaft zum Vortheil gereiche, bestehen bleibe, undalle Zinse, Zehnten und Gefälle, welche die Constanzer Kirchen und Stifte im Thurgau und in andern Vogteienhaben, ungehindert dahin bezahlt werden; der Bischof und die abgewichenen Pfaffen mögen dann das Recht inder Stadt suchen. In den Beschwerden, welche die Berner Botschaft des Murners wegen oder anderer Dingehalb anbringt, sollen die Boten dahin wirken, daß man künftig solcher unbilligen Schmähungen überhoben sei,und die Schuldigen ohne alle Rücksicht bestraft werden. 5. Was an die Boten gelangt, soll jeweilen doppeltausgefertigt uud sowohl den Röthen („uns") als dem Heere eilends mitgctheilt werden, damit man sich beider-seits nach Umstünden entschließen könne, indem man schlechterdings keinen faulen Frieden annehmen wolle, ?c.
St. A. Zürich: Jnstructiouenbuch II. t'. 105, 106.
130.
Cllppei. tW9, 12. und 13. Juni.
Staatsarchiv Zürich.
Verhandlungen über den Frieden, zum Theil durch Botschaften vermittelnder Orte.
Es liegen hierüber nur folgende Acten vor:
1) 1529, 12. Juni, 6 Uhr Nachmittags. Hauptmann und Näthc von Zürich an ihre Obern. 1. EineBotschaft von Bern, Glarus, Fr ei bürg, Solothurn und Appenzell habe heute ein Schreiben vonBern an Lucern und Zug vorgelesen und hierauf Bezug nehmend gebeten, daß man zur Herstellung des Friedensund Verhütung von Blutvergießen das Beste thun möchte; dabei haben sie die Klage der Schivyzer, daßzürcherische Truppen noch in Utznnch liegen, angebracht und deren Entschluß gemeldet, dieselben mit der Handabzutreiben, wenn sie nicht zurückgezogen würden; während sie zu gütlicher Unterhandlung willig seien, wennjede Partei auf ihrem Boden bleibe, worüber sie eine bestimmte Antwort fordern. Man habe der Botschafterwidert, es stehe allein der Obrigkeit zu, die gegebenen Befehle zu äudern; einem ehrlichen gottgefälligenFrieden sei man nicht zuwider, wenn ein solcher hergestellt werden könne; man überlasse es jedoch den Vermitt-lern, mit der Obrigkeit (dirccte) zu verhandeln. 2. Auf ihr eben noch eingetroffenes Schreiben stimme mandazu, den Hauptmann Werdmüller von Uynach abzurufen und nach Wädensweil und Richtersweil zu weisen,was demselben eiligst geschrieben werden möge. 3. Rücken die Thurgauer an, so sollen sie auf dem kürzestenWege nach Cappel kommen. 4. Der obgcnannten Botschaft, zu welcher auch die der III Bünde gekommen,habe man den Entschluß eröffnet, nicht aus dem Felde zu ziehen, bevor ein „ehrlicher göttlicher Bericht" gemachtworden. 5. Mittheilung eines Schreibens aus dem Beruer Lager. 6. Mangel an Brot und Salz (schonmehrmals berührt).
Obige Verhandlung (1.) ist von gleicher Hand in Form eines Abschiedes verfaßt, hier aber fast durchwegwörtlich gleichlautend mit der Missive; nur folgender Punct ist in dieser Nedaction allein enthalten: Auf denVortrag der Gesandten haben die Hauptleute uud Näthe beschlossen, denselben zuerst an die Rottmeister vonStadt und Land zu bringen und ihrem Entscheid gemäß zu handeln; dieselben haben dann abgemehrt, die Bot-schaft selbst abzuhören, worauf derselben geantwortet worden . . . (wie oben). St. A. Zürich - A. i, C»,>p. Krieg.