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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

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27) 1529, 11. Juni. Dieselben. In dieser Stunde (?) sei Ammann Aebli abermals aus dem feind-lichen Lager gekommen, und zwar mit der ernsten Klage von Schwyz, daß Hauptmann Werdmüller ungeachtetdes gemachten Auslandes noch in Utznach liege, mit dem Begehren, dies abzustellen, wogegen Schwyz ebenfallsstillstehen wolle; man habe jedoch keine andere Antwort geben können, als daß man die Obern sofortberichten werde. ... ib. ib.

28) 1529, 11. Juni. Hauptmann nnd Räthe zu Cappel an die Obern. Heute haben sie den Absage-brief den V Orten durch zwei Diener übergeben lassen, denen er gütlich abgenommen worden. Die Pannervon Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug seien vereinigt, und stündlich erwarte man die Ankunft der Lncerner;sie werden (insgesamt) auf 9900 Mann geschätzt. Wie nun die Zürcher haben aufbrechen wollen, um dasfeindliche Gebiet zu betreten, sei Ammann Aebli wieder in höchster Eile zu ihnen gekommen und habe sie ernst-lich ersucht,die Sache zu bedenken und dazu reden zu lassen"; wenn es nicht geschähe, so müßte, zum Schadender ganzen Eidgenossenschaft, bei der beidseitigen Stärke ein großes Blutvergießen erfolgen und mancher armeunschuldige Mann dadurch leiden, mit andern ernsthaften Worten; dabei zeige er an, daß bei dem Feinde vielewohlgesinnte Leute seien, welche jetzt gerne zum Frieden beitrügen, es aber nicht mehr thun würden, wenn manzuerst Gewalt brauchen wollte; dazu bieten sie Recht und erwarten, daß man sie nicht wider Recht drängenwerde. Darauf habe man die Rottmeister berathen und erklärt, daß man freie Hand haben wolle, vorzurückenoder nicht, und die Ursachen angeführt;darnf ersuocht er uns mit solichem großen erntst und schier weinendenougen, daß wir doch nit uff ir ertrich zugint, so weit er ilents unser Meinung und beschwerden unfern spendenfürtrageu und guoter Hoffnung sin, die fachen wurdiut sich nach uuserm gfallen schicken." Weil er ein frommerMann sei nnd freiwillig vermittle, so habe man ihm 45 Stunden Frist gegeben, mit der Bedingung, daßman mit Gottes Hülfe tapfer vorgehen werde, wenn er nicht einen annehmbaren Bescheid bringen könne.

29) 1529, 11. Juni. Frciburg an Solothurn. Mit Bedauern über den Bericht des Voten, der ausUuterwaldeu zurückgekommen, habe man den Handel ernstlich berathen und für fruchtbar erkannt, eine Botschaftnach Bern zu senden, um morgen im Sinne der beiliegenden Copic zu handeln, nnd bitte nun Solothurn, auchseinerseits Boten dahin zu schicken, damit desto mehr gewirkt werden könnte. Auf die Nachricht von dem Auf-bruch des Zürcher Stadtbanners habe man sofort zwei Boten dahin abgefertigt.

K. A. Freiburgl Miss. B. IX und X. 51, 52.

30) 1529, 11. Juni. Schaffhauscn an Zürich. Auf die (zweimalige) Mahnung habe es vor Allemsein größtes Bedauern über diesen Krieg zu äußern. Da es übrigens durch die Bünde verpflichtet sei, bei einemKriege zwischen Eidgenossen zu Mitteln und keiner Partei mit Hülfeleistuug anzuhangen, so habe es eine Raths-botschaft abgeordnet mit dem Auftrag, gemeinsam mit andern Orten für einen Frieden zu wirken. Zudem befindesich die Stadt in einer so gefährlichen Lage, daß sie nicht ohne Schaden für sich und die Eidgenossen wegziehenkönne und ihrerseits um treues Aufsehen bitte» müsse; sollte sie durch fremdes Volk angegriffen werden, somüßte es ja für alle Orte vortheilhaft sein, wenn sie bereit wäre, dasselbe abzuwehren. Bitte um freundlicheAufnahme dieses Bescheides und williges Gehör für die zwischen den Parteien hin und her gehenden Botschaftender vermittelnden Orte. St. «. Mi-h «-» i. Capp. Kri-g.

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Bern. 1529, 9. und 10. Juni.

TtaatSarchiv Bern: Rathsbilch Nr. S2S, p. es. eo. er, es; 7l!

I. Die Boten von Freiburg (Venner Vögcli) nnd Solothurn erzählen einläßlich den Verlaufihrer Sendung nach Unterwalden und Lucern.

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