Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
219
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1529.

219

Noch vor Schluß dieses Briefes habe man auf erneuertes Begehren der Mannschaft in Muri bewilligt, dieNachtdaran zu binden." Bitte um treues Aufsehen. St. A. Zürich- Acic» i, Capp-r-rkri-g.

13) 1529, 0. Jnni (Sonntag"), 3 Uhr (Nachmittags?). Hauptmann und Näthc im Feld zu Murian Zürich. In dieser Stunde seien die Boten von Freiburg undWallis" (Solothurn?) in's Lagergekommen und haben eröffnet, wie sie abgeordnet worden, eilends zwischen den Parteien zu handeln und wciternAufruhr zu verhüten; bei den zu Luccrn versammelten Boten der V Orte haben sie nun ausgewirkt, daß siemit der Aufführung der unterwaldischeu Vögte stillstehen und auf dem nächsten Tage zu Baden das Rechterwarten wollen; deßhalb bitten die obgenannten Boten, daß man ihnen Glauben schenken und heimziehen möchte.Man habe ihnen erklärt, daß man jetzt nicht abziehen dürfte, sie jedoch ernstlich gebeten, nach Zürich zu gehenund ihr Anliegen dort vorzutragen, in der Hoffnung, daß sie guten Bescheid empfangen; dies haben sie willigangenommen. Nun wünsche man, daß die Obern eilends berichten, was sie mit denselben beschließen werden.Man habe gestern erwartet, in Muri bei 500 Bauern gerüstet zu finden; heute seien aber für die Wachen kaum100 zu finden gewesen; deßhalb scheine es gefährlich, mit so wenig Volk sich auf etwas Thätliches einzulassen. . . .

St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg.

14) 1529, 6. Juni. Beschluß der vereinigten Räthe von Zürich: 1. Mit dem Stadtbanner aufzubrechenund auf Mittwoch den 9. d. M. im Namen Gottes auszuziehen, ihre Ehre gegen die V Orte schriftlich zuwahren, Georg Berger und andern Verordneten Vollmacht zur Einnahme anderer Herrschaften zu geben, in derGrafschaft Kyburg 3400 wohlgerüstete Leute nach ihrem Gefallen auszulesen und auf nächsten Mittwoch aus-zurücken, um den Thurgau, das Rheinthal und die Landschaft St. Gallen einzunehmen, soweit die V Orte daranTheil haben, den Rechtsamen der übrigen Orte jedoch unbeschadet. 2. Die Gemeinden in diesen Herrschaftensollen Stadt und Land Zürich huldigen und schwören, ihr Lob, Nutzen und Ehre zu fördern und Schaden zuwenden und derselben als ihren Herren und Obern gewärtig und gehorsam zu sein. Sofern sie dieAnmuthung"thäten und begehrten, ihnen zuzusagen, daß man sie behalten und nicht mehrhingeben" wolle, so soll ihnenbestimmt geantwortet werden, man sei Willens, sie ohne ihre Gunst, Wissen und Willen nicht von Händen zulassen. 3. Der vermeinte Abt (von St. Gallen) soll mit Fug und Geschicklichkeit in Wyl verhaftet und bisauf weitern Bescheid nicht ledig gelassen werden. St. A. Zürich: A. i. Capp. Krtcg.

15) 1529, 6. Juni, 12. Uhr Nachmittags(?), Muri. Hauptmann, Fenner und Näthe von Zürich anihre Obern. 1. Nach ihremgestrigen" Schreiben seien sie auf das wiederholte dringende Begehren der Führerin Muri dahin gezogen, in der Meinung, dort eine Gefahr abwehren zu müssen; nun haben sie aber nachgenauer Erkundigung nichts vernehmen können, daß die V Orte sich in der Nähe sammeln. Obwohl sie imKloster ehrlich gehalten werden, so behage ihnen doch der Aufenthalt nicht, weil so leicht etwas Ungeschicktesgeschehe, besonders in Klöstern, bei vielem Trinken und Nichtsthnn; weil aber ein Heimzug nicht ehrlich undauch nicht nützlich wäre, so bitten sie um Befehl, weiter zu rücken. 2. In dieser Stunde sei eine Botschaft vonBasel eingetroffen, die ernstlich beauftragt sei, den vor Augen schwebenden Span ohne Blutvergießen abzuthunund dafür keine Mühe zu sparen; da sie jedoch die Ursache des Kriegsaufbruches nicht gekannt, so habe sie umAufschluß gebeten, worauf ihr die Befehle der Obern eröffnet worden seien; hienach habe sie zu wissen begehrt,was für Mittel zu gütlichem Ausgleich man vorschlagen wollte, worüber sie mit den V Orten unterhandelnkönnte; man habe geantwortet, gütliche Unterhandlung stelle man gänzlich den Obern anHeim und bleibe beidem Befehl, einem Versuche gewaltsamer vertragswidriger Aufführung des unterwaldischeu Vogtes mit der Handzu wehren. Die Boten von Basel seien dann eiligst nach Lucern abgereist. St. A. Zim-h- A. i. Capp. Kn-g.

10) 1529, 6. Juni. Bern an seine Boten in Lenzburg.Uns hat glich nach üiver abfertigung HansFermecker, unser löufer, so nächst Frytags spat zuo Lucern gewesen, eröffnet das, so im dann unser Eidgnosseuund Mitbürger von Fryburg und Solothurn Kotten zuo Lucern, uns in irein namen ze erscheinen in befelchgeben, nämlich daß sy so vil vermögen, daß der underwaldisch landvogt zuo Baden noch nit ufgeritten, Zondersso sigent sy in steter Handlung zuo Beckenried ze verschaffen, denselben vogt noch acht tag ze enthalten, der dannby inen zuo Beckelried (sto) sye, ob darzwüschen mittel und weg gefunden, daß die fach zuo guotem und ruowen