Juni 1529.
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2) 1529, 5. Juni. Bern an Freiburg. Antwort auf dessen Schreiben betreffend den savoyischen Handel.Gestern seien die Voten des Herzogs und der drei Städte vor dem großen Rath erschienen, und nachdem derBrief des Königs von Frankreich und seiner Mutter, diesen Handel betreffend, verlesen worden, habe die savoyischeBotschaft begehrt, daß man der Sache „kurz cnd geben" wollte; darauf haben die Gesandten der drei Städteangezeigt, daß sie so viel erreicht haben, daß die Nechtsverhandlnng in Peterlingen stattfinden solle. Demzufolgehabe man den Rechtstag dahin angesetzt auf Sonntag den 13. d. M.
St. A. Bern: Teutsch Miss. Ii. 2791». — K. A. Fielbuig: Acten Bein.
117.
Brunnen. 1529, (4. Juni?).
(Zweifelhafter) Tag der V Orte, in Sachen des Herzogs don Savoyen, gemäß Nr. 197, i.
Ein bezüglicher Act ist nicht vorhanden; vielleicht wurde diese Konferenz, — wegen der bereits auf einenKriegsausbruch deutenden Verhandlungen mit Zürich und Bern, — nicht gehalten.
11«.
Myl. 1529, 5. Juni.
StiftSarchiv St. Gallon.
Tag der IV Orte: Zürich, Lucern, Schwyz, Glarus.
». 1. Jeder Bote weiß, wie der neu erwählte Abt des Gotteshauses St. Gallen die Gesandten donZürich abermals um eine endgültige Antwort ersucht hat, und wie dann dieselben vorgetragen, es haben ihreHerren zn dem „jetzt" gehaltenen Landrath in Glarus eine Botschaft geschickt, in der Hoffnung, daß die früherberheißene Erklärung und Zusage bestätigt würde; der Rath habe aber in der Sache nicht handeln wollen,sondern den Bescheid gegeben, er wolle auf den 13. d. M. eine Landsgemeinde halten und deren Beschlußerwarten, u. s. f. Ferner ist bekannt, was deßhalb die Herren von Zürich ihren Boten geschrieben haben.2. Deßgleichen wissen die Boten, was infolge dieser Eröffnung der erwählte Herr angebracht hat, wie nämlichohne Unterlaß Leute ihm nachlaufen und ihn um Recht anrufen; da er aber von Zürich gemahnt worden,einstweilen stillzustehen, so könne er solchen Gesuchen nicht entsprechen; daher bitte er die Boten der IV OrteZum ernstlichsten („obersten"), ihm das zu gestatten, damit der Gute vor dem Bösen geschirmt, das Uebel unter-drückt und Jedem das Seine erstattet würde. I». Die Boten wissen auch, daß die Zusätzer in Rorschachunnöthige Kosten verursachen. Deßhalb hat der erwählte Herr zu bedenken gegeben, daß das dortige Schloßin Kriegsnöthen den IV Orten offen wäre, während Zürich dasselbe jetzt mehr als nothwcndig besetzt habe;darum möchte er die IV Orte um eine Anordnung bitten, durch welche unnütze Kosten erspart werden könnten,da doch das Burg- und Landrccht deutlich sage, daß dieses Schloß sowie die Feste Iburg und die Stadt Wyk""r in Kriegsnöthen der IV Orte und in deren Kosten ihnen offen stehen sollen. Dabei erbietet er sich,getreulich alles zu thun, was Briefe und Siegel erheischen, v. Da der Hauptmann auf Befehl seiner Herrendie Summe von 6999 Gulden zu Händen der IV Orte bei denen von (der Stadt) St. Gallen verheftet habe.