Juni 1529.
so bitte der Abt, diesen Haft aufzulösen, indem das Geld an gewisse Orte hin versprochen sei, und dem Gottes-haus bielleicht aus der Nichtleistung der gegebenen Zusage Kosten erwachsen. «I. Der Abt erinnert, daß derHauptmann kraft der gemachten Verträge schuldig wäre, ihm in den Händeln, die ihn oder das Gotteshausberühren, behülflich zu sein; das sei aber bisher in etlichen Stücken nicht geschehen, indem derselbe z. B-eine von ihm (dem Abt) berufene Gemeinde abbestellt und verhindert habe. Deßhalb hat er die Boten ins-gemein angerufen, mit dem Hauptmann zu verschaffen, daß er den Verträgen nachlebe. Heimzubringen ist(übrigens), wie der Hauptmann sich verantwortet hat, daß er solches um des Friedens willen gethan und beidem Aufzug in seinem Eid ausdrücklich vorbehalten habe, das Gottcswort zu äufnen und zu handhaben, w.v. Nach alledem hat der erwählte Abt die Voten der IV Orte zum höchsten angerufen und ermahnt, ihn,den Convent und sein Gotteshaus bei dem Burg- und Landrecht und den Hauptmannschaftsbriefen zu schirmen,und dabei erklärt, er und sein Convent wollen bei dem Orden St. Benedicts und der Kutte schlechterdingsverharren, sie würden denn mit Gewalt genöthigt, davon abzutreten; er getröste sich aber zu den IV Orten,daß sie ihn sowohl wie seine Vordern bei den besiegelten Briefen werden bleiben lassen. Wenn aber siegemeinsam oder einzelne wider sein Verhoffen ihn bei dem Orden, der (hergebrachten) Bekleidung und denVertrügen nicht wollten bleiben lassen, so begehre er die erwähnten Briefe zurück; dann würde er seiner Nothdurftnach anderswo Schutz und Schirm suchen und solchen auch wohl zu finden wissen. L. Endlich ist ein andererTag nach Whl angesetzt auf Sonntag vor St. Johannes des Täufers Tag (20. Juni), zu dem die Bote»mit Vollmacht wieder erscheinen sollen.
Dieses einzig erhaltene Exemplar ist von der Hand des Abt-st. gallischen Schreibers Heinrich Großmann. gefertigt, der vcrmnthlich auch den Entwurf desselben aufzusetzen hatte.
119.
Zürich und Muri. 1529, 5. Juni f.
Archive Zürich, Bern, L»ccr».
Eröffnung kriegerischer Maßregeln von Seiten Zürichs; Auszug in die freien Acmter; Anstalten zuweiteren Aufbrüchen; Mahnungen an die übrigen evangelischen Stände; Bemühungen um Erhaltung desFriedens, vornehmlich durch Bern, Frei bürg, Solothurn und Basel.
Es liegen über alle diese Verhandlungen nur Missiven, Rathsbcschlüffe oder Instructionen vor; aus demfast allzu reichen Stoffe wählen wir nun hier und in den später» bezüglichen Nummern diejenigen Acten, dieden Verlauf der eidgenössischen Unterhandlungen erkennen lassen; auf Nachrichten über militärische Verhältnissekann dagegen weniger Rücksicht genommen werden.
1) 1529, 4. Juni (Freitags vor Bonifacii), Mitternacht. Zürich an Nud. Thumisen, Jos von Kuosenund Niklaus Brunner (jetzt in Wyl). Man werde auf Morgen in Gottes Namen mit einem („unserm")Fähnchen ausziehen, um des unterwaldischcn Vogtes Durchzug nach Baden zu verhindern. Weil nun alle drei(Boten) zu dem Panner verordnet seien, und man nicht wisse, zu welcher Stunde man auch damit aufbrechenmüsse, so sollen sie angesichts dieses Briefes heimkehren. ... s«. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen.
2) 1529, 5. Juni (Samstag vor Medard!). Wolfgang, Abt zu Cappel, an Zürich. Man habe Bot-schaft von Zug erhalten, daß der Anschlag, den Vogt von Unterwalden nach Baden zu führen, so gemacht sei,