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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

bewogen werden), den Vogt zurückzuhalten und keine Unruhe anzufangen; denn diesseits sei man unbeweglichgesonnen, denselben nicht aufziehen zu lassen, und habe zu Bremgarten, Mellingen und Baden die nöthigen An-stalten gemacht und bezügliche Zusagen geben lassen. St. A. Zürich. Jnstrun. 11. 107100.

2) 1529, 3. Juni. Bern an Lucern. Auf das letzte Schreiben betreffend die Unterwaldner habe mannoch von keiner Seite Antwort erhalten; daneben vernehme man aber, daß der neue Vogt zu Baden mit Ge-walt wolle eingesetzt werden. Nun wisse Lucern, wie die Unterwaldner zu Bern stehen, und wie feindselig sienoch in jüngster Zeit sich gezeigt haben . . ., sodaß man nicht zugeben könnte, daß sie zu Baden einen Dienereinsetzen. Darum crmahne man Luccrn hiemit ernstlich, dieselben zu vermögen, die Ausführung ihres Vogteszu verschieben, indem man fest entschlossen sei, solche ohne Recht nicht zu gestatten, schlage auch gemäß deinletzten Abschied von Baden solches Recht vor. Wenn aber die Unterwaldner dessen ungeachtet den Vogt eigen-mächtig einzusetzen versuchten, so werde man das wolle man hiemit erklärt haben es mit Gewalt undGottes Hülfe zu verhindern unternehmen. St. sc. B-r»- T-uych Miss. n. srs v, 27s.

Den Wortlaut gibt Bullinger, II. 152, 153.

3) 1529, 3. Juni, 3 Uhr Nachmittags. Bern an Zürich. Begleitschreiben zu obigem Abschied (I), zu-nächst die Bitte enthaltend, daß Zürich alle Umstände vorsichtig würdigen möchte; ferner die Anzeige einerWarnung von Basel, laut eingelegter Copie; sodann berichte ein nach Lucern abgefertigter Späher über denAnschlag, den Unterwaldischen Vogt einzusetzen; nämlich am nächsten Samstag (5. Juni) soll derselbe in Lucernzu Morgen essen, dann in der Richtung nach Muri abreisen, begleitet von 1525 Reitern; diesen sollenans dem Fuße" folgen 399 Lucerner, die einen allfälligen Angriff abzuwehren hätten; wären auch sie zu schwach,so soll in Lucern die große Glocke gezogen und überall Sturm geläutet werden, wobei jeder Auszüger eineFeder mit einem Tannästchcn aufstecken soll; die Leute in den freien Aemtern seien willig, den ihnen bestimmtenVogt ,,thenig"(?) zu empfangen, zu welchem Zwecke sie sich versammelt haben. Dies habe man eilends undzuohochcr geheimbd" verkündigen wollen, damit Zürich darnach handeln könne.

St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg. St. A. Bern: Teutsch Missiven Ii. 277.

110.

Bern. 1529, 4. Juni.

Staatsarchiv Bern: Acten Savoyen, Vd. II.; auch Instructionen, iV. 3031>.

Auf die Vorträge einerseits der savoyischen Botschaften, anderseits der Gesandten der drei StädteZürich, Basel und Solothurn, aus denen sich ergibt, daß alle bisher angewandte Mühe, den Zwistmit dem Herzog wegen des Bnrgrcchts mit Genf ans gütlichem Wege zu schlichten, fruchtlos geblieben, habensich kleiner und großer Rath entschlossen, das Recht darüber walten zu lassen, und deßhalb einen Tag nachPayerne angesetzt auf Sonntag den 13. Juni, jedoch ohne Nachtheil an den deßhalb angerufenen Bündnissen.Der Eintrag im Jnstructionenbuch ist französisch. Wir schließen noch folgende Acten an:1) 1529, 4. Juni. Bern an Zürich, Basel und Solothurn. Verbindlicher Dank für die ernstliche Unter-handlung ihrer Botcn in dem Span zwischen Savoyen und Genf. Wiewohl sie, trotz aller Mühe und Kosten,nichts Austrägliches geschafft haben, sei doch zuletzt bei dem Herzog so viel erreicht worden, daß er den Spanzum Rechten nach Peterlingen wolle kommen lassen, weßhalb auf den 13. d. M. ein Tag dahin anberaumt sehdoch rechtsfertigung halb den pünden, so wir mit bemeldter f. Dt. haben, ane schaden." Dies habe man ansder Boten Begehren abschiedsweise melden wollen. St. A. B-rn: T -uy -h Mg. n. 279 ->.