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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

mit Leib und Gut treulich beizustehen sich verpflichten, wogegen sie von Zürich erwarten dürfen, daß es dannauch Alles zu ihnen sehen werde. 2. Der Strafgerechtigkeit wegen werde es vier Männer verordnen und denLeuten im Thurgau schreiben, daß sie ebenfalls vier Bevollmächtigte ausschicßen, die seiner Zeit einen Tag inZürich halten sollen, um eine Uebereinkunft zu berathen. 3. Endlich fordere man, daß sie Blesse und Bildervöllig und überall abschaffen, sie weder heimlich noch öffentlich dulden und die Bilder verbrennen. 4. DiesenBescheid haben die genannten Herren zu Dank angenommen und eine schriftliche Anfertigung desselben gewünscht,was ihnen bewilligt worden ist.

114.

Zürich. 1529, 3. Juni.

Archive Zürich und Bern.

Verhandlung Nlit einer Botschaft von Bern über die Maßregeln gegen die Einsehung eines unterwal-dischen Vogtes in Baden, u. s. w.

Wir haben vorerst einige Acten nachzuholen:

1) 1529, 29. Mai. Bern an Zürich. Nach dem Bericht der von Aarau heimgekehrten Boten . . sei etwasUnfrieden zu besorgen; deßhalb bitte und ermahne man Zürich, wie schon mehrmals, die Sachen wohl zu be-denken und auf dasjenige, was ihm geschrieben und mündlich vorgebracht morden, Rücksicht zu nehmen; es sollteeinsehen, daß mit der Geduld viel mehr Gutes geschafft werde, als mit Gewalt; es möge Gott walten lassenund keinen Krieg anfangen, da es vortheilhafter sei, auf Friede und Ruhe Bedacht zu nehmen.

St. A. Bern: Teutsch Miss. I!.. 268 n. St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg.

2) 1529, 29. Mai. Bern au Lucern, Uri, Schwyz, Zug und Glarus. Man vernehme, daß Unter-walden einen Vogt nach Baden erwählt habe, der auch nächstens daselbst einziehen solle. Nun sei bekannt, wiedasselbe wider Bern gehandelt, und wie deßhalb noch ein Span bestehe; deßhalb könne man nicht zugeben,daß es au den Orten regiere, wo man gleiche Rechte besitze, bevor man sich gütlich oder rechtlich mit einandervertragen habe; darum ersuche man die fünf Orte angelegentlich, mit Unterwalden zu verschaffen, daß es derzeitdie Besetzung der Vogtei unterlasse, und ernstlich zu bedenken, daß es unerträglich wäre, wenn dasselbe fürfahrenwollte; man begehre also, daß der Vogt von Schwpz einstweilen im Amte bleibe, immerhin allen Rechten ohneSchaden, zc. Gesuch um sofortige schriftliche Antwort. St. A. Bern: Tents-h Miss. n. 20?.

Den wesentlichen Theil des Textes hat abgedruckt dasArchiv f. schweiz. Ncformationsgcschichte", II. 136.

3) 1529, 29. Mai. Basel an Zürich. Von Straßburg habe es folgende Nachrichten: Der Reichstaginunhelliger" Meinung vollendet; vielerlei Umtriebe und Rüstungen im Werke; in Lothringen und Langres810,000 Knechte versammelt; die Bischöfe von Toul, Metz und Straßburg mit ihren Geistlichen einig, einengroßen Theil ihrer Einkünfte als Steuer hinzugeben, um die sog. neue Lehre abzuwehren; auf dem Reichstagein Geschrei verbreitet, daß der Kaiser, der König von Frankreich, die Herzoge von Savoycn und Lothringen,König Ferdinand und die V Orte zu einem Bündniß vereinigt seien, um die Anhänger des Evangeliums nieder-zuhalten; die Bischöfe eifrig für den Frieden zwischen dem Kaiser und Frankreich, in der Hoffnung, daß ihrPracht" desto eher erhalten werde, :c. Da solche Berichte von andern Seiten her sich bestätigen, so fühle sichBasel gedrungen, dieselben Zürich mitzutheilen und es freundlich zu bitten, daß es diese Umstände wohl zu Herzenfasse und die schweren Folgen eines Krieges bei der gegenwärtigen Theurung ernstlich betrachten nnd vielmehrnach allen Seiten thun möcht, was zu Frieden und Ruhe diene.

St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg. K. A. Basel: Miss. s. 227 9.