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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1529.

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Die ursprünglichen Handschriften des Textes fehlen. Die vorhandene Copie enthält auf der ersten Seite

die Antwort von Bremgartcn, mit einer nachträglichen, aber originalen Ueberschrift; auf der zweiten Seite folgt,

ohne Titel, die Erklärung Zürich's.

110.

Glnrus. 1529, 1. Juni (Dienstag nach Corpus Christi).

Bal. Tschlldi (Archiv IX. SSji).

Verhandlungen in Sachen des Gotteshauses St. Gallen, vor dem zwiefachen Landrath, durch Botschaftenvon Lucern, Schwyz und Abt Kilian einerseits, von Zürich anderseits. Die Entscheidung wurde auf den13. d. M. an die Landsgemeinde gewiesen.

111.

Freie Aemter. 1529, i. Juni f.

Staatsarchiv Luccr».

Verhandlungen einer fünförtischen Botschaft mit den (zum alten Glauben haltenden) Gemeinden. (Vgl.Nr. 107.) Nach dem bezüglichen Gesandtschaftsbericht (von unbekannter Hand, unbestimmt datirtinaplaswuchen" (27. Mai bis 2. Junis, Uri als abwesend erwähnend) wurden den Voten folgende Ant-worten gegeben :

I. Die zahlreich versammelte Gemeinde zu Mehenberg hat einhellig beschlossen, bei dem alten GlaubenZu bleiben, sich nicht davon drängen zu lassen, sondern Leib und Gut dafür einzusetzen, den Eid, den sie demLandvogt geschworen, treulich zu halten und dem Mehrtheil der Orte zu gehorchen, und dabei gebeten, (dcßhalb)ein treues Aufsehen über sie zu haben; auch bitten sie um hundert Spieße, da sie zu wenig Gewehre besitzen.

II. 1. Nachdem der Gemeinde zu Muri eindringlich vorgestellt worden, was daraus folgen dürfte, (wennsie sich den Nengläubigen anschlösse?), hat der Lnndvogt sie an den geschwornen Eid erinnert und diejenigen,dw denselben zu halten gedächten, aufgefordert, zu ihm zu stehen. 2. Darauf sind etwa 140 Mann zu ihmgestanden, während etwa 79 erklärt haben, sie wollen das Gotteswort haben, auch Leib und Gut dazu setzen(»es miies ce grund und boden kosten")- Auch begehren sie eigenen Stack und Galgen, damit man, wenn Einergefangen werde, ihn nicht weiter führen müsse, sondern das Recht vor dem Untervogt über ihn ergehen könne,vnt viel mehr Worten. 3. Die Mehrheit dagegen, die zu dem Landvogt getreten, hat den Entschluß eröffnet,bei dem alten Glauben zu bleiben, u. s. w. (wie I.). Der Gefangenen halb nehme sie au, was den Herrengefalle. Sodann bittet sie um treues Aufsehen und Aushülfe mit Steinen, Pulver und 40 Spießen, was(w bezahlen wolle. 4. Des (Hochgerichts) halb hat man denGuten" und denBösen" gerathen, mit ein-ander darüber zu mehren; aber die Bösen schlugen das ab.

UI. Die von Boswyl habennach langem Mehren" erklärt, sie glauben bisher Eid und Ehre gehaltenZU haben und wollen es in weltlichen Sachen auch ferner thun, doch keinem Ort mehr als andern (gehorchen).