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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1529.

Recht über ihn ergehen lasse und ohne das sich nicht an ihm vergreife:c. Denn geschähe das nicht, so müßteZürich besorgen, daß die Seinigen, über solche Gewalt erhitzigt, etwas unternähmen, was allen Theilen zuschwer würde, da die Obrigkeit sie nicht zurückhalten (geHeben") möchte. Um dem zuvorzukommen, bitte manGlarus, sich der Sache um des Friedens willen treulich zu beladen und so ernstlich darin zu handeln, daß demgestellten Begehren wie billig willfahrt werde, ec. I». Der Bote soll sich mit den Gutwilligen besprechen, damit sieam nächsten Dienstag (1. Juni), wo ein zwiefaltcr Landrath gehalten werde, sich für die Bestätigung der drei frühervereinbarten Artikel, betreffend den Akt von St. Gallen, gehörig verwenden und es dabei bleibe; die dazudienlichen Gründe gibt die Instruction Jacob Werdmüllers (Nr. 103) an die Hand.

Zu Die benutzte Instruction, d. d. Donstag nach Urbani (27. Mai), wiederholt großentheils wörtlichdie Motive der in Schutz vorgebrachten (Nr. 104). Eine Antwort von Glarus ist nicht vorhanden. Einigebrauchbare Nachrichten bietet übrigens Val. Tschudi (Archiv IX. 384).

10«.

AllVMl. 1529, 26. Mai (Mittwoch nach Trinitatis).

Archive Zürich und Bern.

Gesandte: Zürich. (M. Johannes Schweizer; M. Rudolf Stoll). Bern. (Niklaus Manuel; Petervon Werd).

Ein Abschied über die hier gepflogenen Verhandlungen ist uns nicht vorgekommen; dafür bieten aber dievorliegenden Acten reichlichen Ersatz.

1) 1ö29, 20. Mai. Basel an Zürich. Nach Erwägung der Antwort, welche die V Orte auf die Werbungder «chtörtischen Botschaft gegeben haben, scheine es nöthig, vor dem Zusammentritt der Tagsatzung in Badendie betheiligten Orte an einer gelegenen Malstatt besonders zu versammeln und sich zu berathen, was auf dieungeschickten, trotzigen und schmählichen Reden und Erklärungen der V Orte zu thun sei; einen solchen Tagmöge Zürich nach seinem Gutfinden bestimmen. St. A. Zürich: A. i. Capp. Kn-g.

2) 1529, 21. Mai. Bern an Zürich. Antwort auf die Tagverkündung wegen des unterwaldischen Vogteszu Baden. Man wolle den Tag besuchen und handeln helfen, was zu der Ehre Gottes dienen möge.

St. A. Bern: Tentsch Miss. II. 264 a.

3) Instruction für die Botschaft von Zürich. 1. Den Boten von Bern soll sie anzeigen, wie die Frei-ämtler aus den neun Kirchhören, als sie hier erschienen, dringend begehrt haben, sie auch den Herren von Bernzu getreuem Aufsehen zu empfehlen, und demzufolge das Ansuchen stellen, diese Bitte heimzubringen; es solldeßhnlb auch vorgcsorgt werden, damit dies in den Abschied komme und (in Bern) nicht vergessen werde.

2. Ferner soll den Gesandten angelegentlich vorgetragen und in den Abschied gegeben werden, welchen Trotzund Hochmuth die Zuger ohne Unterlaß zeigen, theils in schändlichen Schmähungen und Neckworten, theils inthätlichcn Anfällen, so daß man es nicht mehr ertragen könne, indem das vor aller Welt nachtheilig wäre;darum sei man des festen Vorsatzes, solches mit der Hand zu rächen, sobald man die Sachen gründlicher wisse;die (vorläufig nöthigen) Angaben erhalten die Boten von Bern in dem Schreiben des Vogtes zu Knonau*)-

3. Da dieser Tag angesetzt ist, um über die Ausschließung des Unterwaldner Vogtes für Baden zu rathschlagcn,so soll daneben angezeigt werden, daß man auch die Vögte für die freien Aemter und das Nheinthal zu hindern

*) Laut Nachtrag vom 2S. Mai (Dienstag nach Trinitatis) wurde der Botschaft noch ein neuer Bericht zugestellt.