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in solchen Zeiten (ihr Widerstand) ihnen selbst und der Eidgenossenschaft werden tonnte, und daß sie sich mir Nngnnstaufladen würden, und erinnere sie, daß den Thnrgauern „bald gewinkt" wäre, wenn man den Edlen etwas Ver-drießliches wollte zufügen lassen; man trachte aber nach Frieden und Ruhe und crmahne sie nun in treuem Ernst,die Folgen ihres Vorhabens zu erwägen, keine Unruhe zu stifte» und nicht auf ihrer Hartsinnigkcit zu verharren,da sie ja wohl einsehen können, daß sie es im Kriegsfall übel zu entgelten hätten, was man in Treuen bedauernwürde. Dabei soll ihnen gesagt werden, daß die Gemeinden sie nicht zum Glauben zwingen, sondern nur dasbeseitigen wollen, was jedem Christen anstößig und ärgerlich und der Ehre Gottes nachtheilig sei; in ihremGemüthe bleiben sie ja dennoch frei zu glauben, was sie für gottgefällig halten mögen.
2. Mit dein Pfaffen und der Gemeinde von Gachnang wissen die Boten auch zu handeln, was zur Be-ruhigung dient; deren Beschwerden kennen sie.
3. Wenn sie den Landvogt zu Hause finden, so mögen sie des ernstesten mit ihm reden, ihm „die Ohrenwohl entschieden" und ihn ermahnen, die guten Leute in ihrem Unternehmen ruhig zu lassen; denn sollte ihmetwas Unerfreuliches begegnen, so wollte man ihn gewarnt haben, da man, den gegebenen Zusagen gemäß, dieLeute zu schirmen schuldig sei. su A. Mich: ii. «s-w.
Wir schließen hier noch eine Art Antwort an:
2) 1529, 13. Mai (Dienstag nach Pfingsten). DaS Hans zu Tobel, das Gotteshaus Kreuzlingcn, Ulrichvon Breitenlandenberg, Hug Dietrich von Hohenlnndenberg, Heinrich und Hans Jacob von Liebcnfcls, Joachimvon Rappenstein, Wilhelm und Heinrich von Peyer, Konrad und Hans Ludwig die Muntpratcn zu Spiegelberg,Friedrich Heidenhammer ssla) und Christoph Giel an Zürich. Der Vogt von Kyburg und M. Ulrich Seebach(eig. Stoll) haben ihnen den Befehl eröffnet, sich ihren Meycrn gleichförmig zu machen und auch in einigenandern Artikeln nachzugebe», während die Meyerschaft und Gemeinde im Thurgan gegen sie ganz aufrührischverfahre, sie zu schädigen unternehme und zu diesem Zwecke von Zürich Büchsen und andere Hülfe verlangt, abernicht erhalten habe, wofür sie nnterthänigen Dank sagen und sich zu willigem Gehorsam erbieten. Sie müssenjedoch annehmen, daß die Thurgaucr über sie, zwar ohne Grund, dermaßen geklagt haben, daß Zürich ihnenungeschickte Handlungen zuschreibe; dcßhalb scheine ihnen nöthig, sich dagegen zu verantworten und zugleich andereAnliegen vorzubringen; darum bitten sie um ein freies, sicheres, schriftliches Geleit für sich und alle ihre Ver-wandten, die sie mitbringen würden, durch die Landschaft und die Stadt Zürich bis vor den Rath und wiederzurück bis an ihre Gewahrsame.... Auch bitten sie, daß die Gemeinden im Thurgan angewiesen würden, bisnach geschehener Verantwortung ruhig zu bleiben und sie weder an Leib noch Gut zu schädigen. Bitte umschriftliche Antwort bei dem Boten. St. A. Zürich: Arn» Th»rgau.
97.
Myl. 1529, 16. Mai f.
Staatsarchiv Zürich. Stiftsarchiv St. Galle».
Verhandlungen der IV Schirmarte des Gotteshauses St. Gallen.
Ein eigentlicher Abschied wurde schwerlich ausgefertigt; alles Wesentliche liegt aber in den hier fol-genden Acten:
1) 1529, 15. Mai (Pfingstabend), Zürich. Instruction für Jos von Chuoscn und Rudolf munisen alsGesandte nach Wyl, berathcn von M. Johann Ochsner, Joh. Schweizer, Jos von Chuosen, (Jacob) Werd-niüllcr und Ulrich Funk.
1. Zuerst sollen sich die Voten bei dem von Glarus erkundigen, ob demselben die mit der diesseitigen Bot-schaft vereinbarte Meinung (3 Artikel) zugeschrieben worden sei oder nicht, ob er sich also ihren Nathschlägen