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Mai 1529.
»0.
Basel. 1529. 8. Mai.
Staatsarchiv Luccr».
Abschluß besonderer christlicher Burgrcchte zwischen Basel, Mühlhansen und Biel. — S. Beilagen Kund <» !>.
Es liegen uns nur folgende einleitende Acten vor:
1) 1529, 1. April. Mühlhauscn an Zürich (auch Bern). Nachdem man kürzlich das christliche Burgrecht mitZürich und Bern beschlossen — Dank für die den Gesandten bewiesene Ehre zc. — vernehme man nicht ohne Freude,daß Basel sich mit den beiden Städten auch verpflichtet habe. Man sei daher anfangs der Meinung gewesen,(ohne Weiteres) mit Basel, gleich wie mit ihnen, verwandt zn sein; weil aber die (heimgekehrten) Boten zuverstehen gegeben, daß das eine besondere Unterhandlung mit Basel erheische, so habe man es freundlich um eineErklärung ersucht und darauf zur Antwort erhalten, man solle nach Ostern mit dem Burgrechtsbriefe erscheinen,so werde Basel die Sache beschließen. Nun sei zu vermuthen, daß es das Burgrecht auch mit Eiden bekräf-tigen wolle; weil man aber hinter Zürich (oder Bern) in solchen Dingen ungern etwas handle, so gebe manhievon Bericht und bitte um schriftliche Anzeige seines Willens und Gutbedünkens. . . .
St. A. Zürich: A. Mühlhausen.
2) 1529, 6. April. Bern an Mühlhausen. Antwort auf die Anzeige, daß es mit Basel über die Auf-nahme in das christliche Burgrecht verhandle. Man stelle dies seinem guten Gefallen anHeim und sage (beidiesem Anlaß) hohen Dank für die freundliche Aufnahme der diesseitigen Botschaft zc.
St. A. Bern! T-Utsch Miss. R. 232».
91.
Staus. 1529. e. 8. Mai.
Staatsarchiv Aürich: Acten I. Cappelcrkrieg. Staatsarchiv Bern: Allgem. eidgen. Absch. I5V. isi. Kantousarchiv Solothurn: Absch. Bd. 16..tt'antvnsarchiv Schafft,ause,t: Abschiede, .tt'antvnsarchiv Basel: Abschiede. Kantonsbibliothek Freiburg: Girard. Samml. T. XV.
„Antwurt zno Staus nid dem Wald zuo Uuderwalden, dero sich die gesandten Kotten, so vor der gemeiuderschinen, under einandern, so vil inen miiglich gewesen, erinnert und bedacht, diewil man die in gschrift zuogeben gar abgeschlagen."
Erstlich haben sie (die Nidwaldner) den drei Orten Basel, Schaffhausen und Appenzell für ihre getreueund geflissene Unterhandlung, sowie für die erlittenen Kosten, Mühe und Arbeit zum höchsten gedankt. Zumandern ist dem Boten von Freiburg, der nach Verlesung der Instruction „dargestanden" ist, um anzuzeigen,daß die Obern alles zu halten gedenken, was sie auf Tagen zugesagt, und nicht davon zurücktreten wollen,für dieses freundliche Erbieten bestens gedankt worden. Zum dritten haben sie erklärt, für die andern Orte,die den neuen Glauben angenommen, ihre Seele, Ehre, Leib und Gut einzusetze», wenn dieselben zu demwahren rechten alten christlichen Glauben zurückgekehrt seien, bei dem sie und andere Orte geblieben; wenndies aber nicht geschähe, so wollten sie mit jenen nichts zu schaffen haben. Zum vierten wollen sie zuallen denen, die bei dem alten wahren christlichen Glauben, den hl. Saeramenten, der Fürbitte U. L. Frauen