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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1529.

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19.Dann wo das nit beschechm sölt, als wir nit getruwcn, so könden und mögen wir nit also miteinandern hus han, sunder so wurde (als übel zuo besorgen ist) sölichs zno schädlichem tödtlichcm krieg geraten,darvor Gott der allmechtig uns all und ein ganze Eidgnoschaft behüeten wöll."

St. A. Zürich: Absch. Bd. 10, k, 115. St. A. Bern: Allg. cidg. Absch. NN. Stg. K. Aich. Freiburg: Absch. Bd. IS.K. A. Sololhurn: Absch. Bd. IS. K. A. Schitffhansen: Absch. St. A. Basel: Absch.

Zu ll. 1529, 13. Mai (Donstag vor Pfingsten), Baden. Die Boten von Luccrn und Schwyz (durchSchreiber Joh. Huber) an Glarus. 1. Auf dem zu Rapperswyl gehaltenen Tage sei von den Boten der zweiOrte L. und S. demjenigen von G. in den Abschied gegeben worden, daß er ans den nächsten Tag über dieHändel im Gotteshaus St. Gallen Antwort bringen sollte. Nun habe man diese noch nicht empfangen, ver-nehme aber daneben, daß die Landsgemeinde mit Mehrheit beschlossen, das Burg- und Landrecht mit dem Gottes-hause zu halten, sofern der neu erwählte Abt und der Consent den Orden und Habit abthun, von der Messeund andern Sacramenten abstehen, rc. Diese Meinung finde man nun sehr befremdlich, indem man erwartethätte, daß nach genauer Prüfung der Briefe und Abschiede eine andere Antwort erfolgen würde. Daher stelleman nochmals die höchste und ernstlichste Bitte, die Briefe und Siegel zu achten, die den (altgläubigen) Ortengegebenen Zusagen zu halten, einen andern Beschluß zu fassen und sich hierin nicht abzusöndern; denn die zweiOrte seien nun einmal Willens, dem Gotteshaus und dem Abte alles zu halten. Hierüber begehre man beför-derliche gute Antwort an eines oder beide Orte. 2. Ferner wisse Glarus, daß die V Orte vorhaben, den ange-setzten Nechtstag auf Mittwoch nach Pfingsten zu besuchen; deshalb begehre man, daß es seine Zugesetzten undseine Botschaft nach Einsiedeln schicke und im Rechten Antwort gebe. K. A. Schwyz: A. Gwus (Original).

Zu 1) 1529, 8. Mai (Samstag nach der Auffahrt Christi), Baden. Die Boten von den V Ortenund Glarus an Vogt, Gericht und Gemeinde zu Lunkhofen. Man sei berichtet, daß morgen eine Gemeindegehalten werden sollte, um die hl. Messe, die Bilder und andere christliche Ceremonien abzuthun; dies vernehmeman nicht ohne Bedanern, da sie bisher sich ehrbar verhalten und dadurch der Obern großes Wohlgefallenerworben haben; man hoffe auch, daß sie dabei verharren werden, bitte und begehre dringend und ernstlich,nichts zu ändern, den Abt von Muri bei seinem Kirchensatz und andern löblichen Bräuchen bleiben und nichtdurch leichtfertige Leute sich überreden zu lassen. Siegel des Landvogts Jacob an der Rüti von Schwyz.

St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg (Original). St. Bern: Absch. LL. 205 (Zürcher Copie).

2) 1529, 8. Mai (Samstag nach der Auffahrt), Baden. Die Boten der sechs Orte Lnccrn, llri, Schwyz,Underwalden, Zug und Glarus an Bremgarten.Wir werden bericht, wie dann die biderbcn lüt von Lunkhofenunderwisen und angestrengt, daß si uf morn von wegen der heiligen meß, der bildcrn und andern ceremoniaein gemeind haben müessen, und dicwyl wir daneben auch müssen, daß die b. lüt nützit anders begeren dann zebliben wie unser fromme altvordcrn, deßhalb ist an üch unser ernstlich begeren, daß ir die von Lunkhofen derhl. meß, der bildern und anderer ceremonia halb unangefochten, unangcstrengt und ganz unbekümbert und rüewiglassent, un(an)gesechcn das so ir in üwer statt verhandlet, dasselbig wir jetz discr zit also lassent anstan; daswöllent wir uns gänzlichen zuo üch versechen." Stadtarchiv Bremgart-».

Zu Ii. 1529, 10. Mai (Montag nach Eraudi), Baden. Die Boten von Bern, Luccrn, Uri, Schwyz,Unterwalden, Zug und Glarus an Zürich. Antwort auf dessen Schreiben betreffend das Kloster zu Dießenhofcn.Man ersehe daraus mit Befremden, daß es dasselbe dortiger Stadt mit hohen und Niedern Gerichten zueignenwolle, während die hohen Gerichte laut der vorhandenen Briefe den acht Orten zusammen gehören. Und da es begehre,daß man den Frauen von Dießenhofen, sowie dem Landoogt im Thurgau in ihren allfälligcn Klagen nicht sofortGlauben schenken, sondern die Boten von Zürich, die deßhalb genügenden Bericht geben könnten, zuvor ver-nehmen möge, diese Boten aber schon weggeritten, und bis heute noch niemand aus dem Thurgau verhört sei,so begehre man durch eine Botschaft oder schriftlich über den Handel nähere Auskunft. . . .

St. A. Zürich: A. Dießenhofen.

Zu Ii. 1) 1529, 39. April, Göppingen.Ferdinand, von gottes gnaden zno Hungern und Neheimw. Küng, Infant in Hispanicn, Erzherzog zuo Oesterrich, Herzog zno Burgundi w., römischer kais. Mt. imheiligen Reiche statthalter. Ersamen lieben besundern. Wir geben euch zuo erkennen, daß wir und unsere