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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Mm 1529.

tt».

Baden. 1529, 7. bis l3. Mai (Freitag nach der Auffahrt Christi f.).

Staatsarchiv ttiuccri,! Arten Reli-,i°qi>ndel. Staatsarchiv Zürich : Abschied- Bd. 10, k. m. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede vv. sso.

Ka»to»sarchiv Frriburg! Abschiede Bd. i». .»»ntviiSnrchiv Solathurn: Abschiede Bd. IS.

Kaiitoilsarchiv Schafft,auscil! Abschiede. Knntonsarchiv Basel - Abschiede.

Gesandte; Zürich. Hans Wegmann; Ulrich Funk. Bern. Niklaus Graffenried, Venncr; Peter im Hag,des Raths. Lucern. Hans Golder, Hans Hug, neuer und alter Schultheiß. Uri. Caspar im Hof, Statt-halter. Schwyz. Martin Zbcichi, alt-Ammaun; Joseph Ambcrg, des Raths. Unterwaldcn. AmmannAmstein. Zug- Götschi Zhag, des Raths. Glarns. Vogt (Bernhard) Schießer. Basel. WolfgangHarnischer; M. Joder Brand, des Raths. Freiburg. Venncr (Ulrich) Schnewly. Solothurn. BauherrGlutz. Schaffhausen. Hans Jacob Murbach, des Raths. Appenzell. Alt-Landschreiber (Zydler?).E. A. A. loi. 29 u.

l». 1. Die sechs Orte haben vermöge des letzten Abschieds von Baden die Boten von Zürich und Bernvorbeschieden und ihnen die Erklärung abgefordert, ob sie den zwischen Bern und Unterwalden abgeredetenFrieden aufrichten lassen und halten wollen oder nicht. Sie erwidern, sie haben darüber keine Instruction;weil aber auf dein letzten Tage beschlossen worden, sich auf dem gegenwärtigen über die Glaubensangelegen-heiten der gemeinen Aemter und Vogteien zu berathen, so stellen sie die Bitte, daß die Vermittler die V Ortevermögen, diesen Frieden einstweilen anstehen zu lassen und über die Frage des Gotteswortes zu unterhandeln;würde man darin einig, so wäre dann, wie sie hoffen, auch jener Frieden angenommen und eines mit dem andernerledigt. 2. Darauf antworten nun die V Orte, sie hätten nicht erwartet, daß man auf den Frieden nichteintreten würde, da er doch von beiden Theilen durch einen besiegelten Abschied und auch mündlich zuhalten versprochen worden; deßhalb seien sie nicht ermächtigt, über etwas anderes zu verhandeln; würde eraber angenommen, so wollten sie ohne Verzug mit Zürich und Bern und den andern Orten niedersitzen, umüber den Glauben in den gemeinen Vogteien zu rathschlagen und Artikel aufzustellen, in der guten Zuversicht,daß man darin einig würde; könnte man sich aber nicht sogleich verständigen, so würden sie die Artikel heim-bringen und sich vereinbaren, wem sie den Entscheid übergeben wollten; ohne Ja oder Nein können sie sichaber auf nichts einlassen; es gehe nicht an, zwei Sachen derartin einander zu stecken." 3. Da die beiden Städteauf ihrer erste» Erklärung beharren, so haben die sechs Orte einen andern Tag ansetzen wollen; weil jedochdie V Orte erwidern, sie werden dieses Friedens wegen keinen andern Tag mehr besuchen, so werden dieBoten von Zürich und Bern vermocht, darüber heimzuberichten, und wird namentlich Bern von den sechs Ortenschriftlich ersncht, in den Frieden einzuwilligen, damit man die andern Anstände auch in Behandlung ziehenkönne. 4. Nachdem dann die neuen Instructionen für die beiden Orte eingelangt, erklärt Zürich (neuerdings),es nehme den genannten Frieden nicht an, sondern behalte sich vor, zu handeln, wozu es glaube Fug undRecht zu haben. Bern antwortet, es wolle diesmal nicht versprechen, jenen Frieden zu halten; dochwerde es nichts Feindseliges beginnen, sondern an einem unparteiischen Platz und vor unparteiischen Richterndas Recht suchen. 5. Auf diese Eröffnung haben die V Orte zu vernehmen begehrt, gegen wen Zürich fort-fahren und mit wem Bern das Recht brauchen wolle; des Letztern Boten geben hierüber keine weitern Er-läuterungen, wollen aber heimbringen, was man ihnen in den Abschied gibt. 6. Nachdem die sechs Orte in