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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1529.

und ime fürdernuß geben welltend, dadurch er zuo erfolg der billicheit kommen mög; deßhalb an üch unserfründlich bitt langet, (daß) ir ime berätlich, behilflich und fürderlich syend mit üwer fürschrift an k. Bit. obge-nieldt oder ander, dahin er deß begeren Wirt". . .

Am 3. Mai hatten dieselben Boten an Morelet lind Dangcrant in dieser Sache geschrieben nnd um Zu-sendung des bezüglichen Schreibens von dem König an gemeine Eidgenossen ersucht. (Zu bemerken ist der Sah:dar V0U8 8LVSU2 guL UN slissouQ «zuonton 1s (statt ttöu1s8 löttrss) xsut voll- st ouvrlr st xuis 1ö8 snvo^sr SSuntres.) St. A. Bern ! W-lsch Miss. lt. 142 b.

Alri. 1529, 6. Mai (Ascensionis Domini).

Staatsarchiv Zürich: Acten I. Cappelerkneg. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede vn. 175. Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 15.^tantottsarchiv Basel: Abschiede. Kantonöbivliothek ^reiburg: Girard. Sammlung T. XV.

Auf den Vortrag der Rathsboten der acht Orte und der Städte Mühlhausen, St. Gallen und Bielantworten Landammann, Rath und ganze Gemeinde wie folgt:

1. Die freundlichen Erklärungen der genannten Eidgenossen erwidere man mit hohem Dank und gleich-müßigem Erbieten. 2. lieber etliche Artikel ihres Anbringens habe man Folgendes zu entgegnen: a. Es seidie Meinung geäußert worden, daß sie die Bünde immer gehalten haben, weßhalb sie die Vereinung mitdem König Ferdinand befremde. Dagegen spreche man die Ueberzeugung aus, die Bünde seinerseits gehaltenzu haben, und die Bereitwilligkeit, es ferner zu thun gegen diejenigen, die sie auch beobachten; wenn irgendein Ort dies versäumt hätte, so überlasse man ihm die Verantwortung. Wie aber etliche Orte darin dieBünde gehalten, daß sie immerfort beflissen gewesen, die Unterthanen der sechs, sieben, acht, zehn oder zwölfOrte Andern abtrünnig und sich selbst anhängig zu machen, (sei bekannt); zu schweigen davon, daß sie denAngehörigen einiger Orte, an denen sie gar keinen Theil haben, Leib und Gut zugesagt undsich nichtbedauern lassen," den betheiligten Orten unter Augen zu sagen, wenn dieselben sich unterstehen würden, dieIhrigen zu strafen, so würden sie diesen nach Kräften Hülfe leisten, und sie dadurch ungehorsam zu machen;ob nun dies Alles, was sie an vielen Orten gethan haben, wie offenbar sei, sich mit den Bünden vertrage,brauche man nicht mehr zu erläutern, k. Da ferner angezogen werde, wie die Eidgenossen sich darüberwundern, daß man Hülfe und Freundschaft suche bei den Ausländischen und zwar bei denen, die durch dieVordern mit vieler Mühe und Anstrengung vertrieben worden, so sei zu antworten, es könne sich darüber, nachErwägung des oben Gesagten und des Nachfolgenden Niemand verwundern; denn als der neue Glaube (gottweit, er wär vergraben",) sichzugetragen", habe man ermessen und betrachtet, wie die frommen Altvordernin Einem Glauben zusammengekommen und als dessen Schirmer berühmt geworden, auch in demselben einigennnd wahren christlichen Glauben sich mit ewigen Bünden gegen einander verpflichtet, in welcher Einigkeit sie durchdie göttliche Gnade ihreTitel" erhöht (geufnet") und viel Ehre nnd Gut erlangt haben; deßhalb habe manviele Mühe und Kosten aufgewendet, um andere Orte durch freundliche Bitten von dem neuen Glaubenabzuwenden, was aber alles unfruchtbar gewesen; wiewohl man daranein merklich Verdrießen" gehabt, habeman sich doch zuletzt mit dem Gedanken beruhigt, der auch in dem angeführten Vortrag ausgesprochen sei,daß keiner für den andern gegen Gott antworten müsse, und deßhalb jedem Ort überlassen, zu glauben, was