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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1529.

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würde, so rufen sie Zürich dringlich an, sie bei dem göttlichen Wort zu schützen und ihnen wider solche An-fechtungen die Haud zu bieten, wie sie es hoffen. 2. Da die versammelten kleinen und großen Rüthe diesesAnsinnen göttlich und geziemend finden, weil sie etwas ganz Ehrbares gethan und nur den Befehl der Lands-gemeinde vollzogen haben, so wird darüber erkannt und den Boten geantwortet, sie sollen in Gottes Namenheimkehren, und weder sie noch ihre Mithaften in Baden erscheinen, im klebrigen sich verhalten, wie es gehor-samen Leuten gebühre; Zürich wolle sie bei den Eidgenossen durch seine Boten vertreten und verantworten,sodaß es hoffentlich dabei bleibe. Wollte man sie aber weiter drängen, so werde es zu ihnen stehen, wie essie vertröstet habe. 3. Da dem Heinrich Engel vorgehalten worden ist, daß er die von Köchlin gegen ihngethanen Schmähungen habe auf sich sitzen lassen nnd also zu einem Hauptmann nicht tauglich sei, und erbittet, ihm zur Rettung seiner Ehre bchülflich zu sein, da ihm das um des göttlichen Wortes willen und un-billig widerfahren sei; da nun die Herren ihn als einen Biedermann kennen und ihn der Hauptmannschaftfähig achten, so wird ihm der Bescheid gegeben, er solle um des bessern Glimpfs und der Ruhe willen sichderzeit nicht irren lassen, sondern eine ruhigere Zeit erwarten; wenn er dann solche Reden einklagen wolle,so werde man ihm zn aller Billigkeit bcholfen sein. 4. Die von Franenfeld mögen die Büchsen, die ihnender Landvogt gesperrt hat, in dieser besorglichen Zeit wohl zu ihren Händen nehmen, reinigen und dermaßenGüsten, daß sie dieselben brauchen könnten, ohne Rücksicht auf das unbefugte Verbot des Landvogtes; dennÜber seine Drohungen, sein Huren, Toben und andere Unschicklichkeit werde man ihm schreiben, so daß erwohl verstehen könne, daß man kein Gefallen daran habe. (Conccpt).

I». 1529, 6. Mai (Auffahrt). Boten der Gemeinden Tägerwylen und Gottlieben klagen über die schwerenKosten, die sie in den Händeln betreffend das Gotteswort erlitten, und ersuchen um Rath, ob sie wie ihreAachbarn die Kelche und Kirchenzierden angreifen dürften; desgleichen bitten sie um Bescheid wegen der dreiZusätzer im Schloß. Antwort: 1. Sie sollen an einer Gemeinde abstimmen, ob siedas" angreifen odereine Steuer anlegen wollen; was das Mehr werde, lasse man sich gefallen. 2. Bilgri Frei und AlexanderSchreiber, als Amtleute der Stift nnd des Bischofs von Konstanz, sollen ihnen jeder 15 Gl. geben, damit siebie Zusützer bezahlen. Das soll den Eidgenossen auf dem nächsten Tage zu Baden angezeigt und begründetwerden, mit dem Begehren, daß sieihren dreien" die gleicheLifrung" geben. St. A. Zürich - Rathsbuch e. sos.

»5.

Bern. 1529. 5. Mai.

Staatsarchiv Bern: Teutsche Missiven Ii. L5i.

Die Boten von Zürich, Bern, Basel, Freiburg und Solothnru schreiben an die eidgenössischenBotschaften in Baden:Es kert für üch Hans Aesehlcr, bnrger zno Nüwenburg, von wegen eins rcchtshandels,so er hat wider etlich künglicher Mt. von Frankrych underthan. So er nun dcß zuo ganzer verderblichst,üw im nit geholfen, kommen Wirt, und sin Widerpart so vil an bemelt k. Mt. geworben, daß sy ein missifusbracht hat, an üch stände, haben wir denselben brief ufthan und verhört und den gedachtem Acschler Vör-den lassen, der sich nun deß, so er darinne anzogen Wirt, vor uns entschuldiget hat, daruf uns guot zes>n bedüecht, (daß) er glicher gstalt sin entschuldigung üch eroffne und bittlicheu ankere, daß ir so wol thuon

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