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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1529.

Boten auf dem eben gehaltenen Tage in Rapperswpl hierüber neue Befehle erhalten, so verlangen sie, mitBerufung darauf, daß jener Haft, als nicht von ihren Obern befohlen, nichtig und aufgehoben sei, daß dieerwähnten 6000 Gulden samt Anderm, was die Stadt dem Abte noch schuldig, herausgegeben werden. Wenndies aber nicht geschähe, und dem Gotteshaus Schaden und Kosten daraus erwüchsen, so wollten die drei Ortefür die Folgen, welche die Stadt zu erwarten hätte, nicht verantwortlich sein. Begehren schriftlicher Antwort

bel dem Lauser. St. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen (Copie). Stadtarchiv St. Gallen (Original).

2) 1529, 5. Mai. St. Gallen an die Boten der drei Schirmorte in Wyl. Autwort auf ihr Schreibenbetreffend den auf die 6000 Gulden gelegten Haft. Diese Summe sei von dem Hauptmann Jacob Frei imNamen aller IV Orte in Beschlag genommen worden; dessen Antwort und Erklärung über die Gründe seinerVerfügung glaube es abwarten zu sollen; sofern er auf Begehren der Boten den Haft abstelle, werde dieStadtum ausstehende Briefe und Siegel" samt einer gebührlichen Quittanz die 0000 Gulden in Gold ohneVerzug erlegen und bezahlen. Bitte, diesen rechtmäßigen Aufschub in guter Meinung aufzunehmen.

3) 1529, 6. Mai (Auffahrt), Wpl. Jacob Frei an Zürich. 1. Ein Nathsbote von St. Gallen melde,daß vier Ammänner von Rorschach, Steinach, Goldach und Mörswyl dem Bürgermeistervon Watt" angezeigt,wie die drei Orte ihnen befohlen, das Schloß in Rorschach unverzüglich zu räumen, und mit Strafe gedrohthaben, wenn diesem Befehle nicht entsprochen würde. Darüber beschweren sich die biderben Leute und begehrenvon Zürich Hülfe und Rath, da sie ohne dessen Willen nichts handeln wollen. Bescheid hierüber nach Wyl.2. Derselbe Bote habe ihm den Brief gezeigt, welchen die Boten der drei Orte an St. Gallen geschrieben habenwegen der 0000 Gulden, und die Antwort, die ihnen darauf geschickt worden. (Beigelegt.) Bitte um Weisungen,da die andern Orte nichts versäumen. Auch habe der Hauptmann geglaubt, daß Zürich mit Glarus so weitverständigt wäre, daß dieses hierin anders hätte handeln sollen. Diese Vereinbarung sollte wenigstens jetzt nochgeschehen. 3. Der Abt habe sie (uns") angesucht, zu ihm und andern Eidgenossen zu sitzen, deren Vorträgeanzuhören und denselben gemäß handeln zu helfen; sie (Frei und . . ?) haben ihm geantwortet, sie haben dazukeinen Befehl; wenn ihm etwas angelegen sei, so werde er bei ihren Obern guten Bescheid finden. Er habeerwidert, wenn er nicht besser beschirmt werde, so müsse er andere Schirmherren suchen; darauf haben sie entgegnet,er möge thun, was ihn gut dünke. ... St. A. Zürich: A. I. Capp. Krieg.

«4.

Zürich. 1529, 5. und 6. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Acten Thnrgau.

t». (5. Mai, Mittwoch nach Philippi und Jacobi). 1. Boten der Stadt Frauenfeld und der Gemeindenim Thnrgau, nämlich Heinrich Engel jv. F.) und Ulrich Dobner von Sommeri, tragen vor: Sie haben ausGnaden und Erleuchtung Gottes das göttliche Wort angenommen und sich entschlossen, mit Zürich Leib undGut dafiir einzusetzen, und deßhalb in guter Meinung etliche der christlichen Lehre gemäße Artikel an eineroffenen Landsgemeinde vereinbart, die dann Zürich auf ihre Bitte anerkannt habe, mit der Vertröstung, siedabei zu handhaben; jetzt habe der Landvogt Diejenigen, die nach Zürich abgeordnet worden, um diese Artikelvorzubringen, wider die Freiheiten der Grafschaft schriftlich auf den Tag in Baden vor die Eidgenossen geladen.Da ihnen nun diese Beschwerde des Gotteswortes und der Wahrheit wegen begegne, und der Landvogt mitvielen Drohungen das Wort Gottes zu unterdrücken suche und sich fortwährend dawider auflehne und dessenAnhängern aussätzig und lästig sei, und ihnen zu Baden vermuthlich etwas zu Schweres daraus erwachsen