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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Mai"162v.

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Der in Nr. 79 angeführte Bericht gibt über diese Verhandlung folgende genauere Nachrichten:

Auf Montag nach Maitag (3. Mai) Mittags seien die Boten in Schwyz angekommen und am Dienstagvor die ganze Landsgemeinde gelassen worden; nachdem sie derselben ihr Vorhaben angezeigt und die Bitte aus-gesprochen, ihre schriftliche Instruction willig anzuhören, sei unter dem Volk einGemurmel" entstanden; es seigesagt worden, man wolle von dergleichen Schriften nichts; der Zwingli werde freilich manche Nacht deßhalbnicht geschlafen haben; zudem sei der Altoordern Brauch gewesen, bei solchen Verhandlungen alles mündlich undnicht mit so langen Schriften anzubringen; es sei auch anzunehmen, daß nicht so viel Spans und Unwillensgeworden wäre, wenn man die Sachen zu Tagen nicht immer nur schriftlich behandelt hätte; endlich habe Schwyzeigene Schreiber, so daß kein anderer vorlesen müßte; die Boten möchten also ihre Aufträge mündlich ausrichten,was sie wohl würden thun können; dies werde man gerne vernehmen, aberdie Schrift" wolle man nicht hören.Die Boten haben hierauf die Gemeinde gebeten, sich so viel Zeit nicht reuen zu lassen und gutwillig Gehör zuschenken, da es keinem möglich wäre, Alles von Mund darzulegen, und sie dazu auch nicht Befehl haben; damitseien sie von der Tanzlaube wieder in die Rathsstube hinauf gegangen. Einige der Räthe, nämlich AmmannIn der Matt, Vogt Figli von Steinen u. A., seien ihnen nachgekommen und haben erklärt, die Landleutebeharren bei ihrer Weigerung, werden aber gerne annehmen, was mündlich an sie gebracht werden wolle. DieBoten haben sich nochmals mit einander berathen und verabredet zu eröffnen, daß sie keinen andern Befehl haben,als die Instruction verlesen zu lassen und mündlich beizufügen, was sie für gut erachten würden; wollte mandieselbe nicht in dieser Weise hören, so müßten sie ohne Weiteres abreisen; jedoch könnten sie gestatten, von ihremVortrag eine Abschrift zu nehmen. Nachdem diese Erklärung der Gemeinde mitgetheilt worden, habe der Herrvon Werd von Bern freundlich dazu geredet und sie um Gottes willen gebeten, die Schrift anzuhören; da Eineraus dem Haufen geschrieen,auch um U. L. Frauen willen", habe der Herr von Werd dies angenommen, nurum sie zu bewegen, die Meinung seiner Obern zu vernehmen. Nach kurzem Ausstand sei nun den Boten ge-meldet worden, die Landleute hätten sich mit einhelligem Mehr entschlossen, sie vollständig anzuhören. Wirklichhabe dann die Verlesung ohne Unterbruch und Lärm stattgefunden. Beim ersten Ausstand habe Jemandgerufen, ob man denn einen Schreiber von Zürich haben müsse; ein Anderer: Man habe vor Jahr und Tagenbeschlossen, wenn Jemand mit solchen Schriften komme, ihn zu verhaften und zu verbrenncnh?). Da einergewünscht, daß der Schreiber in der Mitte stehe, damit man ihn höre, habe ein Anderer bemerkt:Er magdarnach lesen, er wirdt sr> nüdt genössen".

«3.

Wl)l. 1529, 4. Mai f.

Staatsarchiv Zürich.

Verhandlungen der IV Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen.

Es liegen nur Actcu vor, von denen wir eine Auswahl geben:

1) 1529, 4. Mai (Dienstag nach Philipp und Jacob). Die Boten von Lucern, Schwpz und Glarus,in Wyl versammelt, an St. Gallen. Der Haft, den der Hnnptman kürzlich ans die 6999 Gulden gelegt, alssie eben, den bezüglichen Briefen gemäß, von dem Abte ausgerichtet werden sollten, beschwere denselben sehr, weß-halb er durch eine Botschaft au die Obern der drei Orte gelangt sei, um zu erfahren, aus welche» Gründendas Verbot bewilligt worden, indem er glaube, ihnen nichts schuldig zu sein; nachdem sie erfahren, wie es beidem Haft zugegangen, haben sie darüber großes Mißfallen empfunden und jener Botschaft erklärt, daß sie den-selben gar nicht angeordnet, daß er vielmehr ohne ihr Wissen geschehen sei, und demnach befohlen, mit St. Gallenzu verschaffen, daß die bezeichnete Summe dem gegebeneu Versprechen gemäß ausgerichtet werde. Weil nun die