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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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156 Mai 1529.

fortgefahren; nachdem die Gemeinde entlassen worden, haben sie die Gesandten auf das Rathhaus vor einendreifachen Rath (deren bei 150 Mann gewesen") geladen. 3. Statthalter Brandenberg eröffnet ihnen sodann,daß ihr Begehren, vor der Gemeinde zu erscheinen, derselben mitgetheilt worden, daß aber der Rath von ihrden Auftrag erhalten habe, die Boten anzuhören; hienach möchten sie ihr Anliegen darthun. 4. Sobald aberder Unterschreiber von Zürich angefangen, die Instruction zu verlesen, sind Etliche darein gefallen mit derFrage, wo das Sacrament sei; auch ist geäußert worden, man wolle von diesem Predigen nichts wissen, mitvielen andernräßen" Worten und der Bemerkung, daß die Gemeinde einer solchen Predigt nicht langezugehört hätte. Da der Lärm zugenommen und mit der Verlesung angehalten worden, haben Einige so vieldazwischen geredet*), daß der Vortrag hat vollendet werden können. 5. Als die Boten wiederherein" gerufenworden, haben sie folgende Antwort erhalten: Die verlesene Instruction sei gar lange, sodaß es nicht gerathensei, sofort darauf (endlichen) Bescheid zu geben; man wünsche aber eine Abschrist davon zu erhalten, damitdie Sache nach dem bestehenden Brauch an die Gemeinden gelangen könnte; man werde sich dann übrigensmit den IV Waldstätten berathen und gemeinsam zu einer Antwort entschließen, zu welcher sie hoffen Glimpf,Ehre und Fug zu haben. 6. Nebenbei haben Etliche bemerkt, man wünsche nur bei dem Seinigen zu bleibenund in den gemeinen Herrschaften nicht überall durch Eingriffe Anderer beeinträchtigt zu werden; dann würdeman Zürich auch ruhig lassen, wobei die Vorgänge in Bremgarten erwähnt worden sind. Vogt Bachmann,Hauptmann Bolsinger und Andere zeigen an, daß die Zuger viele ungeschickte Reden und Drohungen hörenmüssen, indem z. B. der Vogt von Knonau gesagt habe, die V Orte werden drei Tage nach dem Abschlußder Vereinung von Waldshut fremdes Volk ins Land bringen; auch Gallmann und der Metzger zum Kämbelvon Zürich brauchen dergleichen verächtliche Worte, und diese Erfahrungen habensie" (die Zuger :c.) veran-anlaßt, sich desto beförderlicher vorzusehen. Uebrigens haben die Eidgenossen von Zug sämtliche Boten Abendsauf dem Nathhaus bewirthet, ihnenzum Schlaftrunk geschenkt und (sie) zu Gast gehabt."

«t.

St. Gallen. 1529, 3. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Acten I. Cappelevkrieg.

Burgermeister, kleine und große Räthc geben dem Boten von Zürich Jos von Kuosen folgendeAntwort: 1. Sie danken zum höchsten für dessen freundliches Erbieten :c. 2. Es sei ihnen heute wie früherin Treuen leid und ganz verdrüßlich zu hören, daß ihre lieben Eidgenossen und christlichen Mitbürger, ein soehrliches" und vornehmes Ort, von einigen Personen in den Ländern (wie man jetzt schon mehrmals ver-nommen) mit ehrverletzenden Schelt- und Schmachworten bctadelt, angetastet und geschmäht worden und viel-leicht noch werden, davon zu schweigen, daß dies nicht sie allein, sondern alle christlichen Städte an ihrenEhren gleichermaßen berühre. Darum haben sie ihren Boten auf Tageu befohlen, mit andern Städten allenvermöglichen Fleiß anzukehren, ob man irgend welchen Mittelweg finden möchte, wodurch die V Orte dahin

*) Zusatz:und nämlich M. Schwizer: Wenn irs dann nit hören, so wellend wies in den buosen stoße» und widerumheimtragen; wolt auch damit hinweg gan."