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April 1529.
ertragen, da er die Erbfeinde der Eidgenossen in das Land hinein bringe. Zudem sage der Bund, was anLand in der Eidgenossenschaft gewonnen würde, solle den V Orten bleiben; was aber außerhalb (erobertwürde), den Oesterreichern zufallen. Wenn sie den ersten Artikel, den Glauben betreffend, vorwendcn, so seiihnen deßhalb noch nichts geschehen und nie gedroht worden. Daher begehre Bern, daß auch Freiburg eineBotschaft nach Zug sende :c. 2. Betreffend den Frieden mit Unterwalden dringe es darauf, daß ihm etwasan die Kosten gegeben werde. Es wünsche auch zu vernehmen, wie man sich in den gemeinen Herrschaftenverhalten wolle, :c.
II. Autwort (29. April) : Man hoffe, daß die Eidgenossen (die V Orte) nichts wider die Bündethun; aber „sie" (die Gegner) handeln ihren Zusagen wirklich zuwider. Was die V Orte zu ihrem Entschlüssegetrieben, haben sie mehrmals auf Tagen eröffnet; aber Zürich habe das Mehr in den gemeinen Herrschaftennicht mehr geachtet, sondern nach Vermögen dawider gethan. Das Gleiche widerfahre Freiburg in Schwarzen-bürg, was man nicht erwartet hätte, da doch das Mehr unter den Unterthanen noch nicht (für Bern) entschiedenhabe; daher bitte man es, davon abzustehen. — Eine Botschaft wolle man schicken, in der Meinung, daß siesich für den Frieden verwende. Bern solle aber Zürich ermahnen, auf seinem Vorhaben nicht zu beharren.
77.
SolotlsttM. 1529, 29. April (Donstag vor Philippi und Jacobi).
.NantlNisarchiv Salothtirn: Rathsbuch Nr. IS. — Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. SSI, p. SIS.
>. Gesandte von Bern — Peter im Hag, N. Schwinghart— erinnern vor kleinem und großem Rathan den zu Zürich gemachten Abschied wegen des Ferdinandischen Bundes der V Orte und begehren, daßSolothurn den andern Orten sich anschließe, um mit den Gemeinden deßhalb zu handeln, was gemeiner Eid-genossenschaft Lob und Ehre sein möge, und daß es auch ferner handeln helfe, was Frieden und Ruhe gebäre.II. Nach Verhörung des Abschiedes von Zürich, des erwähnten Bundes, der aufgesetzten Instruction und desletzten Schreibens von Bern wird erkannt: Da die Instruction viel enthalte, was Solothurn, als „mit demglauben noch nit vertieft", nicht berühre, und die Boten der vier Orte Lucern, Uri, Schwyz und Zug (gestern)gebeten worden, von der Vereinung abzustehen, so wolle man es dabei bleiben lassen und niemanden schicken,um immer unparteiisch zu bleiben; zudem besorge man, daß die Botschaftscndung („solichs") erfolglos bleibe,weil die Vereinung beschlossen sei; wenn aber Freiburg sich betheilige, so werde man auch „schicken", vor dieGemeinden oder sonst, und geschähe das nicht, so wolle man wenigstens (den V Orten) schreiben.
Vgl. Nr. 75, Note.
7».
Rnppersmyl. 1529, 29. April bis 2. Mai.
Staatsarchiv Zürich - Acten Abtei St. Galle».
Gesandte: Lncern. (Heinrich Fleckenstein.) Schwyz. — Glarus. (Hans Wichser; Ulrich Stucki).
Verhandlungen der Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen (ohne Zürich).