April 1529.
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74.
Freiburg. 1529, 24. und 25. April.
Kantonsarchiv Frciburg! Rathsbuch Nr. so.
I. Boten von Lucern, Uri, Schwyz und Zug beschweren sich über die Rüstungen Zürichs und begehren,fnlls sie verunglimpft würden, daß man sie für entschuldigt halte; würden sie augegriffen, so wollen sie Leibund Gut zusammensetzen; sie bitten nun Freiburg, ein treues Aufsehen zu haben und bei seinen früherenZusagen zu bleiben :c. II. (25. April.) Antwort: Was man Normals zugesagt, wolle man treulich halten, bitteüber freundlich, „wo es nit anders sin mag, daß si doch wellen nit anfcngcr sin."
75.
Solothurn. 1529, 27. April (Dienstag nach Georgii).
Kantonsarchiv Tolotl>»r»: Rathsbuch Nr. is.
I. Gesandte von Lucern, Uri, Schwyz und Zug beklagen sich über die Rüstung, welche Zürich betreibe,dämlich mit Leuten, Geschütz und Anderm, deßgleichen über die Schmähworte und Drohungen, welche dortßegen sie gebraucht werden, während sie doch bisher nichts anderes gcthan, denn was gemeine Wohlfahrt bringendachte, und vieles vertragen und geduldet haben. Nun haben sich die V Orte vereinbart, auf den Fall, daßMan sie überwältigen wollte, Leib und Gut zusammenzusetzen, wie die Vordem gcthan, und das Ihre, auchalten wahren christlichen Glauben zu beschützen; deßhalb begehren sie ein getreues Aufsehen gemäß denVündespflichten, fügen aber ausdrücklich bei, daß sie den Krieg nicht anfangen, sondern einzig zur Gegenwehrrüsten wollen. II. Darauf wird ihnen freundlich geantwortet, wenn ihnen Jemand Gewalt und UnrechtZufügen und den Bünden zuwider handeln wollte, so würde man diesseits thun, was Briefe und Siegelweisen, wie es frommen Leuten gebühre; auch wolle man allezeit fördern, was zu Frieden und Ruhe diene.
Hieher gehört noch folgender Act:
1529, 27. April (Dienstag nach Georgii), Solothurn. Nach Verhörung der in Zürich verfaßtenInstruction (s. Nr. 79) wird es unschicklich befunden, diesseits einen Boten mit den andern Orten zu schicken, daman sich bisher unparteiisch gehalten und keinem Theile sich angeschlossen hat, und die Instruction fast einzigZürich, Bern und ihre Mithaften berührt; doch wird der Eutscheid auf Freitag verschoben, dabei aber beschlossen,den Boten der vier Orte zum geschicktesten vorzustellen, daß der Bund mit König Ferdinand gemeiner Eidge-nossenschaft wenig Gutes bringen könne, und weil mit Gottes Hülfe die Späne wegen des Glaubens wohlvertragen werden können, will man sie ersuchen, das Ferdinandische Bündniß fahren zu lassen.
K. A. Solothurn: Rathsbuch Nr. 16.
76.
Freiburg. 1529, 28. und 29. April.
Kantonsarchiv Frcibnrg! Rathsbuch Nr. 46.
1- Gesandte von Bern zeigen an, 1. was ans dem Tage zn Zürich der V Orte wegen gehandelt worden,Uüd machen bemerklich, daß diese zu dem Bunde von Wnldshut keine Ursache haben; dieser Bund sei nicht zn