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April 1529.
gestellt, was für Lügen jetzt umgehen, und dieselben ermahnt, sich mit allem wohl zu versehen, damit sie beijedem Ueberfall zur Gegenwehr bereit wären. Morgen soll zu Bernegg eine Gemeinde aller Rheinthaler statt-finden, welche auf dieses Anbringen antworten werden. 3. Die beiliegenden Artikel betreffend den obgenanutenGefangenen enthalten die Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden; viel mehrere habe die Stadt St. Gallen,die sie wohl vorbringen werde, wenn man dorther einen Nachrichter verlange.
St. A. Zürich: Acten I. Cappelerkrieg.
Anhangsweise reihen wir hier einen verwandten Act ein:
1523, 29. April (Donstag vor dem Maientag). „Abschied von Dießenhofen." Als dann derfrommen vesten fürsichtigen und wysen Burgermeister und Naut der statt Zürich ersam botschaft, mit namen derersam und wiß Peter Meyer, des Nauts daselbs, auch der ersam und wiß burgcrmeister von Steckporen, mitsampt Wolfen Rybin von Ermatingen, als verordnet von einer ganzen Lantsgmcind Thurgow, vor kleinem undgroßem Rnut zuo Dießenhofen erschinen und fürgehaltcn etlich tröwungen, so inen als anhängern des wortgottes widerfarn, und ansuochcn gethon, wcß sr> sich zuo unß zuo Dießenhofen verstehen sollcnt, haben wir ob-gedauchtcn klein und groß Raut zuogesagt hilf und bystandt und darzuo setzen eer, lyb und guot, wo sy trangund zwang littend von wegen des heiligen wort gottes. Herwidcrum sy uns auch hilf und rat zuogesagt, wowir sy des (sie) bedürfend, doch ander unser Herren und herlikeiten und rechtungen vorbehalten. Und deß zuourknnd, so sind der briefen zwcn gliche usgeschnitten und jeklichem teil einer geben uff Donstag" zc.
St. A. Zürich: A. Thurgau.
72.
Bern, Freilmrg, Solothurn. 1529, 23. April f.
Archioc Bcrn, Freiburg und Dolothur».
Verhandlungen betreffend Savoyen und Genf.
Wir legen die bezüglichen Acten vor:
1) 1529, 23. April. Bern an Freiburg. Die savoyischen Anwälte haben heute vorgebracht, was sie zuFreiburg ausgewirkt, und begehrt, daß man ihnen gleichfalls bewillige, einen Versuch freundlicher Unterhandlungzu machen, ob man den langwierigen Span vertragen könnte; inzwischen würde der Rechtstag zu Peterlingen(immerhin) herankommen. Da man zur Freundlichkeit ganz geneigt sei, so bitte man nun, auf morgen, SonntagNachts, eine Botschaft hieher zu fertigen, damit man gemeinsam handeln und dem Schreiben Freiburgs ent-sprechen könne. K. A. Freiburg: A. B-r». — St. A. Bern I T-Utsch Miss. n. 24S b.
2) 1529, 25. April, Freiburg. Eine Botschaft des Königs Ferdinand eröffnet die freundliche Bitte,den Span wegen Genf in der Güte schlichten zu lassen. — Antwort: (In unklaren Notizen bestehend, die wir
nicht zu lnterpretiren wagen). K. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. 4L.
3) 1529, 27. April (Dienstag nach Georgii), Solothurn. Ein Bote des Herzogs von Savoyenund des Grafen von Challant erzählt 1. die Verhandlungen zwischen ihnen und den beiden Städten undbegehrt eine Botschaft nach Bern, um in der Sache freundlich zu handeln; denn obwohl der Span zum Rechtnach Biel gewiesen sei, wolle der Herzog ihn doch lieber gütlich beilegen lassen; deßhalb sei ein Tag nach Bernangesetzt, welchen er durch eine ansehnliche Botschaft von Solothurn besucht wissen möchte. 2. Der Fürst seiWillens gewesen, das für ihn verschriebene Hauptgut zu erlegen, werde aber durch die Händel mit Genf daranverhindert; er bitte daher um einige Frist; den Zins wolle er beförderlich ausrichten. — Die Botschaft wird