April 1529.
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Meittfeldeil. 1539, 20. April (Dienstag Post Judikate).
Staatsarchiv Anrich : Acten I. (fappelerkrieg.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Ladater. Lucern. Heinrich Fleckcnstcin. Schwyz. Vogt Ansder Maur.
a. Anfänglich tragen die Boten von Lucern und Schwyz den vollmächtigen Anwälten der Gemeindenun Thurgau vor, wie ihre Herren und Obern erfahren hätten, das; Boten der Herren von Zürich im Thurgauhin und her reiten, Aufruhr machen und um Gemeinden „buhlen", die V Orte („sy") vor denselben verumgliinpfein in dem Sinne, daß sie ein fremdes Volk über den See oder Rhein zu führen unternähmen, umdir biderben Leute zu schädigen; daran geschehe ihnen aber Gewalt und Unrecht, und ihre Herren, als die^"schuldigen, die nichts anderes als Frieden, Ruhe und Einigkeit, auch der Landschaft Thurgau Nutzen undEhre begehren, wollten sich hicmit zum höchsten verantwortet haben, mit der ernstlichen Ermahnung, dieMancherlei Gutthaten zu betrachten, die sie im Schwabenkricg und sonst vielfach dem Thurgau bewiesen, undchnen keinerlei Arges, sondern nichts anderes als alles Liebe und Gute zuzutraneu. — Sodann werden sievon den Angehörigen Zürich's, vielleicht ohne Wissen und Willen der dortigen Obrigkeit, mit Krieg bedroht,verächtlichen Worten die fünf Oertli, Sennhüttli und Tanngrotzen genannt, was den Vordem wohl nichtbegegnet wäre; sie hoffen auch, das; die Gemeinden im Thurgau, wenn sie darüber gründlich berichtet würden,solches zu Herzen nähmen und daran nicht wenig Mißfallen hätten; dennoch haben ihre Herrn dies Alles, umUnruhen und verderblichen Schaden zu verhüten, geduldig ertragen. Da nun aber Zürich „Bürgerschaftgewacht" und sich mit etlichen Städten außerhalb der Eidgenossenschaft, nämlich Konstanz und vielleicht auchStraßburg, verpflichtet habe, („an wellichen enden, so sy nit irS gloubens wären, fründtschaft halb wol wibeten"),violle die V Orte bedünken, daß diese Verbindungen ihnen zum Nachtheil dienen möchten, weßhalb sie beietlichen Fürsten und Herren auch Hülfe und Trost gesucht und denselben auch etwelche Zusagen gcthnn hätten,tvas aber den Bünden durchaus unschädlich wäre, indem alle diese Unterhandlungen bloß den alten Glaubenberührten, so nämlich, daß sie, wenn Jemand wider Recht gewaltthätig sie davon drängen wollte, dabeigehandhabt »nd geschirmt werden möchten. Darum begehren sie eine bestimmte Erklärung, wessen sie sich insolchem Falle zu den Thnrgauern verschen sollten, um sich darnach richten zu können, in der Hoffnung, das;bieselben bei den Zusagen, die sie vor kurzer Zeit auf einem Tage zu Einsicdeln mündlich und schriftlichgegeben, bleiben und ihnen gebührlich nachleben würden. ?». Der Vogt von Kybnrg, als Gesandter vonZürich, entgegnet: Da der Bote von Lucern vorbringe, wie zürcherische Rathsboten im Thnrgau umher reiten»nd Aufruhr machen, und er, Lavater, mit Namen angezogen worden, so sei es nöthig, weil er mit HülfePeter Meycr's auf der letzten Lnndsgemeinde mit den Thnrgauern im Namen der Obern gehandelt, sichgogen jene Rede zu verantworten. Zum ersten sei er gar nicht aufrührisch, und möchte er wünschen, das; Jederso wenig wie er sich beflisse, Aufruhr zu stiften. Zum nudern habe er nichts anderes als die Wahrheit gesprochen,»»d was er mit Peter Meyer, laut des Abschiedes von Weinfelden, dort vorgetragen, haben sie von ihrenHerren in Befehl gehabt, wofür sie glaubwürdige Schriften darlegen können: er erbiete sich demnach, vorjedermann und den genannten Boten deßhalb gebührlich Rede zu stehen; er möchte auch wohl leiden, daßvon allen Orten der Eidgenossen so offen und unvcrborgen wie von seinen Herren getagt würde, und halte