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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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45.

Bern. 1529, 14., 15. und 16. März.

Staatsarchiv Bern: Nathsbnch Nr. 221, p. 63, 64, 65 ; 92 ss.

1. Anhörung der Boten von Freiburg und Weisung an die Burger auf morgen früh.

il. (15. März.) 1. n. Eine Botschaft von Wallis bittet, den ausgestreuten Reden, daß der Bischof eineRüstung unternehme zum Nachtheil der Herrschaft Aelen, keinen Glanben zu schenken, d. Auch begehrt sie, daßdie Banditen begnadigt und mit einer mäßigen Strafe heimgelassen werden, o. Den ans Anfang Mai bestimmten^vg wegen der Fischenzen in der Rhone hat sie abgeschlagen. 2. Antwort: (s.) Auf jenes Gerede habe mannichts gegeben, indem man hoffe, daß die Walliser Eid und Ehre halten werden, wie man es auch thun wolle;dcn Glauben behalte man vor. (5.) Wenn die Banditen sich dem Recht unterziehen, so werde man ihnen dasLand öffnen.

Iii- (16. März.) 1. Es wird der Abschied von St. Julien, auch die Botschaft von Freiburg verhört.L- Bei diesem Abschied läßt man es einfach bleiben und fordert von den savoyischcn Gesandten (bestimmten)^scheid, ob der Herzog sich damit begnüge. 3. Sie antworten, sie wollen die Sache an den Herrn berichtenund hoffen, daß er eilig antworten, auch unterdessen nichts Unfreundliches anfangen werde. 4. Die Botenvon Freiburg eröffnen nun auftragsgemäß, sie wollen, da die Sache immer verschleppt werde („sich allweg lenzt")und alle Mühe und Kosten vergeblich seien, mit Bern die Bünde (mit dem Herzog) prüfen und rathschlagen,w>e man weiter zu handeln habe, um großem Schaden begegnen zu können. 5. Darauf wird ihnen angezeigt,wie man den Städten Zürich und Basel und dem Herzog zu schreiben gedenke (Minuten liegen vor); sie^Widern, in dem Schreiben an Zürich (resp. Basel) wäre noch beizufügen, „ob sy des Handels indenk" (sinwollen?), und Lausanne zu gutem Aufsehen zu ermahnen; zudem sollte Bern zu guter Vorsorge cineu Auszugwachen, damit man auf jeden Zufall gerüstet wäre; auch sollten die Herrschaften Echallens und Grandsoniwsetzt werden. 6. Es geht hierauf der eine der savoyischen Gesandten, Herr von Villarsel, „hinein", während5wr andere hier bleibt. 7. An Lausanne zu schreiben und ein Aufgebot zu thun wird nicht bewilligt, indemwan damit mehr Unruhe zu erregen besorgt und im Fall der Gefahr („ob etwas komen" wurd) bald gerüstetöv sein glaubt. Doch wird dem Vogt zu Grandson alle Vorsicht empfohlen.

Zu II, 2 (b). Diese Stelle ist im Original ziemlich dunkel; doch dürfte der gegebene Auszug das Wesent-liche wiedergeben.

Zu I. und III. Wir lassen noch einige spätere Acten folgen, müssen indessen auch mehrere übergehe».

1) 1529, 16. März, Freiburg. Bericht der in Genf gewesenen Boten. — Darauf sind Herr Seckcl-weister (Lorenz Brandenburger) und Niklaus Vögeli nach Bern verordnet, um schlechthin zu erfahren, ob „sie"(die Berner? Savoper?) siegeln wollen oder nicht. Dabei sollen sie anzeigen, wie der Herzog sich rüste, und wennsie nicht siegeln wollen, so soll man über das Bündniß (mit Savoyen) sitzen und sich berathen, wie den Sachen zuthun sei, damit man nicht verkürzt werde, indem die Rüstung uns sehr nachtheilig werden möchte, lind wenn die-selben auch siegeln, (so sollen sie doch fordern), daß der Herzog die Rüstung einstelle und sich mit dein „Bestand" unddem Bunde begnüge, damit man spüre, daß er nicht den Krieg, sondern den Frieden suche, wie die zwei Städte. —Der Herzog soll 2999 Mann, deßgleichen Geschütz, nach Romout schicken; der Herr von Bellegarde sei dahinabgesendet, um Jedermann rüsten zu lassen und die Stadt zu verstärken. Die Truppen sollen durch Vivis

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