Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

März 1529.

85

gefunden, duß es geneigt wäre, den Abschied (vom 1. Februar) von Baden mit Vorbehalt einiger Läuterunganzunehmen, besonders wenn Unterwalden den Flüchtigen von Jnterlaken, Hasle :c. keinen Aufenthalt mehrgestatten würde, so erklärt Unterwalden, daß es zur Annahme dieses Artikels keine Vollmacht habe, hingegenthun würde, wozu ihm die sechs Orte rathen. 2. Hierauf halten diese eine besondere Berathung; da derMehrtheil dafür hält, daß man Unterwalden wohl zur Annahme rathen könne, um des Handels los zu werden.Lucern und Uri aber nicht darauf eintreten wollen, so hat man sich ihrer Boten vermächtigt. Es wird nunder Streit in Güte abgethan und vereinbart nach Inhalt zweier Spruchbriefe, die mit den Siegeln der Schied-leute versehen sind. Da hiemit der Span erledigt ist, so stellen die Boten der drei Orte und Bündens andie ^ Orte das Gesuch, sie möchten den nach „Waldsee" angesetzten Tag wieder absagen und dieses heim-bringen. I. Der Commenthur von Tobel läßt durch seinen Schreiber melden, daß er von seinen Oberngemahnt worden sei, sich in ihr Capitel zu verfügen, und bittet, ihm das zu bewilligen, da ihm sonst derUngehorsam gegen seinen Orden schwere Folgen zuziehen könnte; er wolle den alten Schaffner ins Hans setzenund dasselbe auch sonst bestens versorgen. Es verwendet sich für ihn auch der Landvogt im Thurgau schriftlich.Heimzubringen und auf nächstem Tage zu Baden zu antworten, ob mau die Erlaubnis; geben will oder nicht. «». Dauns dem letzten Tage zu Baden von den Eingriffen geredet worden, welche sich Zürich und Bern in dengemeinen Aemtern und Vogteien erlauben, indem sie den neuen Glauben dort immer weiter auszubreiten suchen,vorüber sie auf diesem Tage Antwort geben sollten, erwidern die Boten, sie haben dazu keine Vollmacht,sollen aber den Anzug heimbringen in der Hoffnung, daß ihre Herren thun werden, was sie in Ehren zuderantworten wissen. Hierauf hat man noch mancherlei mit ihnen geredet und sie gebeten, dafür zu wirken,baß auf dem nächsten Tage zu Baden ein endlicher Bescheid gegeben werde, i». Die „Tagsatzung" gegen diebon Glarus wird auf den nächsten Tag zu Baden verschoben. «. Es wird ein anderer Tag nach Baden""gesetzt ans Sonntag Quasimodo (4. April), z». (Freiburg.) „Gedenkent von wegen des Barfüeßcrs Herren,jetz ein orgnla zuo Losana machet, und dess mine Herren von Luzcrn berichtent by eignem botten, ob syhabent an im syent oder nit."

p ist dem Freiburger Exemplar eigen. Dein Zürcher fehlen n—A, U. ii, <>, dein Berner n—8', I»,4, Ii, dem Freiburger v, I, dem Solothurner «, Ic, I—o, dem Basler «—A-, 1, ii, dem Schaff-hauser e—A, Ic, I, ii. Im Stiftsarchiv St. Gallen sind nur n—v vorhandein

Zu i. Wir rücken hier die wesentlichen Acten ein:

1) 1529, 6. März, Bern. Instruction für die Verhandlung mit Unterwalden. 1. Die Boten sollensich auf nichts einlassen, bevor sie die Antwort der Unterwaldner kennen; dann haben sie zu erklären, man hätteZwar rechtmäßige Gründe, in diesem Handel anders zu verfahren, lasse sich aber nm des Friedens willen denSpruch der drei Orte und der Graubündner gefallen mit der Bedingung, daß Unterwalden insgemein bekenne,an Bern Unrecht begangen und damit Ehre, Briefe und Siegel verletzt zu haben, und deßwegen Verzeihungbegehre. 2. Bevor dies geschehen und die Ehre Berns in aller Form gewahrt worden, solle den Schiedleutengesagt werden, daß man die Ehrenerklärung für Unterwalden nicht abgebe, wenn dieses nicht vorausgehe. 3. Seidies erledigt, so möge man den Schiedlenten auch den Spruch über die Kosten anHeim stellen. 4. Wenn aberauch dies alles von Statten ginge, so wollte man deßhalb noch nicht zusagen, neben Unterwalden zu sitzen,sondern sich vorbehalten, mit andern Orten ans Maßregeln zu denken, durch welche man künftig vor solchenHändeln gesichert würde, auch den Schmähungen abzuhelfen und den Frieden aufrechtzuhalten. 5. Danebensoll angezeigt werden, wie die Unterwaldner letzthin den Flüchtlingen geholfen haben, mit einer bedeutendenZahl Rosse über den Brünig zu fahren und ihre Habe wegzuführen, die doch billig den Gläubigern zu Gunsten