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März 1529.
bestürmt werde, so antworteten sie, mit den meisten Orten haben sie sich schon gütlich abgefunden;mit den übrigen werden sie beförderlich abzukommen suchen; sollten sie aber mit Einigen vor Recht stehenmüssen, so wünschen sie, daß alle an einem Tage vorgeladen würden, um dem König die großen Kosten zuersparen. Heimzubringen und auf nächstem Tage Antwort zu geben, wie man es damit halten, und aufwann man den Rechtstag ansetzen wolle. «. Nachdem die französischen Boten abermals angebracht haben, wieder König ihnen aufgetragen, keine Mühe noch Arbeit sich verdrießen zu lassen, um unter den EidgenossenFriede und Einigkeit zu erhalten, wird ihnen das verbindlich verdankt. «I. 1. Der Graf von Arona läßtdurch einen Diener berichten, daß er 209 Saum Korn außerhalb des Gebietes der Eidgenossenschaft angekauftund bis an den Luggarnersce habe bringen lassen, und stellt das Gesuch, daß man ihm bewilligen möchte,dieses Korn heimzuführen, indem er es allein für sich und die Seinen brauchen wolle. Man hat ihm diesschon einmal gewährt, auf den Bericht aber, daß etwas Betrug im Spiele sei, wieder abgeschlagen, wie dieBoten zu sagen wissen. Heimzubringen, ob man ihm jetzt entsprechen wolle oder nicht. 2. Es wird dabeidem Vogt in Luggaris mündlich gesagt, und dem Vogt in Lauis geschrieben, sie sollen kein Korn hinunterführen lassen, so lieb ihnen sei, Ungnade und Strafe zu vermeiden, v. Der Ammann von Glarus bringtan die V Orte, seine Obern seien laut der Bünde ermahnt worden, entweder die vor einigen Jahren gethaneuVersprechungen zu halten oder mit ihnen vor Recht zu stehen; er begehre nun, dieses Recht beförderlichstvorzunehmen. Da jetzt eben eine Tagleistung in Lucern stattfindet, und man nicht weiß, ob dort in der Sachegehandelt worden ist, so wird Lucern beauftragt, einen Tag nach Einsiedeln anzusetzen, wenn noch nichtsbeschlossen ist, und denselben Glarus anzuzeigen oder dann ans nächstem Tage zu Baden die Sache wiedervorzubringen. — Dabei wird der Ammann ersucht, dies treulich an seine Obern und die Gemeinde zu brin-gen und dafür zu sorgen, daß die Parteien inzwischen nichts Unfreundliches gegen einander beginnen.L. Es wird dem Landvogt im Thurgau und dem Vogt zu Gottlieben der Auftrag ertheilt, jenes Schloß mitzuverläßigen Leuten zu besetzen. K. Der Vogt im Sarganserland schreibt, wie alle Gemeinden ihm die Erklä-rung abgegeben, daß sie beim alten Glauben verbleiben und zu den V Orten halten wollen, in der Voraus-setzung, daß man sie schütze und schirme, wenn jemand sie davon drängen wollte. Darauf wird dem Vogtfreundlich geschrieben, wie die Boten wissen. I». Die Gesandten des Königs von Frankreich begehren Ant-wort wegen der Rückerstattung der Grafschaft Neuenburg. Da aber einige Orte „das Schloß" nicht vonHänden lassen wollen, einige gar nicht instruirt sind, und nur sieben Orte für die Abtretung stimmen, so willman die Sache nochmals heimbringen, ob mau der Gräfin Schloß und Herrschaft gütlich wieder erstattenoder aber das Recht brauchen wolle, i. 1. Da die Boten der drei Orte Basel, Schaffhausen und Appenzellund der III Bünde keine endliche Vereinbarung zwischen Bern und Unterwalden haben zu Stande bringenkönnen, so werden dieselben ersucht, mit Zuzug der Gesandten von Glarus, Freiburg und Solothurn sich nachBern zu verfügen und dasselbe auf's höchste zu ermahnen, daß es ihnen die Sache nochmals anvertrauenmöchte. 2. Es werden dann beide Parteien ernstlich aufgefordert, inzwischen nichts Feindseliges gegeneinander zu beginnen, sondern den unten angezeigten Tag in Ruhe abzuwarten. 3. Ferner wird beschlossen,daß die Orte, welche nicht zu Boden verbleiben »vollen, ans Samstag vor dein Palmtag (20. März) sichwiederum hier einfinden sollen, und da der Bote von Bern erklärt, daß er jenen Tag zu Baden erwarten»verde, so wird Unterwalden ersucht, ebenfalls da zu bleiben; von den andern Orten, welche zwei Boten geschickthaben, soll wenigstens einer hier bleiben, und demgemäß sollen auch der gegenwärtige und der zukünftige Tag nurals einer gelten, 1. Da die Schiedleutc in dem Handel zwischen Bern und Unterwalden bei crsterem