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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1529.

Thurgau eine Abordnung dorthin zu schicken. Jetzt wird die Suche bis zu dem Tag in Baden verschoben,wo die Boten mit dem Landvogt darüber reden sollen, v. Auf diesen Tag soll ferner jeder Bote Vollmachtbringen, dem Landammann von Frauenfeld das Beste zu thun. «R. Das Hauptgeschäft, nämlich die vonSchwyz betreffend, wird bis nach dem Tag zu Baden verschoben, indem man vorerst sehen will, wie sich dortdie Dinge gestalten werden, v. Da man jetzt für ganz gewiß hält, daß ein Krieg bevorsteht und ein Ueber-fall beabsichtigt ist, so findet man nothwendig, vorher die Dinge wohl zu betrachten und einen Plan zu ent-werfen, denselben aber so geheim als möglich zu halten, da auch die Gegenpartei in der Stille handelt undnur wenige Personen verordnet, die alle Anschläge leiten. Daher wird vorgeschlagen, es sollte jedes Ort einenoder zwei zuverlässige Männer bezeichnen und denselben Vollmacht geben, für einen Krieg alle nöthigenVorsorgen und Maßregeln zu treffen, auch andern Leuten zu schreiben und alles zu verfügen, was je die Umständeerfordern könnten, übrigens ihre Thätigkeit noch geheim zu halten. Es soll daher jeder Bote auf den nächstenTag zu Lueern Antwort bringen, ob man auf diese Weise zehn Personen ausschießen, und wie man die Sachean die Hand nehmen wolle. L. Schwyz macht den Vorschlag, auf nächstem Tage zu Baden den übrigenOrten die Verhandlungen zu Feldkirch zu eröffnen. Da aber die Mehrheit der Ansicht ist, daß dies ganz unnützwäre, so wird beschlossen, einstweilen die Sache noch geheim zu halten und nicht einmal den Gemeinden mitzutheilen,inzwischen sich über eine gleichlautende Erklärung zu verständigen, wie man den Kaiserlichen antworten wolle,und was an den vorgeschlagenen Artikeln zu ändern sei, und dann erst den Handel vor die Gemeinden zubringen. K. Die Boten der V Orte sollen erst auf Mittwoch nach Mittefasten (19. März) zu Lucern sicheinfinden, um mit den Wallisern zu unterhandeln. I». Da der Abt von Rheinau gestorben ist, so soll jederBote auf den Tag zu Baden instruirt werden, was man in der Sache thun wolle; dem Landvogt im Thurgauhat man deßhalb geschrieben, i. Auch soll jeder Bote auf den Tag zu Baden Vollmacht bringen, wegender Besatzung zu Gottlieben mit dem dortigen Vogte Rücksprache zu nehmen.

37.

Bern. 1529, 2. nnd 3. März.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 221, p. 34, 37.

I. Gesandte von Basel — vier Rathsglieder und der Rathsschreiber (Ryhiner?) — erscheinen zum Ab-schluß des christlichen Burgrechts. Zur Festsetzung der Artikel werden verordnet alt- und ncu-Seckelmeistcr,(auch) Peter im Hag und Peter von Werd.

II. (3. März.) In Gegenwart eines Boten von Zürich — M. Stoll — wird das Vnrgrecht angenommenund beschworen. — S. Beilage 3.

1) Das Nathsbuch fügt nach Erwähnung eines andern Geschäftes etwas räthselhaft bei: „Min Herrendie burgcr (haben es) ouch heftetet und geschworen mit einandern; die pottcn von Basel vorhin verdank begärt,ist inen vergönnt, und daruf angenommen."

Es möge noch folgender Act beachtet werden:

2) 1529, 21. Februar. Bern an Zürich. 1. Die von Basel heimgekehrten Boten haben gemeldet, wiedie Stadt an beide Orte um Aufnahme in das christliche Burgrccht geworben habe; wenn Zürich dazu ein-