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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Februar 1529.

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Dann sollen sie nach Appenzell gehen und dort mit allem Ernste auseinandersetzen, mit welcher Untreue undArglist die „Länder" umgehen und was Gutes daraus zu erwarten sei; namentlich sollen sie die genanntenEidgenossen crmahnen, diesen unehrbarcn elenden Handel, der aus lauter Neid und Haß, ohne alle Nothwendig-keit und redliche Ursachen, zur Zerstörung aller Bünde und Freundschaft unternommen worden sei, wohl zubetrachten und zu Herzen zu fassen, wie viel Jammer für das ganze Vaterland daraus folgen möchte, unddemnach auch mit bestem Vermögen bchülflich zu sein, um Solchem vorzubeugen und zu verhindern, daß einfremdes Volk in die Eidgenossenschaft geführt würde; endlich zu erklären, wessen sich Zürich von ihnen getröstenkönnte, indem es Willens sei, wenn ihnen als Anstößern ein Schaden oder Nachtheil zugefügt werden sollte,sie nicht zu verlassen und mit Darstreckung von Leib und Gut die Bünde an ihnen ehrlich zu halten; allesmit mehr und bessern Worten, wie die Boten es wohl anbringen können. — Hierauf sollen sie durch das Thurgauheimreiten, an den Grenzen überall die Gemeinden versammeln und ihnen den Handel gleich wie im Rheinthalund in Appenzell vortragen und sie ermahnen, desto wachsamer zu sein und alles Verdächtige bei Tag oderNacht an Zürich zu berichten, wogegen es sich erbiete, treulich Leib und Gut zu ihnen zu setzen.

St. Ä. Zürich! AM» I. Cappelerkrkg.

33.

Bern. 1539, 27. Februar.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch sei, x. s-l, 25.

1. Botschaften von Freibnrg und Solothurn stellen das dringende Ansuchen, daß man im Hinblickauf die in der Eidgenossenschaft herrschende Zwietracht den Spruch der Schiedorte annehme. 2. Hierauf hatMan den Abschied von Baden (resp. den Artikel) betreffend den Span mit Unterwaldcn verhört und (nachder Berathung?) beschlossen, den Spruch der drei Orte und der Graubündncr zu genehmigen mit der Bedin-gung, daß die Unterwaldner (Bern) um Verzeihung bitten; den Boten will man, weil man in der Hauptsachegewonnen, auch die Entscheidung über die Kosten anvertrauen. Doch will man vorläufig noch nicht neben denllnterwaldnern sitzen. An Zürich wird geschrieben, warum man den Spruch annehme.

36.

Lucei'N. 1539, 2. März (Dienstag nach Oculi).

Staatsarchiv Uuccr» - Allgemcwc Abschiede t I. e. St. LaiidcSarchiv Nidwaldc».

Tag der V Orte.

tt. Da Untcrwalden Beschwerde führt über drei Artikel des zwischen ihm und Bern verabredeten Vergleichs,nämlich daß es erklären sollte, die von Bern seien fromme, wahrhafte, ehrliche Eidgenossen, während Bern zueiner solchen Erklärung nicht verpflichtet werde; ferner daß diejenigen, welche über den Brllnig gezogen, Unrechtgethan haben; endlich daß den Schiedleutcn überlassen werden solle, über die erlaufenen Kosten einen Spruch zufällen, und dcßhalb um Rath bittet, so wird beschlossen, es soll ans den Tag zu Baden jeder Bote Vollmachtmitbringen, mit den Schiedleutcn Rücksprache zu nehmen, damit die Artikel um etwas gemildert werden. I». Aufdem letzten Tage war der Antrag in den Abschied genommen worden, ans das Schreiben des Landvogtes im