Februar 1529.
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werde. Heimzubringen und auf dem nächsten Tag Antwort zn geben, was man mit dem Vogt reden und handelnwolle, v. Konstanz antwortet schriftlich und läugnet, daß es mit Gewalt einen Prediger nach Krcuzlingengesetzt habe. Da jedoch am Tage liegt, daß es dies gethan, so soll jeder Bote auf den nächsten Tag zuBaden Antwort bringen, was man hierin weiter thun wolle. L. Der Landtwgt von Sargans schreibt, daßJos Kilchmeyer predige wie Zwingli, und daß, wenn derselbe nicht aus dem Land entfernt werde, es dortbald mit den Kirchen gehen werde wie an andern Orten. Es wird ihm geantwortet, er möge denselben,wenn es ohne Aufruhr geschehen könne, verhaften und bis auf weiteren Bescheid im Schloß behalten. Heim-zubringen und auf dem Tag in Baden Antwort zu geben. K. Der Landvogt im Thurgau schreibt, daß man eineBotschaft nach Frauenfeld schicken sollte, um zu erklären, ob man (die Altgläubigen) im Fall der Noth schützenund schirmen wolle, und freundlich mit ihnen zu reden, indem sonst zu besorgen sei, daß dieselben nicht standhaftbleiben. Das soll man heimbringen und auf dem dieses Handels wegen nach Lucern angesetzten Tag mitbezüglicher Vollmacht erscheinen. Dem Landvogt wird geschrieben, wie die Boten wissen. I». Da derEoinmenthur von Hitzkirch einen Helfer hat, der schon einmal das Priesteramt aufgegeben und Küfer geworden,uachher aber die priesterliche Würde wieder eigenmächtig angenommen hat und jetzt den neuen Mißglaubenpredigt, so wird Schwyz beauftragt, den Vogt in den Aemtern hinabzusenden, um insgeheim in ErfahrungZu bringen, was er gepredigt, ihn je nach Befund der Sache zu verhaften und nach Schwyz oder Lucern zuführen, damit er gestraft werde, i. Schwyz soll über seinen Handel an Freibnrg und Solothurn schreibenund sie um treues Aufsehen ansuchen (s. kc.). Ii.» Das Hauptgeschäft betreffend, weßwegcn Schwyz diesen^og ausgeschrieben, berichtet es, was ihm von seinen Angehörigen im Ga'ster begegne; dabei macht es jedochAnzeige, daß es die Sache noch nicht vor die Landsgemeinde gebracht, und zwar in der Befürchtung,könnte das Volk sich erheben, um das Geschehene zu bestrafen. Um jedoch nichts zu versäumen, habe esdie Eidgenossen vorerst um Rath fragen wollen, indem es ohne ihre Zustimmung nichts anfangen möchte, unddie Sache auch sie angehe. Heimzubringen, da man hierüber nicht gleich instruirt ist. I. Da man sieht,bue schlimm die Sachen stehen sowohl im Thurgau, Nheinthal und Sargans, als zu Bremgarten w., sowieuuch mit dem Handel zwischen Bern und Unterwalden, so nämlich, daß man bei Tag und Nacht keine Stunde^°r einem Aufbruch oder Ueberfall sicher ist, so wird für gut und dringend nothwendig erachtet, daß die^ Orte ernstlich darüber Rath halten und einen geeigneten Anschlag machen; es wird daher ein Tag nachLucern angesetzt auf Montag nach Oculi (1. März), wo die Boten mit Vollmacht sich einfinden sollen, einenEntschluß zu fassen, wie man die Sache an die Hand nehmen wolle; zugleich auch zu beschließen, was mandcnen von Fraueufeld und dem Landvogt daselbst antworten, endlich wie man denen von Schwyz rathen und^kfen wolle. Darüber soll auch nach Wallis geschrieben werden, i»». Da Wallis auf Mittefnsten (7. März)seine Boten nach Lucern senden wird, um die besprochenen Artikel aufzurichten, so wird beschlossen, daß die^ Waldstätte und Zug ihre Boten auch senden sollen, i». Schwyz soll auf denselben Tag Antwort bringen'Rgen der Besatzung für das Schloß zu Norschach. «. Ebenso soll auf genanntem Tage zu Lucern über dasschreiben des Landvogtcs eingetreten werden betreffend die Besatzung zu Gottliebeu.