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Februar 1529.
31.
Urcmgaricn. 1529, 22. Februar (Montag nach Reminisccre).
Staatsarchiv Zürich: Acten Religionssachen. Staatsarchiv Lucern: Acten Religionshändel.
Eine Botschaft von Zürich erscheint abermals vor Rath und Gemeinde in der Pfarrkirche und eröffnetmündlich wie schriftlich die erneuerte „Werbung" ihrer Herren, worüber beschlossen wird, was „artieulariter"folgt: 1. Des Leutpriesters halb ist mit der Mehrheit „abgefällt", daß er „Urlaub haben soll". 2. DerSacramente und der zum Gottesdienst gehörigen alten Bräuche halb ist einmündig abgestimmt, daß man alleswie bisher und ungemindert üben und halten solle. 3. Räthe und Gemeinde sollen mit einander, niit dermehrern Hand, einen Leutpriester wählen und demselben befehlen, „nur das neue uud alte Testament nachgöttlichem Verstände frei heraus zu predigen und Gott walten zu lassen." 4. Schließlich wird „eigentlich"abgeredet, daß unfreundliche Worte oder Werke, die sich bisher in dieser Sache zugetragen, wie der sonsterwachsene Unwille hieniit abgethan sei, und es Niemand dem Andern in Argem vorhalten, verweisen odervergelten, sondern alles wie nicht geschehen gelten solle.
Der gleichzeitig an Lucern übergebenen Abschrift ist noch beigefügt: „Onch wellen der büechern ingedenk sin."
32.
Sucenl. 1529, 23. Februar (Dienstag nach Rcminiscere).
TtnalSarchin Luccr»: Alle. Absch. I. I. k. Ig.
Tag der V Orte.
Es wird angezeigt, daß viele Knechte fortlaufen; da dies wegen der bedenklichen Verhältnisse in derEidgenossenschaft nicht zugegeben werden darf, so soll es jeder Bote heimbringen, damit dieses Weglaufen infremde Kriegsdienste überall ans das strengste verboten werde. I». Schwyz meldet, daß es im Hinblick auf dieschwere Zeit eine» Kreuzgang „zu der würdigen Hofstatt" in Eiusiedeln angeordnet habe, um daselbst die MutterGottes anzurufen, und ermahnt die andern Orte freundlich, dasselbe zu thun. Mit allem Ernste heimzubringen,e. Da in den vergangenen Kriegen, als man nach Luggaris gezogen, die von Bcllenz den Eidgenossen etwas Pulvervorgestreckt haben, das ihnen immer noch nicht zurückerstattet oder bezahlt worden ist, so begehren sie jetzt, daßman es ihnen wieder gebe, indem sie es gegenwärtig sehr bedürfen. Auf dem nächsten Tage ist Antwort zugeben. «I. Es wird berichtet, daß der Vogt von Luggaris Geld annehme und an einem Tage über 10V Guldenerhalten habe, um Korn, Wein ». a. m. den See hinunter gehen zu lassen. Da die Gemeinde Luggaris sichdarüber sehr beschwert,* und die Boten der XII Orte auf einem Tage zu Lucern den Gemeinden Vollmacht undBefehl gegeben haben, solches Wegführen des Korns zu verhindern, wenn die Vögte es nicht abstellen wollten, unddas ergriffene Gut zu ihren Händen zu nehmen,* so wird Schaffhausen aufgefordert, diesen Vogt abzusetzen, undnach Luggaris geschrieben, die Gemeinde solle Wohl Obacht haben, daß weder Korn noch Wein den See hinabgeführt
*) Die Stelle " ist im Original unterstrichen.