Februar 1529.
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erkläre», ob es bei denen von Unterivalden sitzen wolle oder nicht, sonder» sich weiter vorsehen, »in solcherHändel und der Schmachwortc überhoben zu werden; es warte noch die Antwort Untcrwaldens über die Artikelvon Baden ab. Ferner achte es für gut, das; vor dem nächsten Tag zu Baden eine Taglcistnng gehalten werde,um sich über die Practiken der V Orte, namentlich ihre Handlung in Fcldkirch, zu besprechen; diese habe esnach Solothnrn angesetzt ans nächsten Mittwoch (3. März), wozu es Basel, Freiburg und Schaffhansen be-schrieben habe. Bitte daß auch Zürich dahin komme. Glarus und Appenzell sei schriftlich angezeigt worden,warum ein solcher Tag gehalten werde, damit sie sich über die Angelegenheit bernthen und ans der rngsatznngzu Baden Antwort geben, da sie nach Solothnrn in so kurzer Zeit wohl nicht kommen möchte», Zünch mögedie (beigelegten?) Schreiben an Schasshansen, Glarns und Appenzell beförderlichst vermitteln. Die obigeAntwort ans den Vergleich von Baden sei aber geheim zu halten, da wohl bald etwas begegnen konnte, waszu einem andern Entschlüsse führen müßte ...
St. A. Zürich! Acte» I. Capp-lcrlrkg. — St. A. Ver»! Tmtsch Miss. n. W4 d, INS, lgk ,r.
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Lucern. 1529, 22. bis 25. Februar (Montag nach Reminiscerc f.).
Staatsarchiv Zürich: Acten Religio,isschmähungcn. Staatsarchiv Ver».
Gesandte: Zürich. M. Hans Wegmann; Werner Beycl, Stadtschreiber. Bern. Niklans (von) Graffenried;Peter im Hag.
Zweck dieser Sendung war die Klage gegen Hr. Thomas Mnrner. (Vgl. Abschied Nr. 10 ct.) Es wurdeaber dieselbe den Rathen von Lucern nur angekündigt, nicht förmlich eröffnet, und erst am Dienstag deßhalbenie vorläufige Unterhandlung gepflogen, am Mittwoch oder Donnerstag*) aber von weiteren Schritten abge-standen, unter Vorbehalt gelegentlicher Verfolgung der Sache.
Den genauesten Bericht über den Verlans dieses — von Seiten der Kläger nicht sonderlich geschicktgeführten — Geschäftes gibt das von dem Zürcher Stadtschreibcr Beycl geführte Tagebuch. Da noch andereActen vorliegen, so kann dasselbe hier keine Aufnahme finden; wir entlehnen ihm aber die Nachricht, daß dieunten folgende Antwort Murner's am Dienstag im Rath zum Vortrag kam, die Kläger jedoch, um sie nicht zuhören, den Saal verließen. Für das klebrige verweisen wir auf die nachstehenden Docnmcnte:
1) 1529, 14. Februar (Sonntag Jnvocavit), Zürich. Rathschlag der Verordneten über den Handel mitDr. Mnrner.
In Betracht, daß die Nichter verdächtig und parteiisch erscheinen, da sie das Treiben des Beklagten so^angc geduldet und nicht gewehrt haben, und daß auch aus andern Gründen kein billiges Recht zu erwarten ist,so findet man besser, mit Murner nicht rechtlich anzubinden, sondern nach Mitteln zu suchen, um dieser Instanzund Rechtfertigung mit Anstand („fuogcn") loszuwerden und davon zurückzutreten.
Zur Verglimpfnng solchen Rücktrittes scheint es räthlich, zuvörderst die Vertagung (Missivc Lucernsvom 31. Jan.) zu verlesen und dann zu bemerken, es sei aus diesem Schreiben wohl zu erkennen, wie die Richterbcr Gegenpartei anhangen und dieselbe vor aller Vcrhörnng der Sache entschuldigen und als einen frommenchristliche» Doctor preisen, wodurch sie sich bei jedem biederen Mann verdächtig und selbst parteiisch gemachthaben, da es sich nicht gebühre, daß ein Richter vor Erörterung der Sache die eine Partei beschönige oder ver-antworte. Und da die Gerichte nach allen Rechten für Jeden „gemein" sein sollen, so habe man zu begehren,
*) Nach den Note» 6 und 7 scheint der Abbruch erst am 25. Februar erfolgt zu sein.
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