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Februar 1529.
dieselbe soll sich dann erklären, wie ihr die Sache gefalle. 2. Dann soll mit ihr berathschlagt werde», ob esnicht gut wäre, durch eine Botschaft in Frciburg und Solothurn die Untreue der Länder, ihr „verruchtes Gemüth"und die Gefährlichkeit ihrer Umtriebe ernstlich vorzustellen und eine Antwort zu fordern, wessen man sich zu denbeiden Städten versehen dürste; sie auch zu ermahnen, diesen elenden unehrlichen Handel und den Jammer, derfür das ganze Vaterland daraus erfolgen möchte, wohl zu betrachten und zur Abwehr dieses Unglücks behülflichzu sein. Wenn sie (wie es> frommen Eidgenossen geziemt,) sich dazu willig finden lassen, so soll mit ihnen einTag bestimmt werden zu gemeinsamer Bcrathung der Sache, und da ein solcher 'Tag aus vielerlei Ursachen ambesten in Zürich gehalten würde, so sollte Bern die zwei Städte bitten, dorthin zu kommen. 3. Inzwischensollen von Zürich ans auch Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell, Glarus und Andere bewogen werden,denselben zu besuchen; er sollte aber so bald wie nur irgend möglich gehalten werden, selbst ans die Gefahr hin,daß der Tag in Baden zwischen Bern und Unterwalden deßwegcn verschoben werden müßte. 4. Man sollteauch eine Botschaft nach Zug abordnen, um eine bestimmte Antwort zu fordern, wessen man sich von seiner Seitezu versehen hätte, und die Sache „kurz anbinden", „damit man, wo st) den bösen weg us weltind, vormannsin möcht." 5. Wenn in Aarau beschlossen wird, den Tag in Baden zu besuchen, so soll Bern ernstlich gestärktund „beherzigt" werden, handhast und tapfer zu sein, auf süße glatte Worte nichts mehr zu geben, da dieGegenpartei dadurch nur Zeit gewönne, um sich besser zu rüsten; sich also darauf gefaßt zu machen, daß esohne Verzug handeln könnte, wenn die Sache nicht gütlich erledigt würde. Es möchte auch den beiden Städtenzu „großer mächtiger Verglimpfung" gegen den gemeinen Mann im Gebiete der Widerwärtigen dienen, wennsie fest beharren und nicht nachlassen würden; damit würden sie für die spätere Unterhandlung desto mehr Hand-haben behalten, indem die Unterwaldner ihre Sache vor Niemand mit Ehren verantworten können. 6. Wirdder Tag in Baden besucht, so sollte auch den Vermittlern der Handel kurz angebunden und tapfer herausgesagtwerden, sie dürften die Schwere desselben ernster betrachten als bisher und statt der schimpflichen Mittel, diemit dem Geschehenen in gar keinem Verhältnis; stehen, etwas Annehmbares erwirken. 7. Zu berathcn, ob diePässe vor oder nach dem Tag in Baden zu versehen oder einzunehmen wären. 8. „Item ouch des Thurgöuwshalb, wie sich da ze halten, ob man ein mal weg finden, daß man der bevogtigung de>' Ländern da und anderswoabkäme, diewyl st) solichs jetzt mit diser lasterlichen unecrlicheu vcrständniß und pratik, so st) mit den Keiserschen,unseren erbfpenden, hindcr uns wider brief, sigcl und gcschworne eid undcrstand fürzcnemcn, billich verwürkt."9. Zu besprechen, ob man nicht eine kurze Darstellung aller bisher erhaltenen Warnungen und Kundschaftenüber die vaterlandsverderblichen Umtriebe der v Orte mit dem Erbfeind verfassen und an die Gemeinden bringensollte, um daraufhin zu erfahren, wessen man sich von ihnen gctrösten dürfte. St. A. Zürich -. Act-» i. Cappel-ttneg.
2) Die B e r n e r Instruction (Boten: Peter von Werd und Crispin Fischer) gibt in 8 1 nur die Weisung,
nach Nothdurft zu rathschlagen, aber nichts abschließlich zu handeln.
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8 2 befiehlt, den Schultheiß Heidecker (in Aarau) bei seinem Eide aufzufordern, daß er (als Augenzeuge)eröffne, was die Boten von Unterwalden w. bei der Heimkehr ab dem letzten Tag zu Baden in Münster ge-handelt, und was er selbst dabei gethan und geredet, „das minder und mer." St. A. B-rni Jnsuuct. WS b, W« ».
3) 1529, 21. Februar. Bern an seine Gesandten nach Aarau. Zürich und St. Gallen haben berichtet,wie die V Orte ihre Botschaften nach Feldkirch geschickt, um mit den Kaiserlichen zu tagen, und ohne Zweifelhabe (Zürich) seinen Boten bezügliche Aufträge ertheilt; dies habe man nicht verbergen wollen, damit die Ge-sandten desto besser zu haudelu wissen; sie sollen nun zwar den Handel gemeinsam berathen, aber nichts End-liches beschließen, sondern den gefaßten Rathschlag zuerst heimgelangen lassen.
St. A. Bern: Teutsch Miss. R. 187 a.
4) 1529, 27. Februar. Bern an Zürich. Nach gehaltenem Nathschlag über die letzten Abschiede vonBaden und Aarau und die gefährlichen Umtriebe, die vor Augen schweben, habe man sich entschlossen, die Ver-gleichsartikel der gütlichen Vermittler anzunehmen mit dem unbedingten Vorbehalt: 1. Daß die von Unterwaldeninsgesamt bekennen, an Bern Unrecht gethan zu haben, und es deßwegcn bitten, ihnen solches zu verzeihen;2. daß die Unterthädingcr erkennen, daß Unterwalden die Kosten ersetzen solle; doch wolle es hiemit noch nicht