Februar 1529.
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wenn er sich deßhalb mit ihnen »ertragen will, so sollen sie das nicht annehmen, bevor er seine Acnßernngcn zuRorschach ans der Kanzel »or Jedermann widerrufen und erklärt hat, er habe denen »on Zürich und St. Gallenund Andern Unrecht gethan, u. s. f. Für sich, seine Söhne nnd ihre Mutter Anna soll er 100 Gulden»ertrösten, daß weder er noch jene Wider die von Zürich nnd St. Gallen reden noch thätlich handeln wollen.Dieses Urtheil wird den Klägern auf ihr Begehren zngefertigt unter dem Siegel des genannten Vogtes. —lPerg. Urk.)
Das im Tert erwähnte Vor-Urtheil scheint verloren zu sein.
L7.
Rrcmgllrtcll. 1529, 18. nnd 19. Februar (Donstag und Freitag nach Jnvocavit).
Staatsarchiv Aärich: Acten Vremgavten.
Gesandte: Zürich. I. Heinrich Wälder; Johannes Schweizer, Panncrhcrr. II. M. Niklaus Brnnner,ZU den vorigen.
I- 1. Die Botschaft von Zürich trägt schriftlich nnd mündlich vor, wie ihre Herren bedauern, daß derLentpricster, Decan Heinrich Bnllingcr, letzten Montag des Gotteswortes wegen beurlaubt worden sei, nnd ernstlichbegehren, daß derselbe wieder in seine Pfründe eingesetzt werde, um das Wort Gottes treulich verkünden zukönnen; wenn die Rüthc das nicht thnn wollten, so hätten die Boten Befehl, das gleiche Gesuch an die ganzeGemeinde zu stellen w. 2. Darauf wird nach gehabtem „Verdank" in kurzen Worten erklärt, dieser Lentpricsterunmöglich geworden (sei „ir fnog nit"); denn es wäre Unruhe zu besorgen; wenn er aber meinte, es sei ihmUnrecht geschehen, so schlage man ihm das Recht dar vor seinen geistlichen Obern, dem Bischof von Constanz,ober vor der weltlichen Obrigkeit, den VIII Orten, nach seiner Wahl. Der (Berufung einer) Gemeinde halb seies nicht Brauch, daß dieselbe den Zwölfen nnd Vierzigen strafen helfe; der Leutpriester sei aber strafweise vonber Pfründe gewiesen. Der Gemeinde stehe nicht mehr zu, als mit den Herren zu der Wahl eines Lentpriestcrsuntznwirken. Daher wird die Versammlung einer Gemeinde abgeschlagen, mit freundlicher Bitte an Zürich, das»ui der Ruhe willen günstig aufzunehmen. Wenn es aber die Räthe deßhalb weiter anstrengen wollte, sosollen sie vor den VIII alten Orten auf dem nächsten Tage zu Baden, auf Mittefasten, freundliche Antwortgeben.
kk- 1. Die Gesandten eröffnen, sie haben die gestern erhaltene Antwort ihren Herren zugeschickt und daraufben Befehl empfangen, nochmals zu begehren, daß man sie vor die Gemeinde kommen lasse oder den Decanullinger wieder annehme und das lautere Gotteswort zu predigen fortfahren lasse, alles mit ernsthaften wohl-g^ugten Worten. 2. Antwort: Man könne wohl crmessen, Ivohin dieses Anbringen ziele, nämlich die Gemeinde»,°u ihrem alten Herkommen des Glaubens halb abzuweisen; man sei aber nicht gesonnen, eine solche Neuerung^»Zuführen, sondern zu bleiben wie von Alter her, glaube auch, daß bis anhin des Gottesworts halb keinMangel gewesen sei noch ferner sein werde, und beharre daher bei der gestern übergebenen Antwort; wiewohl>"nn der Gemeinde nichts Anderes zutraue als „Einigkeit", so möchte es doch der Antwort, die man voreiniger Zeit den V Orten gegeben, (Abbruch bringen) nnd der Stadt Widerwärtigkeit zuziehen, wenn dieGemeinde wieder versammelt würde. (Folgt Wortlaut der am 2. Februar (1528) gegebenen Erklärung). Hierauf