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Februar 1529.
von Habsperg, Vogt zu Laufenberg (sie) und Hauptmann der vier Waldstädte am Rhein; Mark Sittichvon Ems, Vogt zu Bregenz; vi-. Jacob Sturze! von Buchheim; Jacob Kuhn von Belach; Heinrich Treschvon Putler.*)
Vereinbarung eines Entwurfs zu einer „christlichen Vereinigung", auf beidseitiges Hintersichbringeu.?». Zum Abschluß dieses Geschäfts ist auf Dienstag nach Quasimodo (6. April) ein Tag nach Waldshutaugesetzt, um zu- oder abzusagen oder bessere Mittel zur Erhaltung des christlichen Glaubens zu verabreden.Unterdessen soll sich jeder Thcil nach seinem Vermögen behaupten und auf den andern ein gutes Aufsehenhaben. Der Abschied wird zweifach ausgefertigt und von den Anwälten beider Parteien besiegelt.
Die Siegel der österreichischen Commissarien, sechs an der Zahl, bilden die erste, diejenigen der fünf-örtischen Boten die zweite Reihe auf demselben Papierstreifcn; jene sind von rothcin, diese von grünem Wachs.
Der Abschied samt dem eingeschalteten Vertragsentwurf ist nach einer vielfach fehlerhaften Abschrift imk. wttrtembergischen Staatsarchiv gedruckt in Zellweger's Nrkundenbuch zur Geschichte des appenzellischenVolkes, Bd. III. I, 310—318.
Zu i». Wir geben die wesentlichen Acten und zwar zunächst die österreichische Instruction; die füuf-örtische fehlt, läßt sich aber aus Abschied Nr. 5 annähernd construiren.
1) I. „Sy söllcn den gesandten erstlich sagen unfern gnedigen und nachperlichcn guten willen, und daßsy auf unser schreiben, iren Herrn und obren gethan, also erscheinen, des tragen wir sonders wolgefallen; unddemnach an die gesandten begeren, das sy zu fürdrung der fachen eröffnen wellen, was sy der fachen, nemlicheiner guten verständtnnß halben, ainander bei) dem alten, waren cristen glauben zu erhalten, auf etlicher irerlandtleut und ratsfründe anbringen an etlich unser rate sonderlich beschehen, und auf das schreiben, so wir inenden Oertern und Ländern derhalb am jüngsten gethan, von ireu Herrn und obren in befelh haben; sölhes füllenunsere räte von der Aidgnosschaft gesandten zuvordrist aigentlich und wol vernemeu und st) sich nicht erbieten,sonder der Aidgnossen gesandten zujwr hören, was sy sich erbieten oder begeren. So man dann von einer vcr-ständtnuß und der fachen zu reden kombt, sollen die capitel allain defensive gestellt werden, ungeferlich also:
1. „Daß wir als ain cristenlichcr könig und fürst des heiligen Reichs uns mit den alten cristenlichenOertern der Aidgnosschaft verainen, das wir und st) als nachpern mit allen und jeden unfern landen, Herrschaftenund gebieten, so in der erbainigung, die wir von unsers Haus Österreichs wegen mit gemainen Aidgnossen haben,begriffen sein, geistlich und weltlich, bei dem waren alten cristenlichen glauben und den cristenlichen sacramentcnbcleiben, einander dabei hanthabcn und dem cristenlichen edict zu Wurmbs biß zu aufrichtung ainer gemainencristenlichen ordnung geleben wellen.
2. „Und ob jemand in unsere oder ire gebiet käme, der denselben alten cristenlichen glauben und diesacrament antasten, darwider predigen oder das voll sonst davon abwendig ze machen und die newen verworfensectcn aufzubringen und in das voll zu pilden understeen wurde, daß wir und st) den oder dieselben am leibund leben oder sonst nach gestalt ains jeden Verschuldens strafe» wellen.
3. „Ob auch wir oder sy unsere aignen underthanen mub der uewcn secten willen strafen wollten, undsich jemand derselben underthanen annemen wurd und inen ruggen ze halten understuende, daß die verwandtendiscr vcrstendtnuß der obrigkcit, die also strafen weit, helfen söllcn. Ob dann jemand umb des altn glaubenwillen einem aus uns oder inen oder meren mit gwalt und tatlichem übergriff zueschen wollte, das wirund sy au ainander mit der maß, wie die in der verstcndtnuß bestimpt würdet, helfn sollen bei dein glauben zuerhalten; aber niemands, er scy luterisch oder wie er welle, der uns und inen nichts thue, anzugreifen noch zubegweltigen, noch keiner eltern fach dann die vcrstendtnuß sein würdet, sich zu beladen.
") Die unten anzuführende Instruction König Ferdinands erwähnt den Letztgenannten nicht und nennt an zweiter StelleAnton Brandisser, der hier fehlt. Uebrigens ist das Verzeichnis) im Abschied als maßgebend zu betrachten.