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Februar 1529.
zubringen »nd auf nächstem Tage über diese Artikel Antwort zu geben. «R. Der Sohn des Landschreibersvon Frauenfeld begehrt abermals, daß man seinein Vater und ihm die festgesetzte Entschädigung für ihre Müheund Arbeit beim Jttingerproceß zu Einsiedcln ausrichten möchte. Heimzubringen, v. I. In dem Handelzwischen Bern und Unterwaldcn haben die Boten von Basel, Schafshausen, Appenzell und den III Bünden, denenderselbe zu freundlicher Vermittlung übergeben worden, die Klagen und Antworten, samt Rede und Widerrededer Parteien verhört und.folgenden Vergleich getroffen: 1. Die Klagen und Antworten beider Parteien seiengegen einander aufgehoben; jedoch solle Unterwaldcn die Erklärung geben, daß es die von Bern für fromme,wahrhafte, ehrliche und redliche Eidgenossen halte. 2. Da es selbst darthue, daß der Aufbruch unbedacht undohne Beschluß der Gemeiudc geschehen, daß auch dazu keiu Hauptmaun oder andere Vorgesetzte nach bisherigemBrauch verordnet gewesen, sondern die Leute ohne Ordnung und Anführung hingezogen, und daß der Vorfallder Obrigkeit immer leid gewesen sei, so solle dasselbe bekennen, daß diejenigen, die den Aufbruch gemacht undüber den Brünig gezogen, Unrecht gethan haben. 3. In Betreff der Kostenentschädigung, welche Bern vonUnterwalden verlangt, stellen die Schiedleute die freundliche Bitte, daß Bern derzeit und bis zum Austrag desHauptgeschäftes diese Frage ruhen lasse und ihnen heimsetze, darüber später einen Spruch zu fällen. 4. Hiemitsoll aller Span, Unwille, Zwietracht, Irrung und Widerwärtigkeit zwischen Bern und Unterwalde» und wassich zwischen ihnen oder ihren Angehörigen und Verwandten zugetragen, gänzlich ausgelöscht und abgethan sein,und beide Parteien, wie bisher, in guter Freundschaft und Nachbarschaft leben, wie es frommen Eidgenossengeziemt; besonders soll auch keine Partei der andern diesen Handel in Bösem vorhalten, indem derselbe keinemThcil an seinen Ehren irgend welchen Schaden bringen soll. Vielmehr sollen Bern und Unterwalden sich gegen-seitig als fromme, liebe Eidgenossen.achten und einander alles thun und beweisen, was guten Eidgenossengebührt. II. Als nun die Schiedleute diese ihre Artikel den Anwälten und Boten der Parteien eröffneten,erklärten sich dieselben nicht bevollmächtigt, solche Mittel anzunehmen, wollen sie aber gern an ihre Obernbringen. Demgemäß werden sie ersucht, in der Sache das Beste zu thun, damit diese Zwietracht beigelegtwerde, da sie Wohl ermessen können, wie viel Unruhe und Schaden für die ganze Eidgenossenschaft darauserwachsen möchte. III. Es ist sodann hiefür ein anderer Tag angesetzt auf Sonntag Lätarc zu Mittefastcn(7. März), wieder nach Bade». IV. Schließlich begehren die Schiedleutc, daß Bern und Unterwalden inzwischennichts Feindseliges gegen einander vornehmen und beiderseits die Ihrigen anhalten, gegen niemanden des Ge-schehenen in Argem zu gedenken, weder mit Worten noch Werken. V. Nachdem („wir") die Boten der VI Orteobige Vergleichsvorschläge vernommen, stellen sie an Zürich und Bern die „hochgeflissene", dringliche und ernst-liche Bitte, zu bedenken, was für Jammer, Schaden und Nachtheil der Eidgenossenschaft daraus entspringenkönnte, wenn die Eidgenossen in Uneinigkeit und Zerwürfniß kommen sollten; zu ermessen, daß man mitSchaden und Schande verlieren würde, was man von den Voreltern ererbt; auch zu erwägen das Schreibendes Landvogtes im Thurgau, nach welchem die Bauern überall unruhig sind und nichts lieber hätten, als daßsie die Orte („uns") einmal beherrschen könnten; wenn aber dieser Streit in Güte beigelegt werden möchte,und man künftig nicht also um „leichter" Ursache» willen sich gegen einander erhöbe, so könnte nicht jedermannsich über unsere Späne freuen, sondern sehen, daß wir einander besser verstehen, und würden wir wieder zuFrieden und Einigkeit gelangen, k. Es wird angezogen, daß in Uri einige Landsknechte überfallen und beraubtworden seien, was den Eidgenossen zu großem Nachthcil, Schande und Schaden gereichen möchte; deßhalb wirdan Uri ernstlich geschrieben, daß es den Betroffenen ihr Eigenthum zurückstelle. Hcimzubringeu zu ^weitererBernthung, falls diesem Begehren nicht entsprochen würde, x. Die Botschaft der Gräfin von Hochberg (Neuenburg)