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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Februar 1529.

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legt ihr Begehren in verschiedenen Briefen vor. Darauf eröffnen die vier Städte Bern, Lnccrn, Freiburg undSolothnrn ihren Entschluß, ihren Theil an der Grafschaft Neuenbürg abzutreten und in dem Falle, daß dieGräfin mit den acht andern Orten oder denjenigen darunter, die zur Abtretung nicht einwilligen, in eine Recht-fertigung käme, und sie von der Gräfin um Beistand ersucht würden, ihr denselben den Bnrgrechten und ihrer Pflichtgemäß zu leisten. Dies soll jeder Bote heimbringen und auf nächstem Tage endliche Antwort geben. I». DieBotschaft von Franenfeld wiederholt die Bitte um die Erlaubnis;, auf ihrer Brücke einen Zoll zu beziehen.Antwort ans nächstem Tag.

8° ist aus den? Zürcher, Ii aus dem Beruer Abschied. Beiden fehlen »v 7, ck. Im Freiburger und^olothnrncr mangelt 84 Basel hat nur v8, Schaffhauscu v und 8-

Zu o. Die bezüglichen Instructionen von Zürich und Frei bürg, wiewohl sie nicht ohne Interessesind, können hier keine Aufnahme finden; dagegen ist aus der Bern er Jnstrnetion Folgendes beizufügen:

Anfangs soll die aufgesetzte Gcgenantwort verlesen und dann gemäß den früheren Instructionen das Nöthigemündlich gesagt werden; namentlich habe» die Boten zu erklären, man wolle von der Klage gegen Untcrwaldenganz und gar nicht abstehen, jedoch die anfänglichen Unterhändler fortfahren lassen. Wenn die VII Orte alsMittler auftreten wollten, so wäre dies (abermals) bestimmt abzulehnen; den Boten der V Orte müßte die deß-holb au Lncern geschriebene Missive (Beilage) vorgelegt und den Gesandten von Frciburg und Solothnrn inErinnerung gebracht werden, waS ihre Herren kürzlich zugesagt haben; wären sie nämlich Mittler, müßten aberspäter, ihrem Versprechen gemäß, zu Bern stehen, so hätten die von Unterwalden und andere Orte Ursache, da-rüber zu klagen, und zwar nicht unbillig, da diese Mittler vorher derenHeimlichkeit" erfahren hätten; in diesemSinne sei nach Freibnrg und Solothnrn geschrieben worden laut der Beilage, die den Boten mitgetheilt werdensoll. Und da die Unterwnldncr vorgeben, die von Intcrlakcn und Hasle seien ihnen nachgelaufen ?c., sosoll erwidert werden, daß man im Gegcnthcil ans den Verhören der Gefangenen erfahre, daß sie von Untcr-walden heraufgewiesen" worden, wie es mit der Zeit noch besser an den Tag kommen werde. Behufs rascherFertigung von Berichten seien Fnßposten bestellt in Aaran, Mnrgcnthnl und Willigen.

St. A. Bern: InstmctionSbuch X. 258, 259.

19.

Bilden. 1529, 2. Februar (auf Purificationis Mariä).

Staatsarchiv Zürich: Abschi-dc Bd. w, k. üi> Staatsarchiv Nerv: Allgem, eidge». Abschiede im. «S7, tss.

(Besondere Verhandlungen der evangelischen Städte.)

k« Der Bürgermeister von St. Gallen beschwert sich über das Gotteshans und den Abt, daß sie nicht"ur fortfahren mit Messehalten, Lünten und Anderem, sondern dies noch häufiger thnn als vorher, sodaßman annehmen könne, es geschehe nur der Stadt zu leid; würde dies nicht abgestellt, so wäre eine Unruhe"ntcr dem gemeinen Mann zu besorgen; deßhalb begehrt die Obrigkeit den Rath ihrer christlichen Mitbürger.Es wird ihr geschrieben, wie die beiliegende Copie zeigt, nämlich daß die Boten in einer so wichtigen und>vohl zu erwägenden Sache nicht für passend erachten, von sich ans, ohne Befehl ihrer Obern, etwas zu ver-fügen ; sie wollen aber die vorgebrachte Klage treulich heimbringen in der Zuversicht, daß alsdann eine gebüh-rende Antwort gegeben werde; deßhalb bitten sie St. Gallen, diesen Bescheid ruhig abzuwarten und nichtsThätliches vorzunehmen. (Besiegelt von Dicthelm Röist und datirt wie der Abschied.) 1». Die von Franenfeld

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