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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Februar 1529.

was er jetzt thue, geschehe im Auftrag »ou Zürich. Deßhalb bittet Tschudi, die Eidgenossen möchtendem Gotteshaus ferner ihren Schutz und Schirm angcdcihen lassen. Hierauf wird ernstlich nach Konstanzgeschrieben, es solle sich solcher Gewaltthätigkciten enthalten, da man, wenn dergleichen weiter vorfiele, es nichtdulden würde. Uebrigens wird beschlossen, die Sache heimzubringen, um ans dem nächsten Tag Antwort zugeben, was man in der Sache thun wolle. I». Eine Abordnung von Francnfcld bringt vor: Sie haben seiteiniger Zeit einen Helfer gehabt, der ihnen das Wort Gottes ordentlich und wohl gepredigt und einmal gesagthabe, die Bilder seien nicht schädlich, und man solle und möge sie beibehalten. Ans letzten St. Thomastag(Montag 21. December) habe sich aber derselbe geäußert, sie seien unnütz und man sollte sie wegschaffen!darum sei von dem Schultheiß eine Untersuchung angehoben; bevor aber der Rath zusammengekommen, seienHug Dietrich und Sigmund von Landeuberg, Martin Wehrli, Landammann, und Lienhard Schmutz nach 10 UhrNachts in eines Burgers Haus gekommen, wo dieselben den Helfer angetroffen; da habe Hug Dietrich vonLandenberg den Helfer mit einem Dolch erstochen. Hierauf habe Zürich eine Botschaft nach Frauenfeld gesandtmit der Aufforderung, die Thäter zu bestrafen, oder dann weitere Maßregeln zu gewärtigen. Da solche Händelin ihrer Stadt bisher nicht vorgefallen, so bitten sie dringend um Rath, was sie thun sollten, damit sie wederZu viel noch zu wenig thun. Es wird ihnen gerathen, einstweilen die Sache ruhen zu lassen; auf nächstemTage werde man ihnen darüber Antwort ertheilen. «. Der Landvogt im Thurgau berichtet schriftlich: 1. Erhabe das Zutrinken und das schändliche Schwören allenthalben in der Grafschaft verboten; es seien aber einigeGemeinden, welche das Verbot nicht annehmen wollen, sondern drohen, demjenigenden Hals abzustechen", deres bei ihnenanlegen" wallte. Dagegen seien einige Gemeinden, nämlich Müllheim u. a. m., welche zwardas Zutrinken, Schwören und Reislaufen verboten haben, aber die Strafen für sich behalten wollen, währenddoch alle solche Verbote nur den Orten zustehen. 2. Es weigern sich Einige, ihm die Fastuachthühner zu ent-richten,mit vielen verächtlichen Worten". 3. Einige Kirchen im Thurgau seien bei Nacht und Nebel,ohneWissen und Willen", erbrochen, die Bilder darin zerschlagen und viele Frevel verübt worden. 4. Wenn derVogt die Laudgcrichtsknechte in die Gerichte des Abtes von St. Gallen sende, werden die Klagen, welche malc-fizisch sind, nicht au Hand genommen und andere (Beklagte) gestraft, während er für billig halte, daß solche Klagenund Kundschaften der Laudgcrichtsknechte ohne Aufschub behandelt werden laut des Vertrags zwischen dein Abtund den Eidgenossen. 5. Es seien viele Drohungen ausgegangen, daß das Kloster Jttingen noch einmal über-fallen werden solle; daher habe er dem Schaffner desselben bewilligt, Gelder und Kostbarkeiten zu flüchten, dochnicht außerhalb der Eidgenossenschaft; hierauf habe derselbe etwas nach Schaffhausen gefertigt, was Züricherfahren und auf diesem Tage angezogen hat. Auch der Abt von Kreuzlingen, der Commentur vonTobel und andere Prälaten haben ihr Silbergeschirr und ihre wcrthvollstc Habe nach Schwaben geflüchtet.Heimzubringen und auf nächstem Tage Antwort zu geben, wie man dieser Entfremdung zuvorkommen könnte.6- Vor einigen Tagen habe er einen armen Todschläger mit dem Schwerte hinrichten lassen auf dieKlage der Verwandtschaft des Ermordeten, die nun verlange, daß er die bei dem Proccß erlaufenen Kostenselbst bezahle, da ihm des Verurtheilten Gut, sofern nämlich etwas vorhanden, zufalle; da hierüber keine Satzungbestehe und er keine Neuerung einführen möge, so ersuche er um eine bezügliche Weisung. 7- Da er jedermannmüsse thun lassen, was ihm gefalle, indem er zu wenig Gewalt habe und für Leib und Leben besorgt seinmüßte, wenn er mit Strafen einschreiten wollte, so begehre er abermals gütliche Entlassung, und daß manLeute zu ihm sende, um die Rechnungen abzunehmen; würde man diesem Gesuche nicht entsprechen, so mögeihm jedes Ort 10 Büchsenschiitzen senden, damit er mit größerer Kraft und Sicherheit handeln könne. Heim-