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Januar 1529.
ja jedermann nach seiner Wahl da- oder dorthin gehen könne. Die Münsterkirche sei also nicht eine abgesönderteKlosterkirche, wie behauptet werde, sondern eine Hanptkirche („fürnäme kilch"), in welcher bisher alle pfärrlichenUebnngen vollzogen worden. Noch ans letzte Weihnacht haben Abt und Convcnt eine große Zahl von Personen,die „hinauf" gegangen, mit der Beichte und andern Sacramenten versehen, kranke Leute in der Stadt vonPriestern besuchen und wie ihre Zugehörigen versehen lassen, ohne Rücksicht ans die Meinung des Nathes.Jetzt aber, da ihr Prädicant, der Decan von Stammheim, zu einein offenen Widerrufe gebracht worden, undman Bilder und Messe abthun wolle, möchten sie (Abt und Convent) gerne (glauben machen, daß sie) mit denKirchhörigcn nichts zu thun haben, und diesen keine Einrede gestatte», sondern eine abgesönderte Kirche sein,während sie Taufen, Kirchhof, Predigtsttthlc und Anderes mit viel Pracht und Gezierde vollzogen und behauptethaben. Wie oft der Rath den Abt und Convent durch Verordnete habe ersuchen und ermahnen lassen, sich mitden Prädicanten zu St. Laurenzen und St. Manzen über das göttliche Wort zu besprechen und dem nach-zuleben, wolle man nicht erzählen; auf solche Antrage haben sie aber immer schlechte Antwort gegeben. Judessenhabe der Rath der Stadt aus den Burgern einen Baumeister zu erwählen, der aus den Gottesgabcn und Almosender Kirchgenossen arg Gutdünken des Convents bauen müsse, woraus sich als gewiß ergebe, daß der größere Theilder „Götzerei" aus dem Vermögen der Burger hergestellt sei, wie man in den Rechenbüchern des Vaumeister-amts von vielen Jahren her sehen könne. — Ferner haben die Verordneten des Nathes die Schlüssel zu allenZierden des Heilthums; wie der Convent einen Schlüssel zu der ersten Thür, der laut eines Vertrages, denetliche Orte aufgerichtet, der Stadt zugehörte, zu Händen bekommen habe, wolle man jetzt nicht erörtern, umdem Verdacht zu begegnen, daß die Stadt auf ihren Eigennutz sinne. — Weil hienach das Münster von jehereine offene Leutkirche gewesen und noch sei, so erachte der Rath für billig, im Namen der Kirchhörigcn diebeschwerliche und manigfaltige Abgötterei zu beseitigen, Ruhe und Frieden um Gottes willen zu erhalten unddem Abt und Convent zu Gutem den gedachten Greuel friedlich und ohne alle Verletzung abzuthun, entwederdurch den Abt und Convent oder durch verordnete bescheidene Leute. Bürgermeister und Rath erbieten sich dabei,in andern Dingen nicht in die Verwaltung des Gotteshauses einzugreifen, sondern Abt und Convent vor jedemVersuch von Drohungen oder Gewalt zu bewahren, ?c. Man dürfe auch hoffen, daß der Convcnt werde geschehenlassen, was dem Wort Gottes gemäß und ihrerseits unwiderfochten geblieben sei.
Stadtarchiv St. Gatten (Concept von Vadian). St. A. Zürich: Jnstruct. II. 71—74 (Copie ans St. Gallen).
2) 1529, 27. Januar, Zürich. Ulrich Zwingli an Joachim von Watt, Bürgermeister in St. Gallen.Antwort auf dessen Anliegen (?). Es sei vorläufig gcrathschlagt, drei Vorschläge zur Auswahl mitzutheilcn:1) Ob St. Gallen für gut erachte, daß Zürich von sich aus an den Abt schreibe oder eine Abordnung schicke oderein Schreiben der Stadt durch eigene Zuschrift unterstütze; 2) wenn St. Gallen wünsche, daß Zürich eine Bot-schaft schicke, um an den Abt zwar freundlich, aber ernstlich zu werben, so sei mau auch dazu bereit; 3) wennauch Bern in die Sache hineingezogen würde, was man billige, so ließe sich der Handel auf dem jetzigen Tagezu Baden mit dessen Botschaft besprechen, damit beide Orte mit der Stadt St. Gallen gleichzeitig und gemeinsamhandeln könnten*). Die Stadt möge sich förderlich darüber erklären, damit man in der Sache weiter zu kommenwisse; über die Art des Vorgehens werde man sich je nach der Antwort St. Gallens berathcn. 2. In Schaff-Hansen sei beschlossen, daß der Kleine Rath ohne die „Burger" in Neligionssacheu nichts entscheiden solle. Nach-richten von Freunden lassen gute Hoffnung schöpfe,» Der Streit um die Grenzen (auf der Rhcinbrückc) werdeungeachtet der augenblicklichen Schwierigkeiten freundlich erledigt werden. Stadtarchiv St. Gall-n.
Abgedruckt in Mitth. z. vaterländischen Gesch. I. in, 211—212.
*) Randbemerkung: „ Hoc eonsillum midi maximg probatur; aräua ovim satio ost res, von proptsr so ixsam,ssä xropter eum, guo ovm agütur. Hoo msum est oonsilium." Der Tert ist übrigens deutsch.