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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Januar 1529.

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15.

Bern. 1529, 28. Januar.

Abschluß des christlichen Burgrechts der Städte Zürich und Bern mit Biel. (Beilage R. VergleicheBd. IV. Ig. 1521. 1522. 1526.)

16.

Arbott. 1529, Ende Januar.

Vermittlungsversuch in dem Zerwiirfniß der Gemeinde Arbon mit dem Bischof von Konstanz, durch Bot-schaften von Zürich und St. Gallen.

Es liegen nur folgende Acten vor:

1) 1529, 21. Januar (Donstag nach Sebastian). Instruction für M. Johannes Wcgmann nndM. Rudolf Stall, Boten nach Arbon. Da die drei Gemeinden Arbon, Roggwil und Egnach einerseits, nndAmmann, Rath und Etliche von der Gemeinde zu Arbon anderseits Gesandte in Zürich gehabt wegen derSpäne, die sie seit längerer Zeit haben; da ferner letztere eröffnet, daß sie zwar Abgeordnete ihres Oberherrn,des Bischofs von Constanz, hier anzutreffen gehofft haben, aber ungeachtet dessen Nichtbetheiligung geneigtseien, mit ihren Nachbarn freundlich abzukommen, nnd dabei bitten, zu diesem Zwecke eine Botschaft zu schicken,so wird den Beiden aufgetragen, mit allem möglichen Fleiß und Ernst in Arbon für ein Vcrständniß zu arbeitenund besonders dafür zu wirken, daß das göttliche Wort immer mehr in Aufgang gebracht werde. Den Streitder drei Gemeinden mit dem Bischof, betreffend ein Urbar, sollen sie ebenfalls gütlich beizulegen versuchen.

St. A. Zürich: ?l. Thurgatt.

2) 1529, 30. Januar (Samstag vor Purificat. Mariä), 9 Uhr Nachts, Arbon. Joachim von Watt anBurgermeister und Rath in St. Gallen. 1. Antwort auf die durch eine Botschaft angezeigte Meinung. Wie-wohl es nicht nöthig gewesen, seinen Rath zu vernehmen, wolle er doch nicht verhalten, daß ihm der dritteVorschlag am besten gefalle, wie dem Rathc auch; er billige daher, daß eine Botschaft nach Baden gehe unddie Boten von Zürich vermöge, mit denen von Bern recht emsig zu handeln, damitder Wagen vor sich gehe";deßhalb habe er auch an M. Zwingli geschrieben und bitte, den Brief durch einen vertrauten Läufer nach ZürichM schicken; ab dem Tag in Baden und von den Boten von Bern sei dann guter Bescheid zu hoffen. Aus demSchreiben Zwingli's sei nämlich wohl zu ersehen, daß Zürich in der Sache ernstlich handle.Und sy(e) mandnbp still und nndcrnimm mau nüuts frävenlichcr wis zuo haudleu, es wird init fuog ring bannen gon."2.Unser Sachen halb wiss ü. w., daß wir^) sampt den botten von Zürich alles das, so Gottes wort betrifft,fast anhin zwüscheu den partyen glücklich vertätigct und zuo mittel bracht Hand. Uf morn morgens so werdenddes Bischofs hofmaister und rät zuo uns nidersitzcn und helfen das jenig, so die obcrkait und zptliche Verwaltungantrifft, ob gott will auch zuo guotem end bringen, acht (also), wir werdiud uf Mentag abends gar grech" . . .

Stadtarchiv St. (wallen.

8 1 von Zt. 2 berührt die Verhältnisse zu dem Abt von St. Gallen. Vgl. Ztr. 14, Nr. 2.

*) Im Eingang dieses Schreibens ist als Mitgcsandter I. Lienhart erwähnt.