Januar 152g.
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sich damit ausgeredet, der Triillerei habe dazu keine Befugnis; gehabt. Das finde man nicht wenig befremdlich,Indem man der Zubersicht sei, daß die von Schaffhausen in das hierscitige Stadtbuch nichts reden, sonderndie darin verfaßten Urtheile und Bekenntnisse in Kräften sollen bleiben lassen, zumal sie selbst ohne Zweifelnicht dulden wurden, daß Jemand sie von ihren Stndtbüchern, Freiheiten und alten Bräuchen drängen wollte.Weil nun wohl bekannt sei, wie Schaffhausen und Zürich seit unvordenklicher Zeit („lange unverdenkcnde jar har")m Lieb und Leid und allen ihnen obliegenden Sachen als gute getreue Eidgenossen und Nachbarn einander för-derlich, berathen und beholfen gewesen, und Zürich noch immer dazu willig sei, so erwarte es solches auch vonSchaffhausen und versehe sich alles Guten und freundlicher Nachbarschaft. Es gebe sich auch der Hoffnung hin,daß sich dasselbe ohne weitere Zögeruug des göttlichen Wortes halb ihm ganz gleichförmig mache, dasZwiespältige Predigen in der Stadt abstelle, nur die göttliche Schrift ohne Beimischung menschlicher Satzungenverkünden und Meister sekit lasse, in Betracht daß es beim ersten Anfang der Sache eine besondere Begierde zuder Ehre Gottes und dessen heilsamem Worte gezeigt habe. Sofern es das thue, nämlich alle vermeinten unnützenGottesdienste, Cercmonien und Kirchengeprängc samt der päpstlichen Messe hintansetze und nicht mehr übe,werde das der Obrigkeit („inen") und gemeiner Stadt nicht bloß zu Einigkeit und friedlichem Wesen, sondern zuglücklichem gottgefälligem Aufgang, Nutzen und Ehre dienen; worin dann Zürich die Eidgenossen von Schaff-Hausen fördern könne, werde es solches seinerseits nicht unterlassen, sondern diese langhergebrachte Freundschaftje länger je mehr zu befestigen trachten. — „Dann als wir mit einer statt Kostenz einer mitburgerschast halb'u gespräch und nnderhandlung kommen, und unser Eidgnossen von Schaffhusen darin guoter gctrüwer Meinungund als von ersten, in ansechen der landsart und gelegenheit, onch wellen bedenken, und also unser träsfenlichBotschaft gen Schafshusen abgefertiget und (gegen) etlichen der fürnemisten under inen der fach gedacht, ob einguoter will oberzelter burgerschaft halb by inen onch möchte erfunden werden, ward nnserm Kotten deßhalbdauk gesagt und mit vil früntlichen Worten erscheint, daß es irs bedunkens in betrachten der Muten undanderer dingen halb diser zyt nit erschießlich sin möchte, mit Meldung daß es unfruchtbar, ob unsere gesandtenglichwol für Rat gelassen wurdint. Harumb welleut wir inen hiemit nochmaln nit Verhalten haben, daß inendie lncken, daß sy in obangezöugt burgrecht kommen mögint, offen stände." Die Voten sollen diesen Befehlbor kleinen und großen Rüthen eröffnen und nicht Abschied nehmen, ohne klare und bestimmte Antwortempfangen zu haben.
II. Darauf wird ihnen folgende einhellig gegebene Antwort zu Theil: 1. Die Beschwörung der Bündedetreffend erinnere Schaffhausen an sein damals (mehrfach) gethanes Erbieten, Jedem, der ihm schwöre, eshinwidcr zu thun; als die andern Orte alle zu ihm gekommen und geschworen, habe es erwartet, daß Zürichuuch erscheinen und sich weniger als andere absöndern würde; nichtsdestoweniger habe es demselben, da diesesui den Bundbriefen voran genannt sei, (implicite) auch geschworen, sodaß daran nichts anderes fehle, als daßInn Bote von Zürich gegenwärtig gewesen. In der Folge habe Zürich schriftlich begehrt, daß man ihm schwöre,und darauf Antwort gefordert; man habe sich freundlich erboten, solches zu thun, und um Ansehung einesöliges gebeten, doch mit dem Wunsche, daß Zürich auch schwören möchte. Seitdem habe in der Sache nichtsMehr geschehen können, weil es sich darüber nicht weiter geäußert. Diese Söndcrnng der sonst so lieben Eid-genossen und Nachbarn habe man nicht wenig zu Herzen genommen und innig bedauert („erbarmet"), da mander Hoffnung gewesen, daß sie Schaffhansen in dieser kleinen »nnachtheiligen Sache nicht bei Seite setzenwürden. „Und unsers bedunkens so ist es zimlich, billich und trostlich, daß wir all einandern schwerind; wirkünden ouch im grnnd nit finden, daß kam Ort sich dergestalt von dem andern zuo söndern fuog Hab." Man
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