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Januar 1529.
schimpflich es wäre, wenn sie zuerst als Mittler handelten und (allfällig) später gemäß den Bünden nnd Burg-rechten nnd den geleisteten Zusagen zu Bern stünden; nichts desto weniger mögen sie zu dem nächsten Tag ihreBotschaften schicken, denen man weiteren freundlichen Bericht werde geben lassen.
St. A. Bern: Teutsch Missiven R. 123 d.
13.
HchnffhlMseil. 1529, 27. Januar.
Etnntöarchiv Zürich: Acten Scherfhausen.
' l. Gesandte von Zürich, Johannes Bleuler nnd Rudolf Statt, eröffnen ihre (vom 16. Januar, Samstagnach Hilarii, datirte) Instruction: 1. Da der allmächtige Gott sein ewig heilsames Wort nnd seineunbefleckte evangelische Wahrheit in diesen Tagen Heller und klarer denn vordem verkünden und in die Herzender Christglttnbigen pflanzen, und Zürich dieses Gotteswort von Anfang öffentlich predigen, demzufolge aucheinige vermeinte Gottesdienste und unnütze Ceremonien gänzlich abthun lassen, sei ihm deßwegcn von andernEidgenossen viele Absöndernng, Schmach, Verachtung und alle „llnkommlichkeit" begegnet; wie es solches langegeduldig ertragen, sei den Eidgenossen von Schaffhausen noch in frischer Gedächtniß. Namentlich habe sichdabei zugetragen, daß zn der Zeit, als man einander die Bünde nach altem Brauche erneuern sollte, einigeOrte unbilliger und unverdienter Weise diese Erneuerung mit Zürich verweigert haben; da habe Schaff-hausen sich bereit erklärt, allen denen zn schwören, die hiuwider ihm auch schwören, sich also darin von Zürichabgesöndert und seinem Bunde und altem Brauche nicht folgen wollen, indem es Zürich zu schwören Pflichtig,Zürich aber das mit Eidespflichten zn erwidern nicht schuldig sei; das glaube es um die Stadt Schnffhausenund die Ihrigen nicht verdient und zu solchem Benehmen in keiner Weise Fug nnd Anlaß gegeben zu haben;das gereiche ihm auch zn nicht geringer Beschwerde. 2. Die Boten von Schafshausen haben ab Tagen etlicheBüchlein und Schriften durch die Stadt Zürich getragen, aber ungeachtet des freundlichen Ansuchens, solchelesen zu lassen, dieselben vorenthalten. 3*). Schaffhausen habe auf Grund und Boden der Grafschaft Kyburgzn Fenerthalen gewaltthätig ein Mäuerchen abgebrochen, obwohl es dazu nicht das geringste Recht gehabt.Dadurch sei dann Zürich geuöthigt worden, dem jetzigen Vogt zu Kyburg, Hans Rudolf Lavater, zu befehlen,wegen eines leider kürzlich in der Grafschaft begangenen Todschlags auf dem dritten Joch der RheinbrückeLandgericht zn halten, damit der Grafschaft Herrlichkeit und altherkömmliche Rechtsame wieder erneuert undden Lebenden in Erinnerung gebracht würde. Schaffhausen habe sich schriftlich und später durch eine Botschaftdarüber beschwert und den Wunsch geäußert, daß Zürich von einem solchen Landgericht abstehe. Man habeaber ihren Boten eine Bekanntniß aus dem Stadtbuch vorgelesen, welche deutlich sage, daß die von Schnff-hausen vor vielen Jahren in einem gleichen Fall den Bürgermeister Ulrich Trüllerei scl. nach Zürich geschickt,um das ans die Rheinbrücke verlegte Landgericht abzubitten, und dabei zugegeben, daß die Gerichte der Graf-schaft bis zum dritten Joche gehen, wie aus einer den (jetzigen) Zürcher Gesandten behündigten Abschrift zuersehen sei. Dennoch haben die Boten von Schaffhausen von einer solchen Erklärung nichts wissen wollen und
*) Obwohl dieses Geschäft nur zwei Orte berührt, durste es hier doch nicht übergangen werden, indem es später zu weit-läusigen Verhandlungen führte und durch eidgenössische Vermittlung erledigt wurde.