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Januar 1529.
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Lucern. 1529, 23. Januar (Samstag Post Sebastian!).
Staatsarchiv L»ccr»: Allgem-Im Abschiede I. i. k. s.
Tag der V Orte.
tt. 1. In Betreff der Hauptsrage, ob man eine Botschaft nach Innsbruck oder Feldkirch senden wolle,sind die IV Waldstatte einstimmig der Meinung, es zu thun; der Bote bon Zug hat keine Vollmacht, weil derRath ohne die Gemeinde keine bestimmte Antwort geben mag, erklärt aber, daß die Sache seinen Obern Wohlgefalle, und daß sie, wenn sie die Uebereinstimmung der IV Waldstätte sehen, ohne allen Zweifel auch dazustimmen werden; denn wäre der Gegenstand der Gemeinde vorgebracht worden, so hätte der Rath „so vieldazu geredet", daß kein Abschlag erfolgt sein würde. 2. Demnach haben sich die vier Orte der Eidgenossenvon Zug gemächtigt und nach Innsbruck geschrieben, wenn die Regierung mit den V Orten in Betreff desGlaubens unterhandeln wolle, so möge sie einen Tag nach Feldkirch ansetzen; daselbst wolle man ihre Vor-schläge anhören, jedoch nichts Festes beschließen, sondern Alles wieder hinter sich bringen. 3. Zugleich wirdZug ersucht, die Sache nochmals ernstlich im Rath zu besprechen, damit sich derselbe so viel „Gewalts annehme",daß sie nicht vor die Gemeinde kommen müßte, indem ja zu Feldkirch nichts Endliches beschlossen werden soll;wolle er aber nicht allein die Verantwortlichkeit übernehmen, so möge er die Angelegenheit vor die Gemeindebringen; man hoffe übrigens, daß Zug sich nicht absöndern werde; deßhalb hat man sich desselben förmlichgemächtigt, weil gerade es eigentlich die Sache angeregt hat durch sein Schreiben (den Auftrag) an den Land-vogt im Thurgau, mit Mark Sittich von Ems zu unterhandeln. Endlich wird beschlossen, die Antwort (vonInnsbruck) abzuwarten, und wenn ein Tag angesetzt würde nach Feldkirch, denselben zu besuchen. I». Bernschreibt auf gegenwärtigen Tag nach Lucern, es gestatte den sechs altgläubigen Orten keineswegs, etwas zuhandeln in seinem Streite mit Unterwalden, sondern überlasse die Sache ganz den drei Orten (Basel, Schaff-Hausen und Appenzell) und den Bündnern. «. Georg auf der Flüe von Wallis schreibt an Lucern, daßwegen einiger Acußerungen Joder Kalbermatter's, die zum Theil auch auf ihn Bezug haben, gegen 600 Mannim Zehnten Leuk mit Harnisch und Gewehr sich erhoben haben und gegenwärtig zu Sitten liegen, und daß darausgroße Unruhe und Blutvergießen entstehen könnte; er stellt nun das Begehren, es möchten Lucern, Uri undUnterwalden zwei Boten hinsenden. Da dies auch sonst, wegen des Burg- und Landrechts und des zu empfeh-lenden Beitritts von Freiburg, für nothwcndig erachtet wird, so ist beschlossen, Lucern und Uri sollen im Namender drei Orte sogleich ihre Boten dahin senden, und zwar soll der Bote von Uri nächsten Montag Abend(25. Januar) zu Lucern eintreffen. «I. Es wird angezogen, daß auf bevorstehende Fasten abermals ein Verboterlassen werden sollte, nach Zürich, Bern, Constanz :c. Fleisch gehen zu lassen; auf nächsten Tag soll jeder Botedarüber instruirt werden, v. Schwyz wird beauftragt, mit den Rapperswylern Rücksprache zu nehmen, daßsie das Korn nicht also hinwegführen lassen und den Beschlüssen und Verordnungen der V Orte nachkommensollen. L. Uri und Schwyz stellen an Lucern das Gesuch, denen von Rapperswyl zwei Stücke Geschütz zuborgen, um die Brücke bis Hürden beschirmen zu können; sie (die zwei Orte) wollen dafür gut stehen; Lucernsoll sobald möglich darüber Bescheid ertheilcn. K. Heimzubringen ist der Antrag von Schwyz, man möchte denFürkauf verbieten, nämlich in dem Sinne, daß Jedermann verkaufen könne, was er auf seinem Land erzeuge,daß jedoch damit kein Fürkauf getrieben werde.