16
Januar 1529.
4.
Mrich. 1529, 14. Januar (Danstag nach Hilarii).
Staatsarchiv Zürich: Rathsbuch t. sso.
1. Eine Botschaft von Dicßenhofen bittet in schriftlichem und mündlichem Vortrag um Bescheid undRath, besonders darüber, daß gewisse Personen ohne Zuthun und Willen der Räthe einen Prädicantcn auf-gestellt haben, ungeachtet des Erbietens, in fünf oder sechs Tagen einen zu suchen, u. s. w. 2. Antwort:Weil der Span hauptsächlich den Prädicantcn betreffe, so rathe und wolle man, daß Rath und Gemeinde sichdcßhalb vereinbaren und dem ergangenen Mehr gemäß das göttliche Wort und die rechte Wahrheit lauter undklar verkündigen lassen; damit thun sie, was die Billigkeit erheische, und Zürich ein besonderes Wohlgefallen.Können sie aber dazu sich nicht vereinigen, und halten die Räthe dafür, daß unter den sieben (Geistlichen), diesie der Gemeinde vorgeschlagen, einige tauglich und gelehrt genug seien, so mögen sie zwei oder drei derselbenhieher senden, um sie durch schriftgelehrtc Personen prüfen zu lassen; wenn die dann einen in der Schriftgelehrt erfinden, so soll der billig als Prädicant angenommen werden. Dabei wird der Gemeinde kraft desBnrgrechts der Städte Zürich und Bern die tröstliche Zusage ertheilt, daß man sie bei dem Gotteswort treulichbeschützen werde :c.
5.
Sucern. 1529, 17. Januar (auf Antonii).
Staatsarchiv Lacer»: Allgem. Abschiede I. :.f. 5.
Tag der V Orte.
tt. 1. Lncern zeigt den vier Orten an, daß etliche namhafte Ehrenlente, welche Räthe und Diener desKönigs von Ungarn und Böhmen, des Bruders und Statthalters der kaiserlichen Majestät, und Mitglieder derRegierungen zu Innsbruck und Ensishcim seien, an die Obern von Lncern gelangt seien und mit deren Send-boten Schultheiß Hug und Andern in folgender Meinung gesprochen haben: Da sich der neue Mißglaube leidervon Tag zu Tag mehr ausbreite, so seien der König und andere Fürsten und Städte bewogen worden, ernstlichin der Sache zu handeln; es sei nämlich zu besorgen, daß die von Basel die Messe und die hl. Sacramenteabschaffen »vollen; wenn dies aber geschähe, so wolle man ihnen, sowie der Stadt Konstanz feilen Kauf und An-deres (Handel und Wandel) abschlagen. Es wünschen nun König Ferdinand und andere Fürsten und Herren mitden altgläubigen Orten eine Uebereinkunft zu schließen, damit, wenn es des Glaubens wegen zum Krieg kommensollte, jedermann wisse, wessen er sich zum Andern zu versehen habe; man solle ihnen bei höchsten Ehren und wahremGlauben vertrauen, daß kein Falsch noch Betrug im Spiele sein werde, indem diese Uebereinkunft ganz alleinzur Beschirmung und Anfrechthaltung des alten Glaubens dienen solle, den Bünden der Eidgenossen, ihrenFreiheiten, Vercinungen und Bündnissen mit dem Hause Oesterreich, dem König von Frankreich und andernFürsten und Herren gänzlich unbeschadet; wenn auch Basel feiler Kauf gesperrt werde, so wolle man, ob dannKrieg eintrete oder nicht, den altgläubigen Orten nichtsdestoweniger Wein, Korn, Salz und Anderes zukommen